Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 1976
- Issue
- No. 40 (September 1976)
- Date
- 1976-09-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Geschichte der Familie Nothmann (Fortsetzung von No. 39) SALOMON NOTHMANN Mein Urgrossvater ist der Jüngste der 4 Brüder: Samuel, Josef, Löbel und Salomon Nothmann (1788—1847). Er hat sich zeitweise im Handwerk versucht, dessen Betrieb den Juden seit 1812 allgemein offen stand, dann aber doch wieder die Handelstätigkeit seiner Väter fortgesetzt und den Beruf des ländlichen Kaufmanns auch auf seinen Sohn Simon (1821—1879) vererbt. Zu einer festen Niederlassung ist der erst spät gelangt. In der Langendorfer “Stammrolle” (Einwohnerliste) von 1817 wird er unter Nr. 134 noch als “Knecht” aufgeführt; er war also mit 29 Jahren noch Gehilfe in einem fremden Geschäftsbetriebe. Im Jahre 1819 heiratete er Malke (Amalie) Brieger (1796—1861), deren Familie wie die seinige aus der Stadt Zülz stammte, und machte sich nun in Langendorf selbständig. Hier wurden seine Kinder Pine (1820), Schaye-Simon (1821) und Jette (1822) geboren. Bei der Eintragung der Geburt der ersten Tochter (1820) bezeichnete er sich ausweislich des polizeilichen Registers als Lederhändler. Er betrieb damals das gleiche Gewerbe wie sein Freund Israel Riesenfeld (1801—1868), der sich später im Nachbardorfe Tworog niederliess. Die beiden Freunde gaben später ihre Kinder zusammen: Israels Töchter Friederike (1826—1878) und Amalie (1831—1892) heirateten Salomons Söhne Simon und Heyman (1836—1911). Geschäftliche Erfolge scheinen Salomon zunächst versagt geblieben zu sein. Zwischen 1822 und 1824 lebte er in dem Dörfchen Potempa als Bäcker und Fleischer. Von Potempa verzog Salomon 1824 nach Wüstenhammer im Nachbarkreise Lublinitz. Schliesslich kehrte er doch wieder in seinen Geburtsort Langendorf zurück, wo er dann bis zu seinem Tode wohnhaft blieb. Im Jahre 1835 wird Salomon erwähnt in einem Prozess, den der katholische Pfarrer gegen die Langendorfer jüdische Gemeinde angestrengt hatte; dieser verlangte von ihren Mitgliedern Zahlung der Gebühren für den Neujahrsglückwunsch. Derartige Gebühren hatten die Juden früher, wie erwähnt, gleich den Christen entrichten müssen; im Jahre 1784 war für die gesammte Gemeinde eine Entschädigung von 8 Rthr 10 Silbergroschen festgesetzt worden. Aber nach dem Edikt von 1812, das ihnen jede Beschwerung mit besonderen Abgaben abnahm, hielten sich die Langendorfer von der Pflicht befreit, einen nicht empfangenen Glückwunsch zu bezahlen. In einem früheren Rechtsstreit (1812) waren jedoch die Langendorfer Juden vor dem Kreisgericht in Ujest unterlegen und auch im Jahre 1835 zogen sie es vor, den Pfarrer im Vergleichswege abzufinden. Die Prozessakten (Archiv der Berliner Gesellschaft für Jüd. Farn. Forsch.) enthalten eine Liste der beklagten Gemeindemitglieder; Salomon Nothmann wird darin, wie die meisten seiner Glaubensgenossen, als “Einlieger” bezeichnet, d.h. als Mieter. Er besass also kein eigenes Haus und hat wohl überhaupt in bescheideneren Verhältnissen gelebt als sein Bruder Samuel, der ihm an Unternehmungsgeist überlegen war. Andererseits blieb Salomon durch seine vorsichtige Zurückhaltung bewahrt vor dem Schicksal seines Bruders Josef, der durch gewerbliche Unternehmungen zu Wohlstand kam, sich aber dann durch Unordnung und Prozesse zu Grunde richtete. Hierdurch