Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde
- Journal
- Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde
- Volume
- 1844
- Date
- 1844-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 13)
- Language
- German
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9 Bei Mädchen — und hier kommen diese Fälle am häufigsten vor — ist eine solche Täuschung um so verderblicher, als die Richtung auf den äußern Schein in der Erziehung unserer Zeit leider nur allzu vorherrschend ist. Wenn die erwähnten Jrrthümer und Mißgriffe vorzüglich den Unterricht betreffen, so treten uns wieder andere entgegen, die in der Beurtheilung der pädagogischen Wirksamkeit des Lehrers, der von ihm angewendeten Erziehungsmittel begangen werden. Der Schüler bringt selten ein monatliches Zeugniß des Wohl- Verhaltens mit nach Hause. Auf die Frage der Aeltern beschuldigt er diesen oder jenen Lehrer, er habe ihm, aus Partheilichkeit gegen ihn, ohne Ursache eine tadelnde Bemerkung gegeben. Dasselbe behauptet ein anderer, dem eine verdiente Strafe auferlegt wurde, und die Aeltern glauben blindlings den Aussagen des Kindes, obgleich nicht abzusehen ist, was das Motiv einer solchen Partheilichkeit sein sollte. Manche Aeltern aber lassen diese Zeugnisse unbeachtet, schenken selbst den vierteljährigen Conduitenlisten, in welchen fie gewissenhafte Urtheile sämmtlicher Lehrer über ihre Kinder erhalten, nicht die gehörige Aufmerksamkeit und besprechen fich über den Inhalt derselben nicht mit den betreffenden Lehrern, und diese so zweckmäßigen Einrichtungen verfehlen die beabsichtigte Wirkung. Ein Kind kommt mit verdrießlicher Geberde nach Hause. Der Lehrer habe es wegen einer Kleinigkeit hart gestraft — antwortet es den forschenden Aeltern, und diese zeihen, ohne alle weitere Untersuchung und Erkundigung, den Lehrer der Härte und Gefühllosigkeit, oder halten ihn für einen Leidenschaftlichen, der sich im Zorne nicht zu beherrschen wisse. Bei genauer Untersuchung würde sich ergeben haben, daß der Schüler mit Uebertreibung eine geringe Bestrafung als eine derbe Züchtigung dargestellt hat. Aber — so möchte man fragen — soll man in die Worte eines unschuldigen Kindes Mißtrauen setzen? Soll man ihm keinen Glauben schenken, wenn man es sonst als wahrhaft kennt? Hören wir, was die Erfahrung über diese Glaubwürdigkeit aussagt. Nicht allen Kindern ist die Wahrhaftigkeit angeboren, noch weniger aber werden alle zur Wahrhaftigkeit erzogen. Man erlaubt sich, um gewisse