Mannheim
Compact Memory

Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde · 1856-01-01 · 1856 · p. Seite 19

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
Volume
1856
Date
1856-01-01
Page
Seite 19 (sequence 23)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
97% known words query
IRI
…/9643703-7657793--025-7657814
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

19 4) Es ist dahin zu streben, daß eine Anzahl hierfür besonders geeigneter Lehrer ausschließlich oder doch überwiegend in der Mädchenschule unterrichten, während andere in gleicher Weise für die Knabenschule verwendet werden, und nur die geringere Zahl beiden in gleicher Weise angehören. Die größere Sonderung der Mädchen- und Knabenschule wird einmal nrit dazu dienen, die in einer zusammenhängenden Schule von 15 Klassen fast unvermeidliche Zersplitterung der Kräfte zu vermindern, und ferner wird der für Mädchen ganz besonders wichtige erziehende und bildende Einfluß der Schule ohne Zweifel ein höherer und erfolgreicherer sein, wenn wenigstens ein Theil ihrer Lehrer die Erziehung und Bildung der weiblichen Jugend zu ihrem vernehmlichen Lebensberuf macht, und wenn gerade diese Lehrer, die mit der Behandlung von Mädchen besonders vertraut sind, eine größere Zahl von Unterrichtsstunden bei denselben ertheilen. 5) In Betreff des Lehrganges und der Lehrmethode in den verschiedenen Unterrichtszweigen erscheint es nicht zweckmäßig, daß durch den Oberlehrer oder durch Majoritätsbeschluß der Konferenz ein bestimmtes System als allgemeingültige Norm für alle Lehrer festgestellt werde, da hierdurch, wie schon bemerkt, der Freiheit und Eigenthümlichkeit der einzelnen Lehrer allzuleicht hemmende Schranken auferlegt werden könnten. Dagegen ist aufs Sorgfältigste dahin zu wirken, daß für alle Unterrichtszweige, in welchen nacheinander verschiedene Lehrer wirken, zwischen diesen unter einander und mit dem Dirigenten eine feste und genau formulirte Verständigung erzielt werde, wie dieselbe zur Gewinnung und Erhaltung eines organischen Zusammenhangs zwischen den verschiedenen Leistungen unbedingt erforderlich ist. Es werden hiernach gemeinschaftliche Bestimmungen getroffen werden: über den allgemeinen Gang des Unterrichts und über die daraus hervorgehende Stufen- und Reihenfolge des Lehrstoffs, der in den verschiedenen Klassen gegeben werden soll, also über das Lehrpensum einer jeden Klasse, das streng festgehalten werden muß und auch nicht überschritten werden darf; über Wahl und Gebrauch der Lehrbücher, so wie auch über Art und 2«

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.