Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1860
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 34)
- Language
- German
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30 den Freund vom Zuchthaus oder vom Galgen zu befreien? Die Noth ist vorhanden und die Lüge auch; und doch wird hoffentlich Niemand den hier bezeichneten Lügen dies ehrende oder doch rettende Prädikat beilegen wollen. Warum? weil der Zweck ein schlechter ist. Jst's also eine Nothlüge, wenn die Tochter von der Mutter bei ihrer Geburtstagsarbeit überrascht wird und durch eine schnelle Lüge die Aufmerksamkeit der Mutter ablenkt? Wenn ich dem Freund oder auch dem Armen, den ich anonym beschenkt, auf seine direkte Frage mit einem wahrheitswidrigen Nein entgegne? Ich hoffe, man wird mir auch hier mit Nein antworten. Warum? Der Zweck ist zwar gut aber die Noth, das drohende Uebel, nicht groß genug. — Also die Gefahr muß groß und nicht durch eigne Schuld herbeigeführt sein! So ist es denn eine Nothlüge, wenn ich einen von der Staatsregierung politisch verfolgten Freund, von dessen edler patriotischer Gesinnung ich völlig überzeugt bin (oder in diesem Falle auch mich selbst) vor der drohenden Gefahr der Verhaftung oder der schweren Bestrafung durch eine Lüge vor den Organen der Staatsgewalt oder vor dem Richter rette? Ich glaube fast auch hier eine verneinende Antwort zu vernehmen. Und sollte der Eine oder der Andre hier noch zweifeln, so lege er sich nur die Frage vor, ob er sich entschließen würde, seine lügenhafte Aussage durch einen feierlichen Schwur zu bekräftigen. Er wird es nicht thun und weiß doch, daß das Wort des Ehrenmannes nicht minder gewichtig sein soll, als sein Schwur. Warum entschließt er sich um des guten Zweckes willen nicht zum falschen Eidschwur? Weil die subjektive Ansicht des Einzelnen ihm kein Recht der feindseligen Waffen gegen die bestehende Staatsgewalt gibt. Also muß der Zweck nicht nur nach meiner subjektiven Ueberzeugung, sondern objektiv, das heißt unzweifelhaft ein guter sein, um das Mittel der Lüge zu heiligen und sie als statthafte Nothlüge gelten zu lassen? Nun