gewarnt, hat Salomon sicherlich vermieden, sich in Prozesse einzulassen. Trotzdem musste er als Mitglied der Langendorfer Gemeinde 10 im Jahre 1845 nochmals an einem Rechtsstreit mitwirken, den diesmal der Gutsherr gegen die Gemeinde angestrengt hatte. Die Mauern des alten, aus dem 17. Jahrhundert stammenden jüdischen Friedhofs, wurden nach ebenso altem Abkommen von der Gutsherrschaft, welcher der Grund und Boden gehörte, unterhalten. Dafür zahlte die Gemeinde eine Vergütung die zuletzt im Jahre 1787 auf 2 Stein (etwa 40 Pfund) Zucker festgesetzt wurde. Da nun der Zucker nach Erfindung der Rübenzuckergewinnung, sehr viel billiger wurde, stellte der Gutsherr erhöhte Forderungen, wir würden heute sagen: er erhob Aufwertungsansprüche. Die Gemeinde hingegen stellte im Jahre 1838 die Zuckerlieferungen gänzlich ein und behielt auch mit ihrer Weigerung Recht, als sie im Jahre 1845 auf Lieferung von 48 Pfund Zucker verklagt wurde. (Langendorfer Akten im Gesamtarchiv der deutschen Juden). Salomon scheint auch gesundheitlich gegenüber seinen Brüdern Samuel und Joseph, die beide im Alter von 84 Jahren starben, im Nachteil gewesen zu sein. Er war ein spät geborenes Kind und starb an Lungenschwindsucht im Alter von 58 Jahren am 12. März 1847. Salomons Witwe Amalie geb. Brieger überlebte ihn um 14 Jahre. Sie blieb im Hause ihres Sohnes Simon und folgte diesem nach Beuthen O/S, als er für einige Jahre seinen Wohnsitz in dieser Stadt nahm. Dort ist sie am 8.6.1861, wie gerichtliche Eintragung besagt, “infolge eines erlittenen Schreckens vom Schlagfluss ergriffen und sofort im Alter von 65 Jahren gestorben”. DIE GLEIWITZER KRAWALLE Die Märzrevolution von 1848, die anderwärts die friedliche Verständigung zwischen den Konfessionen förderte, führte in meiner Geburtsstadt Gleiwitz zu einem regelrechten Progrom. Die vernachlässigte und rückständige Provinz am Ende des Reiches erwache reichlich spät aus Schlaf und Stumpfheit, um mit Verwunderung zu erfahren, dass in Berlin eine politische Revolution im Gange war. Damals lebte in Gleiwitz Isaac Samuel Nothmann (1805—1860), Sohn von Schaye Samuel Nothmann (1773—1852), ein wohlhabende Bankier, und der Bruder seiner Frau, der Arzt Dr. Max Ring. Letzterer war ein junger Heissporn, aufgewachsen in den Ideen des “Jungen Deutschlands” und ein glühender Bewunderer Heinrich Heines. Um diese Zeit erschien ein anonymes Flugblatt mit der Überschrift "Schluss mit der Emanzipation”! Darin wurden die Juden beschuldigt, durch ihren Kornnwucher die Hungerpest des vorangegangenen Jahres verursacht zu haben. Solche sinnlosen Verleumdungen waren ihrer Wirkung auf das rohe und ungebildete Volk immer noch sicher, gerade so wie im Mittelalter der gegen die Juden erhobene Vorwurf der Brunnenvergiftung stets Glauben gefunden und grausige Auswirkungen gehabt hatte. Auf diese geschichtliche Parallele wies Dr. Ring in einem Zeitungsartikel hin, den er unter voller Namensangabe erscheinen liess, und in dem er die anonymen Verleumder brandmarkte. Dadurch reizte er die Wut seiner Gegner aufs Aeusserste. In der folgenden Nacht zog ein Pöbelhaufen, mit Knütteln und Stricken bewaffnet, und natürlich betrunken, zum Hause Dr. Rings, um ihn zu lynchen. Man hatte ihnen, wie sie später vor Gericht angaben, versprochen, dass sie nach Belieben sollten plündern dürfen. Dr. Ring war rechtzeitig gewarnt worden, so dass er sich