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Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde · 1844-01-01 · 1844 · p. Seite 11

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Journal
Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1844
Date
1844-01-01
Page
Seite 11 (sequence 15)
Language
German
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…/9643689-7657531--126-7657544
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11 einmal dahin gekommen ist, daß die bestehenden Institutionen einem großen Theil der Glieder nicht mehr ehrwürdig erscheinen, die Achtung für die verschiedenen Stände und Berufsarten aus den Gesinnungen der Menge geschwunden ist, die Staatsdiener nur als besoldete Miethlinge betrachtet werden und der Gehorsam gegen die bestehende Ordnung nicht ein, aus der Ueberzeugung und dem Gefühle hervorgehender und daher ein freiwilliger, sondern ein Werk des Zwanges und der Furcht ist: eben so gehört es zu den nothwendigen Erfordernissen einer Schulanstalt, daß Schule und Lehrer von den Zöglingen mit derjenigen Ehrfurcht betrachtet werden, welche die Grundlage des Vertrauens und des freien Gehorsams ist. Dann werden sie ihre Vorschriften gerne und ohne Widerspruch befolgen, auch dann befolgen, wenn die Uebertretung vom Lehrer nicht bemerkt werden kann. Fehlt aber diese Ehrfurcht und muß der Gehorsam durch die Hebel der Strafen erzwungen und daher beständig bewacht werden, so werden alle Anstrengungen der Lehrer zu keinem gedeihlichen Erfolge führen. Es ist aber mit dieser Ehrfurcht eine eigene Sache; gar zart sind die Bande, die sie an die Seele knüpfen; sie zu lockern ist leicht und einmal locker geworden, ist es schwer sie wieder zu befestigen. Darum sollten gebildete Aeltern es sich zum festen Vorsatze machen, nichts zu thun, wodurch diese Ehrfurcht geschwächt oder gar zerstört und so die moralische Kraft des Lehrers und sein Einfluß auf die Schüler gemindert wird. Vertrügt es sich aber mit solchem Vorsätze, wenn Aeltern das Verfahren des Lehrers auf die bloße Aussage des Kindes hin in seiner Gegenwart tadeln und mißbilligen? Wird das Kind nicht dadurch gleichsam angeleitet, seine Meinung der des Lehrers gleichzustellen, dessen Vorschriften zu bekritteln, ihm zu widersprechen und wenn es auch nicht wagt, sie vor seinen Augen zu übertreten, sie doch zu umgehen? Möchte indessen die Unvorsichtigkeit der Aeltern in ihren Aeußerungen sich auf Fälle, wie die von uns erwähnten beschränken; der sittliche Schaden, der dem Schüler daraus erwächst, würde minder groß sein, da der Schüler selbst oft zur Erkenntniß seines Unrechts kommen und der Karakter und die Würde des Lehrers dabei unberührt

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