Mannheim
Compact Memory

Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1859-01-01 · 1859 · p. Seite 29

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1859
Date
1859-01-01
Page
Seite 29 (sequence 33)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/9643703-7657962--204-7657993
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

29 gebührenden und möglichen Einfluß auf ihre Zöglinge gewinnen will. Aller Unterricht des weiblichen Geschlechts muß erziehend sein. Jeder Unterricht an Mädchen, der nur sich selbst zum Zweck hat, ist ein verfehlter, ein verlorner. Die Fähigkeiten und Kräfte des Mannes und Knaben sind, wenn ich mich so ausdrücken darf, einer größeren Jsolirung gegeneinander fähig. Er kann ein Wissen mit dem Geist aufnehmen, ohne eingreifende Mitwirkung des Gemüths. Beim weiblichen Geschlecht sind immer alle Kräfte und Elemente der Seele zugleich in Thätigkeit und in Bewegung. Die Wirkung des Unterrichts ist daher von dem Gesammteindruck desselben abhängig. Sie kann denselben in keinem Atomente von der Person des Unterrichtenden trennen, und von dem Maaß der Achtung oder Zuneigung, die ihr derselbe einflößt, ist auch das Maaß seiner Wirkung auf Geist und Gemüth abhängig. Für die Wirksamkeit von Knabenlehrern kommt es vornehmlich aus die pädagogische und didaktische Tüchtigkeit, für die der Mädchenlehrer auf die ganze Persönlichkeit an. Aller Unterricht an Mädchen muß erziehlicher Natur sein, aber ja nicht durch häufiges und anhaltendes Moralisiren, sondern durch das Hervorrufen sittlich bildender Eindrücke und durch Anregung zu sittlich bildendem Thun, das aus dem Gegenstand des Unterrichts selbst hervorgeht, und zugleich durch die sittlich zwingende Kraft, welche der Lehrende auf ihr Gemüth, aus ihre Einbildungskraft, auf ihr Urtheil ausübt. Das Mädchen zum festen Anschauen und zum aufmerksamen Hören nöthigen, ist ein bedeutsameres Resultat des Unterrichts, als die Ausnahme dessen, was sie gesehen und gehört haben, sie zum freien Empfinden, zum unbefangenen Selbsturtheil anregen, heißt ihre geistige und sittliche Bildung fördern, gleichviel auf welchen Gegenstand Beides gerichtet sei. Der freie ruhige Blick des Lehrers, der auf der Schülerin

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.