Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2007
- Issue
- No. 82 (2007)
- Date
- 2007-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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(Fortseirung von Seite 10) existierenden Hilfseinrichtungen für die >Ostjuden<, die auch unter diesen sehr viel schwierigen Bedingungen fortexistierten und >Ostjuden< und >Westjuden< ein Stück weit einander annährten. Das Leben unter Ausnahmerecht und Terror hielt viele deutsche Juden dennoch nicht davon ab, ihre Glaubensbrüder in Polen in einer noch schlechteren Lage zu wähnen. Obwohl einerseits die jüdische Presse in Deutschland ausführlich und mit großer Anteilnahme über den wachsenden Antisemitismus, den Wirtschaftsboykott gegen jüdische Unternehmer, die Separierung jüdischer Studenten an den polnischen Hochschulen und von gewaltsamen Übergriffen in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre ausführlich berichtete und andererseits viele deutsche Juden durch Spendenaufrufe polnischer Synagogengemeinden humanitäre und geistige Hilfe erfuhren, so vermochte dies doch die Kluft und Fremdheit zwischen beiden Gruppen nicht auszuräumen. Dementsprechend versuchten die im Reich lebenden polnischen Juden der Bedrückung im NS-Staat durch einen engeren Zusammenschluss untereinanderzu begegnen. In Breslau kam es wie in anderen Städten zur Gründung eines Verbandes polnischer Juden in Deutschland, die alle schließlich in dem 1935 gegründeten Reichsverband der Vereine polnischer Juden in Deutschland e. V. zusammengefasst wurden. Wie wenig der Einsatz der Konsulate in Breslau und andernorts letztlich den Juden, als vielmehr den polnischen Staatsbürgern galt, wurde spätestens im Jahr 1938 den Betroffenen schmerzlich bewusst. Seit dem Tod von Staatspräsident Jözef Pi_sudski im Mai 1935 hatte sich der Antisemitismus immer stärker in der Innenpolitik Polens bemerkbar gemacht. Die knapp drei Millionen Juden, immerhin beinahe zehn Prozent an der polnischen Gesamtbevölkerung (1931), wurden von vielen Politikern nur mehr als lästiger Ballast angesehen, dessen man sich gerne entledigt hätte. Eine Zäsur besonderer Art stellte das sogenannte Märzgesetz 1938 dar, das eine Überprüfung der Pässe aller im Ausland lebenden Polen vorsah. Hintergrund war der »Anschluss* Österreichs und die Befürchtung in Warschau, dass viele polnische Juden in Österreich in berechtigter Angst vor den Nationalsozialisten nach Polen würden zurückkehren wollen. Das erwähnte Märzgesetz wurde von den Nationalsozialisten aufmerksam registriert und wohl verstanden als ein Hinweis darauf, dass der diplomatische Rückhalt für die polnischen Juden zunehmend schwand. Zumindest ist aus der Korrespondenz mit den zuständigen Polizeibehörden und dem Reichsinnenministerium 1938 zunehmend die Tendenz zu erkennen, dass Proteste der polnischen Konsulate immer öfter unerwidert blieben, ausweichend beantwortet oder von einer Behördeninstanz zur anderen geschoben wurden. Im Übrigen war der Gedanke, die Juden irgendwie »loszuwerden*, keineswegs auf Deutschland beschränkt, sondern lässt sich in den 1930er Jahren auch für andere Länder, zumal mit einer größeren jüdischen Minderheit, nachweisen. Neben dem Dritten Reich waren auch Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn und Rumänien in der einen oder anderen Weise - zum Teil sogar mit antisemitischer Gesetzgebung - auf der Suche nach Emigrationsmöglichkeiten für ihre Juden. Als Adolf Hitler im September 1938 mit dem polnischen Botschafter in Berlin, Jözef Lipski, über Fragen der jüdischen Emigration konferierte, äußerte Lipski, Polen werde Hitler in Warschau ein »schönes Denkmal« errichten, wenn er die jüdische Frage in Europa mittels Emigration werde lösen können. Vorangegangen war die von US-Präsident Roosevelt initiierte internationale Flüchtlingskonferenz von Evian im Juli 1938, deren Scheitern die nationalsozialistische Repressionspolitik nicht änderte, vielmehr Hitler darin bestärkte, notfalls im Alleingang und mit 11 Gewalt sich der Polen, d. h. insbesondere der polnischen Juden, in Deutschland zu entledigen. Die Frist für die Passüberprüfung der im Ausland, d. h. auch in Deutschland, lebenden Juden endete am 30. Oktober 1938. Andernfalls drohte ein automatischer Verlust der polnischen Staatsangehörigkeit. Dies nutzte die NS-Führung als einen Vorwand für eine erste Kollektivausweisung, bei der die Nationalsozialisten erste Erfahrungen mit der Deportation einer größeren Menschengruppe sammelten. Reinhard Heydrich, die rechte Hand von Reichsführer-SS Heinrich Himmlers und späterer Chef des Reichssicherheitshauptamtes wies die Landesbehörden an, polnischen Juden ab dem 30. Oktober gültige Aufenthaltsverbote zuzustellen. An diesem Tage wurden die Betroffenen aus Berlin, Leipzig, Breslau und dem gesamten Reichsgebiet - insgesamt ca. 17 000 Personen - verhaftet, an die polnische Grenze gebracht und dann gewaltsam zum Grenzübertritt gezwungen. Nach dem reichsweiten Pogrom am 9./10. November 1938 konnte kein Zweifel mehr daran bestehen, zu welchen Gewaltexzessen gegen Juden die Nationalsozialisten fähig waren. Um so mehr hätten die polnischen Juden nun die Unterstützung ihres Staates benötigt, wie dies etwa bei den niederländischen Juden der Fall war. Aber gerade in diesem Augenblick wurde ihnen von Polen die letzte Unterstützung entzogen. Mitte Dezember 1938 zerbrach man sich in den polnischen Konsulaten den Kopf darüber, auf welche Weise man möglichst rasch den ca. 25 000-30 000 noch in Deutschland ansässigen polnischen Staatsbürgern jüdischen Glaubens die Staatsbürgerschaft würde entziehen können und welchen zusätzlichen Personalbedarf die Konsulate in Deutschland dabei hätten. Auch wenn es zu einer solchen konzertierten Aktion nicht kam, sank die Zahl der noch im Reich lebenden polnischen Juden in den folgenden Monaten rasch und betrug im Frühjahr 1939 noch schätzungsweise 10 000 Personen (knapp (Fortsetzung auf Seite 19)