retten konnte, und die Wut der enttäuschten Menge richtete sich nun gegen die jüdischen Landengeschäfte. Türen und Fenster wurden eingeschlagen, und die Plünderung begann. Die städtische Polizei tat, was Polizeibehörden gewöhnlich angesichts solcher Vorfälle tun: sie blieb untätig. Schliesslich wurde aber der Aufruhr so bedrohlich, dass Militär aufgeboten werden musste, um die Plünderer zu zerstreuen; aus den umliegenden Dörfern hatten diese Zuzug erhalten, und Karren und Wagen standen bereit, um die Beute fortzuschaffen. In dem darauf folgenden Strafverfahren wurden ein paar kleine Missetäter verurteilt. Die eigentlichen Rädelsführer und Drahtzieher wussten im Dunklen zu bleiben, und das wurde ihnen auch nicht schwer gemacht; denn Polizei und Staatsanwalt, ohne Ausnahme reaktionär und judenfeindlich, wussten ganz genau, dass die wahren Hintergründe eines Pogroms niemals aufgeklärt werden dürfen. Abraham S. Nothmann und seine Familie blieben von Gewalttätigkeiten verschont, da in ihrem Hause ein preussischer Offizier wohnte, der mit dem Gesindel fertig zu werden verstand. Damals lebten auch die Grosseltern meiner Mutter, Selig und Lustig, in Gleiwitz; ihnen gehörte der Gasthof zur goldenen Krone in der Vorstadt Trynek. EHESCHLISSUNG IN VIER GENERATIONEN Durch die März-Revolution war das preussische Gesetz von 1847, “Verhältnisse der Juden betreffend”, überholt, aber in einem besonderen Punkte, der auch für die Familienforschung wichtig ist, hat es noch 25 Jahre lang seine Bedeutung für die jüdischen Familien behalten, nämlich in der Beurkundung ihres Personenstandes. Von nun an waren nämlich neue Register über die bürgerliche Beglaubigung der Geburten, Heiraten und Sterbfälle der Juden zu führen, und zwar nicht von der Polizei, die bisher die “Judenfamilien” überwacht hatte, sondern von den Gerichten. Damit wurde vor allem eine obligatorische Ziviltrauung für die Juden eingeführt. Denn die staatliche Anerkennung der Gültigkeit jüdischer Ehen hing fortan davon ab, dass die Braut- oder Eheleute — vor oder nach der geistlichen Trauung — auf dem Kreisgericht ihres Wohnortes erschienen, dort die Eingehung ihrer Ehe erklärten und sie in das Verzeichnis der Heiraten eintragen Hessen. Als meine Urgrosseltern Salomon Nothmann und Amalie Brieger im Jahre 1819 heirateten, vollzog noch allein der Rabbiner die Trauung. Die Heirat wurde zwar auch in ein staatliches Register eingetragen, aber das hatte nur die Bedeutung einer polizeilichen Meldung. Ebenso sind zunächst auch meine Grosseltern Simon Nothmann und Friederike Riesenfeld gegen Ende der vierziger Jahre nach talmudischen Recht getraut worden, wahrscheinlich noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Mit der staatlichen Ziviltrauung hatten sie es jedenfalls nicht eilig. Erst am 4. Juli 1855, als sie schon mindestens drei Kinder hatten, wanderten sie zum Königlichen Kreisgericht in Tost, um dort die gemeinsame Erklärung abzugeben, "dass sie nunmehr fortan als ehelich miteinander verbunden sich betrachten wollen”. Bei den Heiraten der folgenden Generation zeigte sich die Entfremdung unserer Familie vom Judentum. Von den fünf Kindern Adolf Nothmanns hat nur eines (Rudolf geb. 1891) seine Ehe einsegnen lassen (1920); alle anderen beschränkten sich auf die standesamtliche Eheschliessung (1910 Elfride, 1916 Friedrich, 1921 Erich, 1924 Otto). (Fortsetzung folgt)