Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1856
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 32)
- Language
- German
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28 werden muffen, in strenger Gewissenhaftigkeit seine Ehre, in anerkannter Zuverlässigkeit seinen Stolz zu suchen. Das Mädchen soll in hingebender Pflichttreue ihre Lebensaufgabe, in bereitwilliger Dienstfertigkeit ihren Werth erkennen. Der Knabe soll zur Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit angehalten werden, das Mädchen in Ordnung und Sauberkeit ihre Freude finden. Der Knabe wie das Mädchen sollen die Lüge verabscheuen lernen. Der Knabe soll offen und ehrlich, das Mädchen wahrhaft und ohne Falsch sein. Der Knabe soll sich geben, wie er ist; das Mädchen soll nicht scheinen, was sie nicht ist. Der Knabe darf wahr sein, ohne Scheu und Rückhalt; das Mädchen darf zurückhaltend, aber niemals unwahr sein. Eine Disziplin, die sich eine solche Aufgabe zum Ziel setzt und nach derartigen Grundsätzen verfährt, darf mit Recht als die höchste Aufgabe der Pädagogik betrachtet werden. Ich weiß sehr wohl, wie weit auch unsere Leistungen noch hinter diesem Ideale zurückbleiben. Doch ist es immer fördernd daffelbe jederzeit vor Augen zu haben. Als Hauptmittel zur Pflege und Wahrung einer guten Disziplin dienen: Ueberwachung, Lohn und Strafe (Lob und Tadel) und als Vereinigung Beider die allgemeine Vertheilung von Conduitenlisten oder Eensuren. Die Ueberwachung soll vorbeugend, die Belohnung ermunternd, die Strafe bessernd und warnend wirken und die Censur zur Selbstprüfung auffordern. Die Ueberwachung ist nothwendig, weil der Jugend noch nicht so viel Selbstherrschaft zugetraut und zugemuthet werden darf, um sich ohne dieselbe in der Beobachtung des gegebenen Gesetzes zu erhalten. Aber je weniger sie sich bemerkbar und fühlbar machen muß, um so besser ist die Disziplin der Anstalt. Die Ueberwachung muß während der ganzen Zeit, welche der Zögling in der Anstalt zubringt, ohne Unterbrechung ausgeübt werden; doch soll sie niemals eine geheime sein und der Schüler muß jeden Augenblick von dem Bewußtsein beherrscht werden, daß er unter dem Auge des Lehrers steht, — das erfordert die Würde der \