Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Bürger- und Real-Schule der Israel. Gemeinde
- Volume
- 1856
- Date
- 1856-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 24)
- Language
- German
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20 Weise und über den Fortgang der anzustellenden Hebungen u.s.w. Innerhalb dieser Grenzen, durch die vornehmlich das Maaß und der Stoff der von ihm zu erzielenden Leistungen feftgestellt wird, bleibt dem einzelnen Lehrer noch hinreichender Spielraum zur Wahrung und Entfaltung seiner Eigenthümlichkeit in der Lehrmethode und Behandlung des Lehrstoffes, ohne daß dadurch die Einheit der Gesammtleistung gefährdet würde. Der Oberlehrer wird seinerseits nur die Aufrechthaltung der vereinbarten Bestimmungen zu überwachen und sich zu überzeugen haben, daß das Maaß der Leistungen in einer jeden Klasse mit dem festgestellten Pensum jederzeit in Übereinstimmung sei. 6) Für die Stusenfolge der Klassen ist im Allgemeinen Folgendes festzuhalten: Die achte und siebente vereinigte Mädchen- und Knabenklasse sind streng als Vorbereitungsklassen zu behandeln. Ihre Aufgabe ist demnach auf Aneignung der elementaren Fertigkeiten im Sprechen, Lesen, Schreiben und Zählen zu beschränken. Um aber diesem wichtigen Unterricht die gebührende Aufmerksamkeit und Gründlichkeit zu sichern, wird auf dieser Stufe der Unterricht in fremden Sprachen und den sogenannten Realien durchaus nur auf die vorbereitenden Elemente zu beschränken sein. Denn es kann für Kinder von 5—7 Jahren in keiner Weise förderlich sein, wenn ihnen die mechanische Erlernung fremder Sprachelemente auferlegt wird, während sie noch so viel mit der Aneignung der Muttersprache zu kämpfen haben. Noch weniger aber ist ein Zeitverlust in der Erlernung der fremden Sprache selbst zu fürchten, wenn dieselbe nicht eher begonnen wird, als bis die nothwendige allgemeine Reife dafür vorhanden ist. In der Knabenschule bilden die darauf folgende sechste, fünfte und vierte Klasse die Elementarklassen. Sie sind für alle Unterrichtsgegenstände zur vollständigen Erlernung und zur festen Einübung der Elemente bestimmt. Ihr Pensum ist demnach im D e u t s ch e n die Rechtsprechungs- und Rechtschreibungslehre des einfachen Satzes, im Französischen die gesammte Formenlehre, im Rechnen die vier Spezies in benannten und unbenannten Größen, im Hebräi-