Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Journal
- Einladungsschrift zu der am ... stattfindenden öffentlichen Prüfung der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1850
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Eine Art der Selbstbeherrschung beginnt in dem intellee^ tuellen Leben; der Mensch beherrscht die Operationen seines Geistes, er trennt und verbindet seine Vorstellungen; er legt ihnen Zeichen bei; er zieht sie zu sich heran oder stößt sie von sich; er herrscht, indem er der Vernunft gehorcht und die Autorität der Evidenz anerkennt. Es ist jedoch die Region des Sittlichen, wo die Selbstbeherrschung deutlich erkannt wird und ihre Rechtfertigung erhält; denn hier allein erkennt er die Autorität, von der er seine Rechte herleitet: die der Pflicht; die Religion gibt derselben die Weihe und weiset ihr einen höher» Ursprung an. Diese beiden moralischen Mächte entwickeln sich oft nicht gleichmäßig; man sieht oft einen hohen moralischen Schwung einem schwachen Charakter und unedle Gefühle einem energischen Willen beigesellt; in jenem Falle zeigt sich mehr Betrachtung als Handlung, in diesem mehr Regsamkeit als heilsame Früchte. Sie sind aber nichtdestoweniger innig verwandt, und jede bleibt mangelhaft, wenn die andere fehlt. Was nützt alle Wärme für das Gute, ohne den Muth, eS zu vollbringen? Wem anders sollen wir unsere Neigungen zum Opfer bringen, als dem Guten? Eine gute Handlung ist um so verdienstlicher, je mehr'Anstrengung sie kostete, und ein kräftiger Entschluß ist um so lobenöwerther, je reiner das Motiv ist, aus dem er hervorging. Der Liebe zum Guten entkeimen diejenigen Eigenschaften, die einen hervorragend socialen Charakter, der Selbstbeherrschung die, welche, wie Mäßigkeit und Muth, ein mehr individuelles Verdienst haben. Aus den mannigfaltigen Wirkungen der Selbstbeherrschung wollen wir eine besonders in's Auge fassen: die Selbstbeherrschung erkennt die öffentliche Autorität an. Diese ist jedoch nicht gleichbedeutend mit der Macht, vielmehr sind beider Charaktere einander entgegengesetzt; die letztere ist das Instrument, welches die erstere anwendet, kann aber keine Autorität begründen. Die Staatsgewalt, wie sie auch sein mag, ist der Diener und Inhaber einer frühern Autorität, derjenigen des in bestimmte und positive Gesetze verwandelten Sittengesetzes. Sie kann sich nicht als autokratisch darstellen, ohne den rechtlichen Grund zu verleugnen, auf dem sie ruhet; die Verpflichtungen der ihr Untergebenen stammen nicht aus ihrem Willen t vielmehr ist ihr Wille nur der Ausdruck der Vorschriften, welche die Pflicht auferlegt und deren Organ sie ist. So wie nun der Einzelne einer fremden Autorität unterworfen ist, so übt er auch eine eigene Autorität über sich auS; wie feine Rechte durch eine allgemeine Autorität garantirt