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Einladungsschrift zu der auf den ... festgesetzten öffentlichen Prüfung der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1855-01-01 · 1855 · p. Seite 11

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Journal
Einladungsschrift zu der auf den ... festgesetzten öffentlichen Prüfung der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1855
Date
1855-01-01
Page
Seite 11 (sequence 15)
Language
German
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IRI
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11 sollten durch Handlungen vorbereitet sein, die man vor ihren Augen verrichtet. Die Mütter sollten daher damit beginnen, die Tochter Zeugen aller derjenigen Handlungen sein zu lassen, die sie zu verstehen befähigt sind und die eine moralische Ab siebt in sich schließen und sollte bei Gelegenheit solcher Handlungen von der Pflicht gesprochen werden, damit das Mädchen frühzeitig in diese erste Jdeenverbindung eingeweibt werde, daß jedem hienieden Verrichtungen obliegen und daß diese nichts anders als das Gute seien. Die Kinder sind zwar geneigt zu glauben, daß alles, was ihre Eltern thun, wohlgethan sei, aber zugleich meinen sie, daß dieselben es bloß thun, weil sie es tbun wollen. Es dauert ziemlich lange bis sie merken, daß auch die Aeltern einem Gesetze der Nothwendigkeit unterworfen sind. Warum sollte man diese Einsicht nicht beschleunigen? Warum sollten die Gewohnheiten einer Mutter sich den Blicken der Tochter nicht als an eine Regel gebunden darstellen, von der sie nicht abweichen zu dürfen glaubt? Bevor sie so viel vorschreibt zeige sie, daß obgleich sie erwachsen ist, dennoch und eben deßhalb ihr Leben von Pflichten erfüllt ist, dies geschehe aber nicht durch Erklärungen, sondern werde durch Handlungen gleichsam verkörpert. Wenn das Mädchen z. B. irgend ein Leiden empfindet, so ergreife die Mutter die Gelegenheit ihm begreiflich zu machen, daß die Sorgfalt, die sie ihm widmet, eine ihrer Mutterpflichten ist; es fei ihr weniger darum zu thun, Dankbarkeit zu erwecken, als es mit den Pflichten der Eltern gegen Kinder zu durchdringen. Sie handle so, daß es merke, daß auch sie gegen ihre Untergebenen, gegen ihr Gesinde zu gewissen Rücksichten verbunden sei. Gilt es die Unterstützung eines Armen, so spreche sie zu der Tochter: dieser Arme hat kein Geld, ich habe mehr, als das Rothwendige, ich bin daher verpflichtet ihm einiges zu schenken. Der Ausspruch: „es ist meine Schuldigkeit," werde bei jeder Gelegenheit von der Mutter vernommen, bald im feierlichen, bald im muntern Tone, damit dieser Begriff mit den verschiedensten Stimmungen verbunden werde. So werde das Mädchen bald zur ersten Wahr-

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