Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1857
- Date
- 1857-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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4 keinen Beruf genügend vorbereitet, wie viel er auch in den einzelnen Disziplinen gelernt habe, die für denselben bestimmt scheinen. Und eben so ist nicht diejenige Schule die beste, die ihren Schülern diese oder jene Arbeiten bis zu einer gewissen Vollkommenheit anzufertigen gelehrt hat, sondern diejenige, in der dieselben das rechte Arbeiten überhaupt gelernt haben. Der Privatunterricht fördert das Wissen, und wenn er gut geleitet wird, auch die allgemeine Ausbildung der Geisteskräfte mehr als die Schule. Aber die Erziehung sür's Leben oder vielmehr in's Leben, die die Schule gewährt, vermag kein Privatunterricht zu geben; und dieser Vortheil überwiegt bei Weitem die größere Schnelligkeit und Gründlichkeit des Lernens, die man aus dem Wege des Einzelunterrichtes erzielen kann. Der Eintritt in die Schule bildet daher nicht darum einen so wichtigen Abschnitt im Leben des Kindes, weil es nun Etwas zu lernen anfängt. Denn das kindliche Leben der ersten Jugendjahre ist ein ununterbrochenes, ein unergründlich reiches Lernen, das durch den Schulunterricht eher beschränkt und umgrenzt, als gefördert und erweitert wird. Der Erkenntnißstoff, den das Kind in den 5 bis 6 ersten Lebensjahren aus dem Leben und der Natur durch unmittelbare Anschauung empfängt, die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es sich durch den eigenen Thätigkeitstrieb in dieser Zeit aneignet, übertreffen bei Weitem Alles, was die Schule durch Unterricht oder Unterweisung zu leisten vermag. Die Bedeutung des Eintritts in dieselbe liegt vielmehr in dem Uebergang aus dem Gebiet des unbefangenen und meist nur empfangenden Lebens in das Lebensgebiet der Pflichten. Denn das ist es, was die Schule vor Allem und, in all ihrem Thun zu fördern und zu leisten hat: Erweckung, Pflege und Leitung des Pflichtgefühls. Es liegt eine Gefahr für den günstigen Erfolg der gesammten Erziehung darin, wenn dieser Uebergang aus einem Lebensabschnitt in den andern ein zu plötzlicher und schroffer ist; wenn die ersten Jugendjahre ausschließlich im unbewußten Aufnehmen von Kenntnissen, im ungewollten Aneignen von Fähigkeiten und