Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1850
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
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und daraus lernen, welchen Gebrauch sie von ihrer Autorität machen sollen; das Kind aber soll in der Unterwerfung die moralische Pflicht und nicht bloß den Nutzen sehen. Wir dürfen überdies nicht vergessen, daß der Mensch nicht immer das ergreift, was ihm am nützlichsten ist, wenn er es auch erkannt hat. Wollen wir Gehorsam lehren, so laßt unS Gerechtigkeit und Selbstbeherrschung lehren; jene als das Gesetz vorschreibend, diese als das Mittel, eö zu erfüllen. Der richtig ausgefaßte Gehorsam ist eine Verbindung von Achtung und Vertrauen. Achtung bringt eine Art von religiösem Eindruck hervor; sie erhebt die Seele, indem sie in ihr die Fähigkeit entwickelt, das zu würdigen, was ihre Huldigung verdient; das Gefühl des Vertrauens ermuthigt, ersetzt die Kräfte, die uns fehlen, und erhält die, welche wir besitzen. Es hat etwas Edles in sich, weil wir uns gleichsam von uns losmachen, um uns Andern hinzugeben. Liebe macht den Gehorsam leicht und angenehm; Liebe lehrt das Kind Folgsamkeit und ist die schönste Bürgschaft des Vertrauens. Der Gehorsam ist also ein allgemeines Mittel der moralischen Vervollkommnung. Er personisicirt die Begriffe des Guten für diejenigen, die noch nicht fähig sind, dieselben in der Allgemeinheit ihrer Privcipien zu erforschen. Eö ist Gesetz der Weltordnung, daß die zahlreichsten Klaffen, die der Unwissenden und der Schwachen, gehorchen sollen und in dem Gehorsam eine Stütze und einen Schutz ihrer Bemühungen finden. Viele haben fich durch die Uebung des Gehorsams vervollkommnet. Es gibt wohl auch Einzelne, die sich durch Uebung der Macht verbessert haben, und man sollte glauben, daß der, dessen Bestimmung es ist, den Vorschriften des Rechts¬ und Sittengesetzes als Organ zu dienen, sich auch von dem Geiste desselben durchdringe und eö zu ergründen suche, um ihm treuer zu dienen; aber die Erfahrung zeigt uns, daß die Ausübung der Gewalt die, denen solche anvertraut ist, meistens nicht vervollkommt, ja nicht selten verderbt. Sie richten ihre Blicke nicht sowohl nach der Quelle, ans welcher ihre Mission entspringt, als nach dem Schauplatz ihrer Erfüllung, gebrauchen die Autorität als ein ihnen als Eigenthum gehörendes Recht und betrachten den Gehorsam der Andern als einen ihnen persönlich gebührenden Tribut. Eitelkeit entstellt in ihren Händen die Gewalt, und indem sie über Andere gebieten wollen, verlieren sie die Herrschaft über sich selbst. Glücklich ist der zu preisen, der begriffen hat, wie man frei ist, indem man gehorcht, und dienet, indem man gebietet. Fragen wir nun: wie steht es mit unserer Jugend in Hin-