Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1844
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 19)
- Language
- German
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15 Darum ergeht unsere Bitte an euch, verehrte Aeltern unserer Schüler und Schülerinnen, die ihr der Schule euer Vertrauen schenket und ihr den so hochwichtigen Auftrag der Bildung eurer Kinder ich ergebet, behutsam zu sein in euren Urtheilen über das Verfahren der Lehrer. Setzet kein blindes Vertrauen in die Aussagen flüchtiger Kinder, und enthaltet euch des Urtheils, bevor ihr euch mit dem betreffenden Lehrer oder dem Oberlehrer besprochen habt. Unterdrücket, wenn ihr euch durch die Klage eures Kindes über eine erlittene Bestrafung gereizt finden solltet, euren Unwillen in Gegenwart desselben, ermahnet es vielmehr zur Folgsamkeit und saget ihm, daß ihr Erkundigung über sein Benehmen einziehen werdet. Setzet Lehrmethode und Verfahren des Lehrers niemals in den Augen eurer Kinder herab; duldet auch nicht, daß sie einen Lehrer zum Gegenstände der Nachahmung, der Belustigung machen. Vor Allem aber hütet euch, den Karakter, die Persönlichkeit desselben in ihrem Beisein die Revue passiven zu lassen und einer Kritik zu unterwerfen. Vermeidet Alles, was in unserer Zeit, die ohnehin so geneigt ist, das Höhere herabzuwürdigen, dem Lehrer etwas von der Achtung entziehen könnte, die der Schüler für ihn hegen soll. Ihr werdet dadurch nicht nur die Lehrer in ihrer Wirksamkeit unterstützen und dieselbe segensreicher machen, es wird sich auch die Achtung und der darauf gegründete Gehorsam gegen ihre Lehrer in dem Verhalten eurer Kinder gegen euch und im häuslichen Kreise wohlthätig erweisen, wie von der andern Seite jede Mißachtung und Herabsetzung der Lehrer nicht verfehlen wird, sich auch im häuslichen Benehmen früher oder später auf eine für euch schmerzliche Weise kund zu geben. Die Anstellung eines gebildeten Frauenzimmers zur Beaufsichtigung der Schülerinnen in Allem, was die Sittlichkeit, den Anstand und den guten Ton betrifft, hat sich als eine höchst zweckmäßige Einrichtung erwiesen. Indem die Aufseherinn ihr Augenmerk ausschließlich auf die Beobachtung des Benehmens richtet, kann keine aufkeimende Unart ihrem Blicke entgehen und daher um so