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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1858-01-01 · 1858 · p. Seite 4

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1858
Date
1858-01-01
Page
Seite 4 (sequence 8)
Language
German
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IRI
…/9643703-7657895--111-7657901
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4 werden soll. Insbesondere muß der gesammte Unterricht erziehender Natur sein; und der Gewinn, der für die Jugend aus demselben hervorgeht, ist daher nicht nur in dem Besitz bestimmter Kenntnisse zu suchen, sondern eben so sehr und vielleicht noch mehr in der wachsenden Befähigung sich Kenntniffe zu erwerben, in dem mehr und mehr erwachenden Verlangen das Gebiet des eigenen Wissens zu erweitern, und in der Ahnung von der Unermeßlichkeit des Wissens und des Wissenswerthen, die den Zögling zur ehrfurchtsvollen Bewunderung großer Geister und zur bescheidenen Selbstschätzung des eigenen Wissens und des eigenen Werthes führt. Der Gewinn des Unterrichts besteht ferner in dem selbstthätigen Ringen nach Klarheit auf allen Gebieten des Denkens, in der Uebung der sittlich geistigen Kraft seine eigenen Jrrthümer und Mängel zu erkennen und abzulegen, und endlich in der wachsenden Empfänglichkeit des Geistes und des Gemüths für das Verständniß der Natur und der Menschheit, und für die Würdigung der Aufgabe, die jedem Einzelnen innerhalb derselben gestellt ist. Jngleichem soll die Disciplin nicht etwa nur dem gegenwärtigen Zwecke der Schule dienen, sondern überhaupt im Zögling die Tugenden der Pflichttreue und der Gesetzlichkeit pflegen, ihn an Ordnung und Pünktlichkeit in allem seinen Thun, an Wahrhaftigkeit und Gewissenhaftigkeit in seinen Worten gewöhnen, und ihn die Pflicht der ehrfurchtsvollen Bescheidenheit gegen Höherstehende, des friedlichen und freundlichen Verkehrs mit Lebensgenoffen lehren. Aber wenn wir nicht bezweifeln, daß alle pädagogische Thätigkeit der Schule und des Hauses immer den ganzen Menschen ins Auge fassen, und durch Unterricht und Disziplin die gesammte Ausbildung deffelben fördern müsse, so werden wir doch wieder auf eine ernste und weitverbreitete Meinungsverschiedenheit über die Frage stoßen: wie sich mit dieser allgemeinen Aufgabe der Erziehung und des Unterrichts die gebührende Rücksicht auf die besonder« Zwecke verbinden lasse, denen die verschiedenen Lehr- und Erziehungsanstalten zu dienen bestimmt sind, und ob es bei

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