Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2006
- Issue
- No. 81 (2006)
- Date
- 2006-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 396)
- Language
- German
- Belongs to
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(Fortsetzung von Seite 3) Jüdische Unternehmer in Breslau und Schlesien nach 1933 Partei und Behörden wuchsen, wuchs zugleich die Tendenz, die Konditionen für den jüdischen Unternehmer systematisch zu verschlechtern. Schon eine kursorische Durchsicht der zeitgenössischen schlesischen Presse verdeutlicht, dass die genannten Handlungsmuster auch bei Breslauer Unternehmern nachweisbar sind, d.h. als Akteure auf den wachsenden Druck seitens der nationalsozialistischen Behörden in der genannten Weise zu reagieren. Gerade bei Kapitalgesellschaften waren die Möglichkeiten, die Stigmatisierung 'jüdisch' loszuwerden, durchaus unterschiedlich. Die Pflichtmeldungen im Handelsregister zeigen zahlreiche Wechsel der Rechtsform, vor allem zugunsten von Kommanditgesellschaften. So war beispielsweise das traditionsreiche 'Leinenhaus Bielschowsky GmbH' in Breslau bereits im Oktober 1935 'arisch' geworden, indem Emanuel Bielschowsky samt den noch verbliebenen jüdischen Angestellten aus der Firma ausschied. Das Geschenkartikelhaus Gerson Frankel dagegen mit über hundertjähriger Tradition wurde im November 1936 an den Betriebsführer eines Breslauer Konkurrenzgeschäftes verkauft. Besaß ein Unternehmen mehrere Filialen, zog sich der jüdische Eigentümer verschiedentlich auf eine reduzierte Zahl oder gar eine einzige Filiale zurück und veräußerte die übrigen. Dies war beispielsweise der Fall bei dem bekannten Kaufhaus Gebr. Barasch, dessen Kapitalanteile im Herbst 1936 an zwei ehemalige Mitarbeiter des Karstadt-Konzerns verkauft wurden, wobei die jüdischen Eigentümer allerdings die Filialen in Gleiwitz und Beuthen fortführten, d.h. im Geltungsbereich der Genfer Oberschlesien-Konvention von 1922. Dieser Schutz war ein höchst ungewisser und endete ohnehin bereits Mitte 1937. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 waren die oberschlesischen Juden von diskriminierenden Maßnahmen bis zum Auslaufen des Abkommens 1937 zumindest formal ausgenommen gewesen. Die Praxis sah freilich anders aus und Verstöße, mit denen die Nationalsozialisten diese Bestimmung in unzähligen Fällen verletzten, waren wiederholt Gegenstand von Protesten beim Völkerbund in Genf (beginnend mit der sog. Bernheim-Petition von Mai 1933). Auf der Kapitalseite kam es zur Gründung einer Reihe von Hilfskassen, Darlehnsvereinen und jüdischer Genossenschaftsbanken, um jüdischen Unternehmern die Hilfe zu gewährleisten, auf die sie bei den angestammten Banken immer seltener zählen konnten. Vor allem die bereits vor der nationalsozialistischen Machtergreifung seit längerem geplanten, aber erst im Februar 1933 gegründete jüdische Volksbank 'Wratislavia' - später umbenannt in "Genossenschaftsbank ’lvria' GmbH in Breslau" - erhielt eine rasch wachsende Bedeutung. Was sich in Ostmitteleuropa schon vor dem Ersten Weltkrieg herausgebildet hatte, nämlich ein ethnisch diversifiziertes Wirtschafts- und Kreditsystem, begann sich nun auch in Deutschland zu entfalten. In der zweiten Hälfte 1934 waren reichsweit immerhin 45 jüdische Darlehnskassen tätig. Der jüdische Unternehmer handelte jedoch nicht nur als Einzelperson, sondern auch im Kontext der jüdischen Gemeinschaft. Seine Bemühungen waren daher flankiert von entsprechenden Anstrengungen der Synagogengemeinden, die sich am besten mit der Strategie vertrugen, bei der ein Unternehmer seine Kundschaft offensiv innerhalb der jüdischen Bevölkerung .suchte, d.h. gewissermaßen in einem eigenen jüdischen Wirtschaftssektor, der sich nicht erst nach 1933 herauszubilden begann. Einen Anhaltspunkt für die nach 1933 rasch wachsende Desintegration der Juden in Deutschland bietet der sog. 'Bezugsquellen-Nachweis' aus dem Gemeindeblatt. In unmittelbarer Reaktion auf den Aprilboykott der Nationalsozialisten informierte das Breslauer Gemeindeblatt darüber, dass in seinem Anzeigenteil 'jeder jüdische Gewerbetreibende die Gelegenheit' habe, 'sich für sehr wenig Geld seinen Glaubensgenossen zu empfehlen'. Nach 1933 häuften sich zudem Gewerbelisten als Beilagen zum Gemeindeblatt: Handwerker, Einzelhandelsgeschäfte, Ärzte u.a. Wie allerdings in Schlesien die genauen Liquidations-, Tarnungs- bzw. Arisierungsprozesse in den Jahren nach (Fortsetzung auf Seite 5)