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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1967-04-01 · No. 21 (April 1967) · p. Seite 12

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1967
Issue
No. 21 (April 1967)
Date
1967-04-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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I Bernhard Brilling ”7 I - I i I II . n I -Lux beschichte der Juden in breslau Die ersten in Breslau wohnhaften Juden 1697-1707 Die jüdische Gemeinde von Breslau, die im 2. Weltkriege ein Opfer des NS-Terrors wurde, ist erst am Ende des 17. Jahrhunderts gegründet worden. Es war eine kleine Zahl von Juden, die sich dort damals trotz der ihrer Ansiedlung entgegenstehenden Hindernisse niederzulassen wagte. Im November 1696 wurde erstmalig ein Verzeichnis der damals in Breslau angetroffenen Juden aufgenommen, das etwa 130 Namen enthielt.1 Allerdings konnte nur ein sehr kleiner Teil von ihnen als Einwohner von Breslau bezeichnet werden. Der grösste Teil der damals registrierten Juden waren Messbesucher, die zum Elisabethmarkt nach Breslau gekommen waren. Wenn auch diese Juden z.T. daran interessiert waren, über die ihnen erlaubte Zeit hinaus in Breslau zu bleiben, so hatten sie doch ihre festen Wohnsitze in ihren Herkunftsorten, in denen ihre Familien lebten, in denen sie das Wohn- und Niederlassungsrechtbesassen, und in die sie nach Erledigung ihrer Geschäfte zurückkehrten. Die Zahl der Juden, die in Breslau lebten, ist danach von 13 (1697) auf 43 (im Jahre 1707) gestiegen. Den Grundbestand dieser Gemeinde bildeten, der geschichtlichen Entwicklung der Breslauer Judenschaft entsprechend, einerseits die kaiserlich privilegierten Münzlieferanten und andere privilegierte Juden, andererseits die Schammesse, die Funktionäre der auswärtigen Judenschaften.- Dazu traten jeweils noch einzelne Spezialisten.2 Dazu traten jeweils noch einzelne Spezialisten auf besonderen Gebieten, in denen Juden tätig sein durften (Ärzte, Goldschmiede, Steinschleifer). Auch ein Fleischer und ein Koch, die für die rituelle Beköstigung der in Breslau wohnhaften sowie der dort vorübergehend zu den Marktzeiten weilenden Juden sorgten, gehörten zur Gemeinde. Am 3. Juni 16973 wurde mit einer Aufzeichnung der in Breslau wohnhaften Juden begonnen, aus der sich ergab, dass damals 13 Juden, darunter 4 Schammesse, mit ihren Familien in Breslau ansässig waren. Die Mehrzahl dieser 13 Judenfamilien war in der Liste vom Jahre 1696 in der ersten Klasse derer auf geführt worden, “so auf hohe recommendationes und Vorbitten sich hier aufhalten”, und gehörte zum Grundstock der Gemeinde. Aus einer Liste vom 17. Oktober 16994) ist ersichtlich, dass die Zahl der in Breslau sich wohnhaft niederlassenden Juden allmählich stieg. Damals wurden 17 wohnhafte Juden in Breslau gezählt. Zu den 1697 genannten Juden waren einige hinzugekommen; so hatte sich die Zahl der Schammesse auf 7 vermehrt. Die Zahl sämtlicher Juden incl. der Frauen und Kinder, die, trotz des immer noch juristisch bestehenden Wohnverbotes für die Juden in Breslau, dort ihren Wohnsitz genommen hatten, betrug 1699 nach dieser Liste ungefähr 50 Personen. Im Jahre 1702 wurde vom Breslauer Rat eine Judenordnung publiziert, die den Aufenthalt und die Verhältnisse der Juden in Breslau regeln sollte3). Gegenüber den früheren Bestimmungen bedeutete diese Verordnung einen Fortschritt. Darin wurde erstmalig offiziell durch den Rat die Zulassung wenn auch nur weniger Juden genehmigt, die im allgemeinen mit den in der Liste von 1699 Aufgeführten identisch waren. Auf Grund dieserJudenordnung durften nämlich 3 Beauftragte der polnischen Judenschaft0) (von den Juden Schammesse genannt, wenn ihnen auch dieser Titel offiziell nicht zuerkannt