Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1857
- Date
- 1857-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Erziehung zur Pflichttreue. (^rne Schule, die sich nur als eine Unterrichtsanstalt für die Aneignung gewisser Kenntnisse und Fertigkeiten ansieht, erfüllt ihre Aufgabe nicht. Sie wird aber auch diesen beschränkten Zweck nicht erreichen; denn die menschlichen Fähigkeiten sind einer gediegenen Ausbildung nur in ihrem Zusammenhänge fähig. Die Schule, und insbesondere eine solche, die ihre Zöglinge von dem ersten lehrfähigen Alter ab, bis zum Eintritt in den praktischen Lebensberuf vorbereitet, muß in ihrer gesammten Wirksamkeit als eine Erziehungs- oder doch mindestens als eine allgemeine Bildungsanstalt erscheinen. Die Bildung für's Leben muß der Bildung für den Beruf vorangehen und zu Grunde liegen und die Schule kann nur zum rechten Wissm und Können führen, wenn sie vor Allem ihre Zöglinge zum rechten Denken und Handeln anleitet. Schulgesetz und Disziplin sind keinesweges nur die Mittel, um Ruhe und Ordnung für den Unterricht zu erhalten, sondern sie bilden die sittliche Grundlage für das gesammte Schulleben; und die Schule muß bereits ein Stück vom Leben selbst sein, wenn sie eine geeignete Vorbereitung für's Leben sein soll. Darum übt die Schule ihre wohlthätige Wirksamkeit nicht nur durch dasjenige aus, was man in derselben lernt, sondern eben sosehr durch die Art und Weise, wie man lernt und vor Allem schon durch die Thatsache, daß man lernt. — Wer nicht lernen gelernt hat ist für i*