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Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1860-01-01 · 1860 · p. Seite 21

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Journal
Einladungsschrift zu der am stattfindenden öffentlichen Prüfung der Volks- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1860
Date
1860-01-01
Page
Seite 21 (sequence 25)
Language
German
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21 erschüttert, wenn die Verletzung dieses Naturgesetzes an irgend einem Punkte zum Bewußtsein kommt; wenn der Gedanke einmal in dem Kinde geweckt ist, daß die Uebereinftimmung des gesprochenen Wortes mit den Empfindungen und Gedanken des Menschen nicht eine Nothwendigkeit, sondern nur ein Gesetz ist, das auch übertreten werden kann. Es giebt keine Unwahrheit, die vor dem Richterstuhl des Sittengesetzes erlaubt wäre. Denn wenn es eine sein könnte, .so sind es alle; und nicht die Lüge, als solche, sondern nur der Zweck wäre verwerflich, dem sie zu dienen bestimmt ist. Sobald aber die Scheu vor der Lüge, nicht mehr der Lüge selbst, sondern nur ihren Folgen gilt, so ist der Weg zur Lügenhaftigkeit geöffnet und geebnet, und keine strafende oder abwehrende Maßregel vermag ihn wieder zu verschließen. Sehen wir also zu, ob wir diese unsere Ansicht, für die verschiedenen Formen und Erscheinungen der Lüge durchzuführen vermögen, die man hier und dort als harmlose oder erlaubte Unwahrheiten zu bezeichnen sich gewöhnt hat. Wer die Unwahrheit, die einem heiteren Scherz, einer freundlichen Neckerei dienen soll, eine harmlose Lüge nennt und als harmlos behandelt, der dürfte gewiß viel eher das Spiel und den Scherz des Kindes mit gefährlichen Waffen gestatten; denn ihre verderbliche Wirkung giebt sich viel eher zu erkennen, als die der Lüge, und die Warnung vor der drohenden Gefahr liegt viel näher, als vor den verderblichen Folgen der verletzten Wahrhaftigkeit, die sich auch dem Auge des Erfahrensten nur allzulange verbergen kann. Mit der Wahrheit scherzen, ist nicht minder verwerflich, als mit fremder oder eigener Ehre Scherz treiben. Es heißt die Würde der Wahrhaftigkeit verletzen und die Scheu vor der Lüge schwächen und straft sich nicht minder, als sich der Scherz mit der kindlichen Ehrfurcht oder mit der jung-

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