Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1850
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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7 fordert, solchen zum Theil rechtfertigt und demselben, selbst bis über die Grenzen der Gerechtigkeit hinaus, den Zugang öffnet. Das Ansehen der Autorität beruht darauf, untadelhaft zu bleiben. Aber der Gehorsam oder die gesetzmäßige Unterwerfung ist für die öffentliche Freiheit eben so nothwendig, als die individuelle Unabhängigkeit; ja, er muß um so strenger sein, je ausgedehnter diese ist; denn er ist eine Bedingung derselben. Mit welchem Vorwände auch der Stolz seinen Widerstand gegen eine gesetzmäßige Autorität rechtfertigen mag, es liegt nichts Ehrbares in demselben. Der Gehorsam hingegen ist doppelt ehrenwerth: zuerst weil er eine dem Moralgesetz erwiesene Huldigung ist und sodann, weil er das edelste Opfer ist, das der Mensch demselben bringen kann. „Durch den Gehorsam," wendet man ein, „verzichte ich auf meinen Willen, auf den Besitz meiner selbst." Aber ist der Gehorsam nicht ebenfalls eine freie Handlung? Ist Gehorsam etwas Anderes, als sich zu gebieten wissen? Man widersteht dem Gehorsam, weil man Sclave seiner Neigungen ist, weil der Gehorsam ein hartes Ding, ein der Pflicht gebrachtes Opfer ist. Freilich muß, wenn der Gehorsam diesen Charakter haben soll, die Autorität selbst eine gerechte sein. ES scheint kaum glaublich und ist dennoch wahr, daß gerade die schwachen Charaktere auf ihre Weise eine Opposition gegen die Gesetze, gegen die öffentliche Autorität bilden. Denn diese gebietet nicht allein, sich Einhalt zu thun — was den Schwachen schwer fällt — sie schreibt auch in gewissen Fällen vor, zu handeln, auszudauern, befiehlt Anstrengungen, vor denen schwache Seelen zurückschrecken. Die Weichlichkeit widerstrebt dem Gehorsam, wie einer strengen Lebensordnung. Aber die Hauptursache des Widerstandes gegen die Gesetze der öffentlichen Autorität liegt in der Unersättlichkeit der Selbstsucht. Die Autorität ist ihr unbequem, weil sie ihrer Begierde einen Zaum anlegt. Der Gehorsam ist übrigens nur insofern verdienstlich und heilsam, als er zu seinem Principe hinaufsteigt und demselben getreu bleibt, nur insofern er ein moralischer und erleuchteter ist. Unterwirft man sich der Autorität nur aus demselben Grunde, aus welchem man sich der physischen Gewalt unterwirft, so gehorcht man nicht, sondern gibt nach; unterwirft man sich aus einer Berechnung des Bortheils, so folgt man bloß dem Antriebe der Selbstsucht. Hierin läßt sich kein Begriff von Pflicht erkennen. Man findet häufig in den Jugendschriften Geschichten, welche das Kind den Gehorsam lehren sollen, indem sie ihm beweisen, daß Aeltern und Lehrer ihm nur das befehlen, was ihm nützlich ist. Aus solchen Erzählungen könnten Aeltern und Lehrer allenfalls Nutzen ziehen