Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1859
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 41 (sequence 45)
- Language
- German
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— 41 zufallen; denn Mädchen werden leichter eine männliche Autorität neben der des Vaters, als eine weibliche neben der der Mutter anerkennen und respektiren. Die weibliche Mitwirkung kann auch auf diesem Gebiet nur das beobachtende Auge und das aufmerkende Ohr und wohl auch der sprechende Mund für den leitenden Geist des männlichen Erziehers sein. Ihrem Auge darf Nichts entgehen, was geschieht und was unterbleibt und ihr Ohr muß für die Wünsche und Mittheilungen der Zöglinge stets offen sein, wie sie ein gleich offenes Ohr für die Ihrigen finden soll. Dieselbe Unmittelbarkeit und Ununterbrochenheit des Verkehrs, die im Hause zwischen Mutter und Tochter nothwendig ist, soll in der Schule zwischen den Zöglingen und der Erzieherin herrschen. Das weibliche Gemüth muß sich jederzeit in der ihm eigenthümlichen Weise gegen ein gleichgesinntes voll und offen und rückhaltslos äußern können, und muß die Anregung zu diesen Selbstäußerungen aus einem weiblichen Gemüth empfangen, bei dem es auch ein volles Verständniß und warme Theilnahme zu finden hofft. Das schönste Verhältniß zu der weiblichen Erzieherin der Schule findet da statt, wo diese die Vertraute ihrer Zöglinge und die Vermittlerin zwischen diesen und dem männlichen Erzieher ist. Dieser muß, wie der Vater im Hause von der Nothwendigkeit befreit sein, sich Angesichts seiner Zöglinge um die tausend kleinen Details zu kümmern, die zur Ordnung und Regelmäßigkeit des weiblichen Thuns gehören. Er würde dadurch zu sehr des Ninrbus entkleidet werden, von dem seine erfolgreiche Wirksamkeit abhängig ist. Daher möge er auch sich vor der unnöthigen Einmischung in derlei Detaüs hüten, wo seine schärfste Aufmerksamkeit doch den raschen Blick des weiblichen Auges nicht ersetzt. Die weiblichen Zöglinge erwarten und wünschen von ihm Belehrung und Unterweisung, um in das Gebiet des rechten