Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1859
- Date
- 1859-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 15)
- Language
- German
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11 die drängende Hast rauschender Vergnügungen bezeichnet wird, die das erblühende Mädchen aus der weiblichen Berufsheimat der Familie in das wilde Gewoge des gesellschaftlichen Genusses hinaustreiben, so wird sich in dem Herzen des Mädchens nicht jener Tumult eines unbestimmten und schwer zu befriedigenden Verlangens entwickeln, das sich seines Quells und seines Ziels nicht mehr bewußt ist, und zu jenem nicht mehr zurückzukehren, dieses nicht mehr zu finden weiß. Sittige Mädchenhaftigkeit ist ein natürliches Produkt der weiblichen Selbstentfaltung, die sich ungestört aus dem ihr bestimmten Boden der Familie vollzieht. Sie kann nicht erworben und anerzogen werden; aber sie kann nur zu leicht durch Mißgriffe der Erziehung in ihrer Entwickelung aufgehalten, in ihrer Reinheit getrübt, in ihrer Richtung irre geleitet, ja in ihr Gegentheil umgewandelt werden. — Das sicherste Schutzmittel gegen diese Verirrungen und deren Folgen müssen wir in denjenigen Elementen der häuslichen Erziehung erkennen, die in dem Heranwachsenden Mädchen die Tugenden der Tochter und der Schwester zu pstegen nicht aufhören, und sie dadurch vor dem frühzeitigen Erwachen der Selbstsucht schützen, welche den Genuß über die Pflicht, den fremden Beifall über die innere Werthschätzung setzt. — Die drei Gebiete des weiblichen Jugendlebens, die wir in dem Verhalten des Mädchens als Tochter, als Schwester und als Jungfrau kennen gelernt haben, entwickeln bei einer richtigen Leitung in dem Mädchen alle Tugenden, deren sie auf den drei Gebieten ihrer zweiten Lebensstufe: als Gattin, als Hausfrau und als Mutter bedarf; doch scheinen mir die Gebiete der ersten Lebensstufe denen der zweiten in umgekehrter Reihefolge zu entsprechen, indem die sittige Jungftau auch eine treue Gattin, die dienstfertige Schwester eine tüchtige und pflichttreue Hausfrau, die gehorsame unb ehrfurchtsvolle Tochter eine hingebende Mutter sein wird. —