wurde) und 1 Fleischer in Breslau ihren ungestörten Aufenthalt nehmen, d. h. auch ausserhalb der Markt- und Messzeiten wohnen. Die Juden, die ein kaiserliches Privileg oder eine “Recommendation” hoher Stellen besassen, werden in dieser Verordnung nicht erwähnt, weil die Stadt sich wegen dieser Juden auf keine Auseinandersetzungen mit dem Kaiser oder anderen Fürstlichkeiten oder Standesherren einlassen wollte. Anderen Juden allerdings, die keine ausreichenden Empfehlungen besassen, war weiterhin nur ein vorübergehender Aufenthalt in Breslau unter bestimmten Bedingungen gestattet. Trotzdem bemühten sich auch diese Juden, ihren Aufenthalt über die erlaubte Zeit hinauszuziehen, wobei anzunehmen ist, dass die Münzjuden und Schammesse trotz des in § 13 der Verordnung ausgesprochenen Verbots von Synagogen in ihren Räumen Gottesdienste für alle anwesenden Juden abhielten. Diese Juden, die trotz der Verordnung in Breslau verblieben, fanden bei einigen Breslauer Einwohnern als Mieter (Einlieger) Unterkunft und konnten auf diese Weise ihren Geschäften in Breslau weiter nachgehen. Da ihre geschäftliche Tätigkeit auch weiterhin von einer starken Gruppe der Kaufmannschaft als ungesetzliche Konkurrenz empfunden wurde, beschwerten sich die Betroffenen 1706 bei den Ältesten der Kaufmannschaft über die inzwischen eingetretene, der Judenordnung zuwiderlaufende “Vermehrung” der Juden in Breslau. Die von den Kaufmannsältesten daraufhin eingesetzte “Commission wegen der Juden-Gravamina der Kaufmannschaft” stellte 1706 eine Liste7) der in Breslau weilenden Juden auf, um über den Nutzen dieser Juden bzw. über ihr Verbleiben oder ihre Vertreibung zu beschliessen. Wie sich auf Grund des Verzeichnisses herausstellte, gab es statt der in der Judenordnung zugelassenen drei Schammesse bereits acht und dazu sogar noch zwei Witwen von Schammessen, die auch nach dem Tode ihrer Männer in Breslau verbheben waren. In Übereinstimmung mit der Judenordnung und unter Berücksichtigung der Wichtigkeit für den Breslauer Kaufmannstand schlug die Kommission vor, dass nur folgende drei Schammesse in Breslau verbleiben durften: 1. ein Schammes, der die Gelder zur Abtragung der Schulden kassieren sollte, die die polnische Judenschaft bei dem Kaufmannsältesten Christoph Bressler aufgenommen hatte8); 2. der Schammes der mährischen Judenschaft Löbel Schneider, (der Nachfolger des verstorbenen Salomon Perlhefter)"); 3. der Schammes der Lemberger Judenschaft Hirschei Bendiner10). Von den übrigen fünf Schammessen sollten vier (die von Lissa, Pinczow, Posen und Zülz OS) die Stadt verlassen, während die Entscheidung über den Prager Schammes 11 noch auf geschoben wurde. Auch die beiden Witwen der verstorbenen Schammesse von Mähren und Posen sollten nicht länger in Breslau verbleiben. Neben den Schammessen wurdne weitere 28 Juden aufgezählt, die sich ohne die Einwilligung der Stadt in Breslau niedergelassen hatten. Unter ihnen befanden sich allerdings die Münzjuden, einige kaiserliche Hofjuden, die spezielle Privilegien besassen, nur zwei jüdische Zollpächter (“Zolljuden”, die auch zur obersten Schicht der jüdischen Gemeinden gehörten.13 In dieser kleinen jüdischen Gemeinde, die zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Brselau existierte, gab es einen bedeutenden Rabbiner, einen Arzt und einen Goldschmied. Bei dem Rabbiner handelte es sich um Saul ben Abraham Josua Heschel,13 der zu der bekannten Rabbinerfamilie Katzenellenbogen gehörte. Er war nach 1690 zum Rabbiner in Krakau gewählt worden, hatte aber diese Stadt verlassen und war vor 1704 nach Breslau gezogen, wo er unter dem Titel “Kronrabbiner von Krakau” aufgeführt wird. Dass er als Rabbiner in Breslau amtierte, dürfte wohl dadurch belegt sein, dass er im Seelengedächtnisbuch