Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1860
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 29 (sequence 33)
- Language
- German
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29 verdecken suchen, und sie an den Umgang mit derselben gewöhnen, bis sie endlich eine zuverlässige Freundin in ihr zu finden glauben, die sie in keiner Verlegenheit des Lebens verlassen wird. — Das etwa ist der sittliche Inhalt dessen, was von Eltern und Kindern geschieht, wenn die Feier weihevoller Stunden im Leben der Familie vorbereitet wird. Wollen wir wirklich um diesen Preis die Ueberraschung weniger Minuten erkaufen? Und können wir von unfern Kindern noch Wahrhaftigkeit fordern und erwarten, wenn wir sie in solcher Weise zu Lügnern gegen uns selbst erzogen haben? Soll ich hier auch noch zum Ueberfluß der Unwahrheiten gedenken, mit welchen leider nicht selten die Mutter Vergehen ihrer Kinder vor dem strengen Vater zu verheimlichen sucht, um sie vor der verdienten Strafe zu schützen? Ich meine es wird keines Wortes bedürfen, um auf die schwere Verantwortung hinzuweisen, welche sich die Mutter durch solche Täuschungen gegen die Kinder aufladet. Wir wollen vielmehr mit einem Wort das ganze Feld dieser Unwahrheiten und Täuschungen bezeichnen. Es ist das Wort „Nothlüge", das selbst eben so sehr eine Lüge ist wie das, was sie bezeichnet. Ich sage das Wort selbst ist eine Lüge; denn es trägt den Quell einer nur zu billigen Selbsttäuschung in sich, die sich mit dem täuschenden Klange dieses Wortes von dem Schuldbewußtsein des begangenen oder gar des vorbedachten Unrechts zu befreien versucht. Jede Lüge ist eine Nothlüge, wenn wir dem natürlichen Wortsinn folgen, denn sie ist das Mittel, zu dem wir in Ermangelung eines besseren greifen, wenn wir uns aus einer Verlegenheit befreien wollen. Jst's aber in Wahrheit eine Nothlüge wenn das Kind aus Furcht vor der drohenden Strafe bei Entdeckung des begangenen Unrechts seinen Lehrer, seine Eltern durch eine Lüge täuscht; wenn der Dieb, der Mörder, oder seine Helfershelfer vor Gericht das Alibi beweisen oder beschwören, um sich selbst oder