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Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde · 1844-01-01 · 1844 · p. Seite 8

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Journal
Einladungsschrift zu der auf den ... statthabenden öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde
Volume
1844
Date
1844-01-01
Page
Seite 8 (sequence 12)
Language
German
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IRI
…/9643689-7657531--123-7657541
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Fortschritte machen; daß die Schuld in den geringen Anlagen, dem schlechten Willen oder der minder sorgfältigen häuslichen Beaufsichtigung der Kinder liegen könne, will den befangenen Aeltern # nicht einleuchten; die betreffende Schule muß allein die Schuld davon tragen. Und hier ist der Ort, einige Worte über ein Verfahren zu sprechen, das auf die freie Entwicklung der Geisteskraft und Selbstthätigkeit, wie auf die Gewöhnung an Offenheit und Wahrhaftigkeit von sehr störendem Einstusse ist. Im Allgemeinen mag es, besonders bei einem Schüler von mittelmäßigen Fähigkeiten, heilsam sein, wenn er bei seinen häuslichen Arbeiten einige Unterstützung und Hülfe findet. Diese Hülfe muß aber in enge Grenzen eingeschlossen und von der Art sein, daß der Schüler dadurch nicht zur Unaufmerksamkeit in den Lehrstunden verleitet, noch von der Gewöhnung zum Selbstdenken und dem Gebrauche seiner eignen Kräfte abgehalten wird. Man mag ihm demnach zum Verständniß einer Regel, die er nicht begriffen hat, verhelfen, ihm Anweisung geben, wie er in zweifelhaften Fällen sich Rathes erholen, wie er die Grammatik, das Wörterbuch gebrauchen soll, ihm allenfalls, wenn er viel zu arbeiten hat, die Bedeutung der Wörter in der fremden Sprache mittheilen; die Anwendung der Regeln aber muß ihn: allein überlassen werden, so wie er sich an das Nachschlagen im Wörterbuche gewöhnen muß. Aber nicht nur auf die geistige, auch auf die sittliche Bildung wirkt es nachtheilig, wenn man dem Schüler bei einer Arbeit, die er ohne Hülfe machen soll, wie etwa bei einer Rechnung, bei einer Stylübung Hülfe leistet, und er sodann die Arbeit dem Lehrer als die seine übergibt. Der Lehrer wird dadurch zu einer unrichtigen Schätzung der Fähigkeiten des Schülers verleitet, Trug und Verstellung trüben ein Verhältniß, in welchem die höchste Wahrhaftigkeit und Offenheit walten soll. Der Schüler, sich selbst täuschend, glaubt seiner Pflicht genügt zu haben, wenn er nur die geforderte Arbeit zur Zeit geliefert hat, ja es kostet ihm zuletzt keine Neberwindung mehr, dem mißtrauenden Lehrer zu betheuern, daß es seine Arbeit sei.

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