Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1850
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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übrigens ehrenhaft, weil man von dem Wahne befangen ist, daß von dem Glanze, der die Macht umgibt, ein Theil auf die ihr Dienstbaren übergehe. Aber diese Täuschung kann nur dadurch entstehen, daß die heiligen Begriffe der Gerechtigkeit die ihnen zukommende Autorität nicht behalten haben. Im Allgemeinen ist jede Servilität eine Untreue gegen das moralische Gesetz. Sie entzieht der Gerechtigkeit den Tribut, den ste der Gewalt darbietet. Von der andern Seite gleicht die Unabhängigkeit Dessen, der sich nicht selbst zu lenken vermag, dem an den Gliedern Gelähmten, welchem vergebens ein freier Raum zur Bewegung offen steht. Die wahre Unabhängigkeit gehört nur der freien Seele; die Selbstbeherrschung ist es, welche die moralische Emancipation verleihet. Nur wer im Besitze derselben ist, ist im Stande, Alles zu vollbringen, wozu er die Fähigkeit besitzt. Seine Gedanken, Meinungen und Entschlüsse gehören ihm an. Jene Unabhängigkeit, welche daö Glück in einer geringen Zahl gesellschaftlicher Situationen gewährt, er kann sie entbehren. Er würde, selbst in Banden keinen andern Herrn als sich anerkennen; Niemand ist im Stande, ihn niederzubeugen. In seinen Händen sind Wahrheit und Gerechtigkeit ein gesichertes Gut. Er wird vielleicht der Märtyrer einer heiligen Sache; aber sein Beispiel wird in der Nachwelt fortleben, verzagten Seelen zur Ermuthigung und einst zur Nacheiferung dienen. Das eben ist die unschätzbare Wohlthat der politischen Freiheit; sie schützt alle gesetzmäßige Unabhängigkeit und »erstattet der Servilität keinen Zugang, zugleich aber weist sie jeder Unabhängigkeit die ihr angemessene Grenze an. Die Freiheit ist nichts weiter, als die verbürgte Gerechtigkeit; sie erhält das schwierige und heilsame Gleichgewicht zwischen der Unabhängigkeit und dem Gehorsam. Soll aber die Gerechtigkeit verbürgt werden, so müssen die Rechte Aller bestimmt und repräsentirt sein in den politischen Gewalten, denen Alle unterworfen, durch welche Alle gemeinschaftlich geschützt sind, unter der beständigen Rücksicht, daß Ordnung und Stabilität zu den ersten Rechten, wie zu den ersten Bedürfnissen gehören, da sie Allen zum allgemeinen Schutze gereichen. Die auf wahrhafte Rechtstitel gegründete Gewalt kann durch die Nachweisung derselben nur gewinnen. Ueberdies lassen sich nur durch die Feststellung der wahren Grundlage der öffentlichen Autorität deren Grenzen erkennen; aber jede Autorität schwächt sich, wenn sie ihre legalen Schranken überschreitet, weil sie ihr moralisches Recht in Zweifel setzt, zum Widerstande auf-