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Einladung zu der am ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde · 1849-01-01 · 1849 · p. Seite 5

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Journal
Einladung zu der am ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Bürger- und Realschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1849
Date
1849-01-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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IRI
…/9643697-7657592--21-7657597
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5 oder das schmerzliche Gefühl zu haben, daß ihre Kinder nicht bloß in den mehr zum Luxus gehörigen schönen Künsten, sondern auch in den, sür deren Lebensberuf nothwendigen oder als Bestandtheile der allgemeinen Bildung geltenden Kenntnissen, hinter den Söhnen der Wohlhabenderen Zurückbleiben müßten. Wäre diese Klage gegründet, könnte das Ziel, das eine Schule, je nach ihrer speciellen Stellung, sich vorsteckt, ohne besondere Leitung und Nachhülfe außer der Schulzeit nicht erreicht werden, so litte die Schule in der That an einem wesentlichen Mangel und könnte keinen Anspruch darauf machen, eine gemeinnützliche, auf die Beförderung des Gesammtwohlö berechnete Anstalt zu seyn; sie bedürfte einer Umgestaltung und müßte sich ein niedrigeres, allgemein erreichbares Ziel vorsetzen, wenn ihr nicht mit Recht der Vorwurf gemacht werden soll, daß sie nur die wohlhabenden Klassen im Auge habe. Die Frage ist daher im Allgemeinen, in Beziehung auf unsere Schule aber von besonderer Wichtigkeit: auf welche Art von Unterstützung und Hülfe von Seiten der Aeltern darf die Schule Anspruch machen, wenn sie ihre Bestimmung: eine dem Bedürfnisse der großen Mehrheit ihres Publikums gewidmete Anstalt zu seyn — nicht aus dem Auge verlieren will. Gehen wir, um diese Frage zu lösen, auf die Tendenz der öffentlichen Schule zurück, wie sie als Resultat der neuesten Fortschritte im Gebiete der intellectuellen Bildung sich ergibt. Zufolge derselben ist der Schule die zwiefache Bestimmung angewiesen, die geistigen und gemüthlichen Anlagen des Menschen auf eine, den Gesetzen der menschlichen Natur entsprechende Weise zu entwickeln und zu kräftigen und zugleich die ihr anvertraute Jugend mit denjenigen positiven Kenntnissen und Fertigkeiten auSzustatten, die ihr, in ihrer besonderen Lebenssphäre, nothwendig oder nützlich sind. Betrachten wir den Menschen nach den eigenthümliche» Eigenschaften seiner Gattung, vermöge deren er nicht bestimmt ist, der Leitung eines unwiderstehlichen, sich von selbst entwickelnden und unveränderlichen Jnstincts zu folgen, sondern mit einer, wenn auch durch Natur- und Social-Gesetze beschränkten Freiheit, sein Leben zu ordnen, seine Bedürfnisse und Genüsse zu erweitern oder zu beschränken, seine von der Natur ihm verliehenen Fähigkeiten nach ihrer individuellen Beschaffenheit auszubilden und seine Bestimmung und sein wahres Lebensglück nur im Zusammenleben mit Andern, in einem durch den Willen und die Einstimmung der Gesammtheit geregelten staatlichen Verein, als

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