Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1858
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 27)
- Language
- German
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23 heit geführt. Er soll aus der Mitte seines Volkes die großen und edlen Persönlichkeiten hervortreten sehen, auf deren Leistungen die Nation stolz sein darf, und deren Tugenden Allen zum leuchtenden Vorbild dienen, und er soll die Geschichte der großen Erfindungen kennen lernen, durch die seine Nation stch ein unvergeßliches Verdimst um die ganze Menschheit erworben hat. Vor Allem aber soll er sich die Kenntniß und das Verständniß der vaterländischen Sprache und der vaterländischen Literatur aneignen, daß all sein Denken und Empfinden in diesem heiligen Boden des vaterländischen Geisteslebens wurzle, und aus demselben seine blüthen- und fruchttreibende Lebenskraft empfange. — Wenn wir beim Beginn unserer Betrachtung den Unterricht nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel der sittlichen Erziehung bezeichneten, so haben wir uns nun wohl schon überzeugt, daß diese überall auch des mannigfachen und gründlichen Unterrichts für die Erreichung ihrer Zwecke bedarf; und wir haben nicht nur bereits eine Ueberficht des Unterrichtsstoffes gewonnen, der sich für diese drei Stufen der sittlichen Erziehung als nothwendig erweist, sondern auch ein Urtheil über die Reihenfolge, in welcher die einzelnen Lehrstoffe eintreten müssen. Denn zu den sogenannten Elementen des allgemein-menschlichen Wissens und Könnens, das die erste Stufe erfordert, ist auf der zweiten Stufe, als nothwendiges Hilfsmittel der religiösen Erziehung, nicht nur die biblische Geschichte, sondern auch die Einführung in das allgemeine Verständniß des Natur- und Menschenlebens gekommen; und die dritte Epoche hat die Geschichte in den Vordergrund gestellt, mit welcher besonders die vaterländische Erd- und Naturkunde und die allseitige Aneignung der vaterländischen Sprache in Grammatik, Stil und Literatur verbunden sein muß. Formenlehre und Mathematik würden freilich in diesen Erforderniffen für die verschiedenen Stufen der stttlichen Erziehung keinen Platz finden. Doch wenn es eine unbestreitbare Wahrheit ist, daß vollendete und bewußte Sittlichkeit nur auf der Grundlage der Sicherheit und Klarheit im Anschauen und Urtheilen aufgerichtet merden kann, so