Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1858
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 19)
- Language
- German
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15 schäften nicht mehr die Gefahr in sich tragen, jene allgemeinen Grundlagen der Religiosität zu trüben und zu verkümmern; und es wird Religiosität mit Humanität Hand in Hand gehen, Anhänglichkeit an die eigne Religion mit der Achtung vor jeder andern, Bekenntnißtreue mit Toleranz wohl verbunden fein können. Wenn aber Religion in solcher Weise gewonnen und von den Trübungen der Intoleranz, des Pietismus und der Werkheiligkeit frei erhalten wird; wenn sie den Heranwachsenden Zögling zur Verklärung und Vergeistigung seines gesammten menschlichen Empfindens und Thuns zu führen geeignet ist, dann soll auch ihre Pflege nicht auf ein bestimmt abgegrenztes Gebiet der Erziehung und noch weniger aus einen abgeschlossenen Unterricht in der Schule beschränkt werden, sondern der Athem der Religiosität wird sich über die gesammte pädagogische Wirksamkeit des Hauses und der Schule verbreiten. Der Vater oder die Mutter werden dem Sohne und der Tochter in ihren Beziehungen zu den Eltern und Geschwistern, in der Uebung der Ehrfurcht gegen Höherstehende, der Menschlichkeit gegen Untergeordnete und der Wohlthätigkeit gegen Hülfsbedürftige, das Bild der höheren Ordnung zu zeigen im Stande sein, die den Lehren und Vorschriften der Religion zu Grunde liegt. Der Lehrer, der seinen Schüler mit den Eigenschaften des zarten Pflänzchens bekamtt macht oder ihm von dem Untergang mächtiger Nationen erzählt, der ihm die Wunder des Himmels entfaltet oder ihm die großen Erfindungen der Menschen erklärt, wird ihm über diese Grenzen hinaus den Blick auf ein Höchstes zu öffnen im Stande sein, ohne daß er religiöse Erörterungen an seinen Unterricht knüpft; und er wird seinen eignen versittlichenden Einfluß auf das Gemüth seiner Zöglinge nicht würdiger zu benutzen vermögen, als wenn er durch sein ganzes Thun Zeugniß ablegt, daß er die Autorität, die er ausübt, auch seinerseits einem höheren Gesetz verdanken und unterordnen will, das für Alle in gleicher Weise gilt. So kann und soll Religiosität und Religion das ganze Leben und die ganze Schule durchdringen, aber nicht um die allge-