Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1857
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
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11 freien Achtung vor dem Gesetz und seinen Vollziehern, zu der innern sittlichen Bildung der Zöglinge, die sich in der Befestigung des Pflichtgefühles, in der allmähligen Kräftigung zur Selbstherrschaft zu erkennen gibt, wird ein solches Verfahren selten oder gar nicht führen. Eine Schul' und Disziplinarordnung, die nicht in allen ihren Bestimmungen ausschließlich das Interesse der Schüler und des allgemeinen Schulzweckes im Auge hat, die auf den natürlichen Sinn der Jugend nicht genügende Rücksicht nimmt, und ihren Freiheitsdrang ohne Roth beschränkt und niederhält; Bestimmungen, die von der Willkühr, oder von besonderen Reigungen des Gesetzgebers eingegeben, die ftemdartigen, außerhalb der Schule liegenden Zwecken, und vielleicht gar dem Interesse und der Bequemlichkeit des Lehrers zu dienen scheinen, werden immer und immer wieder ein Widerstreben, ein offenes oder heimliches Ankämpfen gegen dieselben von Seiten der Schüler nach sich ziehen, das zwar gewaltsam unterdrückt werden kann, aber doch nimmermehr zum eigentlichen Zweck der Disziplin, zur willigen Unterordnung des Einzelnen unter das allgemeine Gesetz, d. h. zur Selbstbeherrschung und zur Pflichttreue führt. Und eben so wird ein Lehrer, der mit der strengen und konsequenten Handhabung des Gesetzes nicht diejenige Humanität verbindet, die ihm selbst immer eine gewisse Freiheit in der Würdigung der Persönlichkeiten und der Verhältnisse gestattet, in seinen Unterrichtsstunden vielleicht mehr als andere Ruhe und Ordnung erhalten, aber schwerlich jemals die Liebe seiner Schüler gewinnen können, die den Gehorsam zum Ausfluß ihres freien Antriebes macht. Wenn die verschiedenen Forderungen, die wir für unseren Zweck hier an den Lehrer stellen mußten, einander zu widersprechen scheinen, so möge man bedenken, daß die Erziehung überhaupt die ununterbrochene Lösung des scheinbaren Widerspruches sein muß, durch Gehorsam zur Freiheit, durch Beschränkung der Selbstständigkeit zur Selbstständigkeit, durch Unterordnung unter einen fremden Willen zur Kräftigung des eignen Willens zu führen. Die Kunst der Erziehung ist eben die geeignete Verbindung und