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Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1857-01-01 · 1857 · p. Seite 5

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Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1857
Date
1857-01-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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IRI
…/9643703-7657848--062-7657853
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5 Fertigkeiten, in der freien Uebung der Geistes- und Willenskraft dahingehen, die wir Spielen nennen; wenn sich nicht schon in diesem Lebensalter dem reichen Empfangen allmälig ein gewisses kindliches Leisten, ein, wenn auch noch so eng begrenztes eigenes Thun beigesellt. Wenn wir aber überhaupt die Jugend und das Leben nicht als eine ununterbrochen fortlaufende Entwickelung betrachten und behandeln können und gewisse Epochen in denselben eintreten lassen, die mit einem Schlage eine wesentliche Umgestaltung des Lebens Hervorrufen, so bezeichnet der Eintritt in die Schule vielleicht den fühlbarsten Wechsel des Lebens und das Charakteristische desselben ist der Eintritt aus dem Gebiet des Spiels in das Gebiet der Pflicht. Den Zögling in dies Gebiet der Pflichten mit sorgsamer und vorsichtiger Hand einzusühren, ihn das Gefühl der eignen Verantwortlichkeit willig und ohne Widerstreben in sich aufnehmen zu laffen, ist die Erziehungs-Aufgabe der ersten Schulzeit, deren rechte Würdigung und Lösung für's ganze Leben von Wichtigkeit ist. Nirgends ist daher ein Zusammenwirken der Eltern und Lehrer wünschenswerther als hier, nirgends straft sich ein Verkennen der Aufgabe und ein Verfehlen der Mittel härter und dauernder, als in diesen ersten Schuljahren. Die Aufgabe der Schule wird eine wesentlich leichtere sein, wenn die Eltern die ihrige in der vorangehenden Zeit nicht verkannt haben. Denn man kann kaum zu früh damit beginnen, dem Kinde Pflichten aufzulegen, für deren Erfüllung es sich in seiner Weise verantwortlich fühlt. Aber man möge dieselben mit der äußersten Vorsicht aus dem Gebiete wählen, das dem sittlichen Verständniß des Kindes zugänglich ist. Wir dürfen es uns nicht verhehlen, daß dies Gebiet noch im innigsten Zusammenhang mit den: menschlichen Egoismus steht, da das Kind noch in keiner Weise sich über sich selbst erheben kann, und man ihm also auch noch nicht zumuthen darf, mit seinen Leistungen fremden Empfindungen zu entsprechen, fremden Interessen zu dienen. Aber von dem Augenblick an, wo es die Vorstellung von einem eigenen Besitz gewinnt, und sie durch die

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