der “Lissaer Schul” in Breslau als erster unter den darin aufgeführten Rabbinern genannt wird. Er blieb in Breslau bis zu seinem Tode (am 19. Mai 1707), der kurz nach seiner Berufung zum Nachfolger des Anfang 1707 verstorbenen Oberrabbiners der aschkenasischen Gemeinde von Amsterdam erfolgte.14 Der erste jüdische Arzt in Breslau im 18. Jahrhundert war Dr. Wallich, der wahrscheinlich mit Dr. Herz Wallich aus Frankfurt a.M. identisch sein dürfte, der 1706 von Metz nach Prag gekommen war und diese Stadt bald verlassen musste.18 Wie lange er in Breslau blieb, ist nicht bekannt. Bei dem Goldschmied handelt es sich um den Prager Juden David ben Joseph de Herz, der bereits vor 1690 nach Breslau gezogen war, wahrscheinlich, um dort seine Tätikeit als Goldschmied zu betreiben.1“ Die Kommission teilte die 28 Juden in zwei Gruppen. Bei neun Juden fügte sie kurz hinzu: “Exp (ellendus) ”, d. h., dass diese Juden die Stadt sofort räumen sollten. Zu ihnen gehörte auch der Buchdrucker und Verleger Sabbathai Bass, der ein Privileg auf Dyhernfurth besass, wo sich seine Druckerei befand.17 Bei den restlichen 19 Personen begnügte sich die Kommission mit der kurzen Notiz: “adcitetur” (d.h.: vorzuladen). Wahrscheinlich sollte mit den Einzelnen verhandelt und dabei festgestellt werden, ob ihr Nutzen für die Stadt bezw. für die Kaufmannschaft sie vor einer Vertreibung schützt, bzw. ob ihre Privilegien und Vertretungen so stark und gewichtig seien, dass die Stadt bzw. Kaufmannschaft gegen ihren Aufenthalt in Breslau nichts Ernstliches unternehmen könne. Bei einigen dieser Juden, die man vorladen wollte, fügte die Kommission spezielle Bemerkungen hinzu. So ist bei dem kaiserlichen Münzjuden Lazarus Zacharias ■' (dem Sohne des ersten Breslauer Juden Zacharias Lazarus bzw. Serach b. Eleasar halewi aus Nachod) vermerkt, dass man wegen der Gebühr und des Negotii mit ihm sprechen wolle. Anscheinend wollte Lazarus Zacharias, gestützt auf sein kaiserliches Privileg und auf seine Unentbehrlichkeit für die kaiserliche Münze, die von der Stadt beim jedesmaligen Einlass eines Juden geforderte Gebühr nicht bezahlen. Ferner betrieb er, wie die Kaufmannschaft ihm vorwarf, neben seiner Silberlieferung für die Münze noch andere Geschäfte, die ihm nach Auffassung der Kaufmannschaft nicht gestattet waren. Auch ein anderer Hofjude, Lazarus Hirschei (bzw. Eleasar ben Hirsch Pösing aus Wien), der am 1. September 1704 zum kaiserlichen Hoffaktor und (zusätzlich zu Lazarus Zacharias) als Münzlieferant für Breslau ernannt worden war13 und also der Stadt gegenüber einen festen Stand hatte, sollte vorgeladen und ermahnt werden, “nicht so viel Leute bu halten”. Die Kaufmannschaft warf ihm also vor, auf Grund seines kaiserlichen Hofjudenprivilegs zuviel jüdische Bedienstete zu beschäftigen. Diese wurden nämlich von der Kaufmannschaft verdächtigt, unter dem Schutz ihres Dienstherrn eigene Geschäfte zu betreiben, was ihnen verboten war. Ferner weilten in Breslau zwei Angehörige der kaiserlichen Hofjudenfamilie Oppenheimer,1'" Aron Austerlitz31 und Abraham Speyer.33 Auch aus der kaiserlich privilegierten Familie der Nachkommen des Benedikt Israel aus Glogau, des Begründers der Glogauer jüdischen Gemeinde zu Beginn des 17. Jahrhunderts, hatte sich ein durch das Privileg dieses Vorfahren dazu berechtigter Nachkomme, namens Hirschei Benedikt aus Glogau, in Breslau niedergelassen, der vorgeladen werden sollte. Wie eine spätere ausführliche, nach Wohnungen geox-dnete Liste, von Ende Mai 1707 beweist,34 sind die meisten der Juden, die vertrieben oder vorgeladen werden sollten, auch weiterhin in Breslau verblieben. Nach diesem Verzeichnis des Judenamts lebten damals 232 Juden in 83 Haushalten. 12

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