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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2007-01-01 · No. 82 (2007) · p. Seite 10

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2007
Issue
No. 82 (2007)
Date
2007-01-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 Das Schicksal polnischer Juden in Breslau und Niederschlesien nach 1933 Es gehört zum Allgemeinwissen der historisch Interessierten, dass am Vorabend der nationalsozialistischen »Machtergreifung« 1933 etwa 500 000 Juden im Deutschen Reich lebten. Viel weniger bekannt dagegen ist, dass knapp ein Fünftel davon Juden waren, die nicht die reichsdeutsche Staatsbürgerschaft besaßen. Von diesen 98 747 Personen wiederum waren 56 480 polnische Juden, mehr noch stammten aus Polen und hatten in den vorangegangenen Jahrzehnten die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Schon im ausgehenden 18. und 19. Jahrhundert war Breslau in seiner Brückenfunktion für den Handel zwischen West- und Ostmitteleuropa eine Stätte der Begegnung mit polnischen Juden und ihren Traditionen geworden, wovon beispielsweise Rahel Levins Briefe über ihre Schlesienreise 1794 zeugen, in denen sie von der für sie befremdlichen Begegnung mit dem orthodoxen Judentum Osteuropas berichtet. Die Siedlungsschwerpunkte der polnischen Juden lagen in der Weimarer Republik vor allem in den Großstädten, besonders natürlich in Berlin, ferner in Leipzig, Dresden sowie im Rheinland. In der Stadt Breslau, die Mitte der 1920er Jahre mit über 23 000 Juden die drittgrößte Synagogengemeinde in Deutschland besaß, lebten Anfang 1933 schätzungsweise 3 000 Juden polnischer Staatsangehörigkeit, hinzu kam eine weitere Anzahl in den übrigen niederschlesischen Gemeinden sowie im Gebiet Oberschlesiens, insbesondere in den Städten Oppeln und Gleiwitz. in Breslau selbst stellten polnische Juden etwa 98% aller in der Stadt lebenden polnische Staatsangehörigen. Die genannte Zahl polnischer Juden in Deutschland dürfte sich angesichts der Verfolgungsmaßnahmen, die in den so genannten >Ostjuden< ein besonders leichtes Opfer fanden, nach 1933 mehr oder weniger rasch vermindert haben. Vielleicht reagierten sie - wie Kurt Jakob Ball-Kaduri in seinen Erinnerungen schreibt - flexibler auf die Situation, hatten frühere Erfahrungen mit Vertreibung und Emigration, verfügten über eine größere Sprachbegabung im Vergleich zur »ererbten Unbeweglichkeit der deutschen Juden«. Das hieß aber nicht, dass besonders viele von ihnen nach Polen zurückgekehrt wären; vielmehr gab es einige andere bevorzugte Emigrationsziele (Spanien, USA, Palästina), und das Gros der polnischen Juden zog es ohnehin vor, zunächst die weitere Entwicklung in Deutschland abzuwarten. In den ersten Monaten der nationalsozialistischen Herrschaft waren Hitler und seine Satrapen noch daran interessiert, die Reaktionen des Auslandes auf die antisemitischen Maßnahmen und Gesetze im NS-Staat nach Möglichkeit abzuschwächen. Zentrale Gesetze wie etwa das berüchtigte Berufsbeamtengesetz vom 7. April 1933, in dessen Folge sehr viele Juden als Beamte oder auch Angestellte im öffentlichen Dienst von einem Tag auf den nächsten ihre Arbeit und ihre Existenz verloren, fand seine Anwendung praktisch nur auf Juden deutscher Staatsbürgerschaft. Auch wenn ausnahmslos alle Juden stets Gefahr liefen, auf offener Straße von marodierenden SA-Horden überfallen und misshandelt zu werden, so blieben nichtdeutsche Juden dennoch von den Diskriminierungen und Drangsalierungen von offiziell-amtlicher Seite weitgehend verschont. In sehr viel geringerem Maße traf dies bereits auf die >Ostjuden< zu, von denen ein nicht geringer Prozentsatz keine Staatsbürgerschaft besaß und ergo auch keinen Staat, der ihre Interessen hätte wirksam vertreten können. Diese Aufgabe übernahmen im Falle der polnischen Juden die Konsulate der Republik Polen in zahlreichen deutschen Städten. In dem Maße, in dem die deutschen Behörden in den folgenden Monaten und Jahren versuchten, die zahlreichen antijüdischen Verordnungen und Maßnahmen auch auf nichtdeutsche, jedoch im Reich lebende Juden auszuweiten, sahen sich die Konsulate einem zunehmenden Arbeitsaufwand gegenüber. Die Korrespondenz, in der einerseits die NS- Behörden den Status polnischer Juden geflissentlich ignorierten und die polnischen Konsulate andererseits gegen die Benachteiligung ihrer Staatsbürger protestierten, füllten bald mehr und mehr Aktenordner, besonders in den Konsulaten in Berlin, Leipzig, Essen, aber auch in Breslau. Wo polnische Juden durch Übergriffe von Nazis zu Schaden kamen, protestierten die Konsulate, in schweren Fällen erhielt sogar das Auswärtige Amt eine offizielle Beschwerde der polnischen Regierung. Die Möglichkeiten der Intervention waren jedoch begrenzt, denn die Konsulate gewährten Rechtsschutz, aber keine materielle Hilfe. Bei einem Verstoß gegen die Nürnberger Rassengesetze von 1935, d. h. bei verbotenen intimen Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden, konnte auch der zuständige Konsul den betroffenen Juden nicht aus dem KZ befreien. Egal, ob Pole oder Deutscher: Wer als jüdischer Geschäftsinhaber den gewaltsamen Übergriffen der SA und den antisemitischen Schikanen des Finanzamtes entgangen war, geriet durch den allgemeinen, schleichenden Boykott rasch an den Rand des Ruins. Wie für deutsche Juden hieß auch für polnische die Losung: in die Anonymität der Großstädte! Materielle Hilfe erhielten polnische Juden im Übrigen überwiegend nicht aus Polen, nicht von den Konsulaten, als vielmehr im Rahmen der bei den Jüdischen Gemeinden noch immer (Fortsetzung auf Seite 11)

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