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Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite 23

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Journal
Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite 23 (sequence 27)
Language
German
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IRI
…/9643705-7658027--28-7658052
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23 nicht nur die äußeren Vorgänge, sondern auch die eigenen Erlebnisse und Empfindungen in dem blendenden Licht des Ungewöhnlichen und Ueberschwenglichen erscheinen läßt. Es ist ein eigenthümliches Gesetz der Natur, die überall eine volle Uebereinstimmung unserer Kundgebungen mit der Wirklichkeit fordert, daß jeder Widerspruch derselben gegeneinander, sich an der Natur unseres Denkens und Empfindens selbst straft und uns entweder zur Unnatürlichkeil des Empfindens selbst und zur Unklarheit unseres Bewußtseins über die inneren Vorgänge unseres Gemüths, oder zur Unsicherheit in der Auffassung äußerer Vorgänge, zur Unklarheit unseres Urtheils über Menschen und Begebenheiten führt. — Klarheit und Wahrheit sind nah verwandte Begriffe und der streng Wahrhafte gegen sich und Andere, wird ohne besondere Anstrengung seines Geistes, manchen Jrrthümern und Verirrungen entgehen, denen wir uns nur durch allmählig auch unbewußte Verletzung der Wahrhaftigkeit aussetzen. Die Lüge des geselligen und gesellschaftlichen Verkehrs ist schwer, man könnte fast behaupten, unmöglich zu vermeiden. Man kann sie als Produkt eiuer allgemein menschlichen Verirrung, die sich von Jahrhundert zu Jahrhundert immer weiter von der Wahrhaftigkeit entfernt hat, aufs Entschiedenste verdammen; aber man kann dem Einzelnen, der ohne seine Schuld in diese Zustände und Lebensgestaltungen hineingestellt ist, nicht mit gutem Recht zunmthen, sich den Forderungen derselben entgegenzustellen und nur den Geboten seines Gewissens und der Wahrhaftigkeit zu folgen. Man dürfte ihn hierzu für ebensowenig berechtigt und verpflichtet halten, wie zum offenen Widerstand gegen Verfassungen und Gesetze des Staats, die ihm den Forderimgen des natürlichen Rechts und der gesunden Vernunft zu widerstreben scheinen. Denn die allgemeine Sitte ist nicht minder bindend für den Einzelnen, als das

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