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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1969-09-01 · No. 26 (September 1969) · p. Seite 8

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1969
Issue
No. 26 (September 1969)
Date
1969-09-01
Page
Seite 8 (sequence 2755)
Language
German
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AUS BRESLAUER ARCHIVEN H Zur Geschichte der 2. Erst am Ende des 18. Jahrhunderts entstanden ln Breslau unter dem Einfluss der Aufklärung einige Jüdische Vereine, nachdem bis dahin als einziger jüdischer Verein die ungefähr 1726 gegründete Chewra Kadischa (später genannt: Israelitische Krankenverpflegungsanstalt und Beerdigungsgesellschaft) existiert hatte, die —wie es ln allen jüdischen Gemeinden üblich war — die Erfüllung bestimmter religiöser Gesetze als ihre Aufgabe ansah. Dagegen wurden die ln der Aufklärungszeit geschaffenen jüdischen Vereine religiöse und gesellschaftliche Mittelpunkte gewisser Kreise aus der führenden Schicht der Gemeinde. Im Jahre 1780, in demselben Jahr, in dem der 1. Band von Mendelssohns deutscher Thora-Übersetzung erschien, wurde in Breslau der erste Verein von einer Gruppe gegründet, die aus wohlhabenden, zur Führerschicht der Gemeinde gehörenden aufgeklärten Persönlichkeiten bestand. Dieser Verein trug den hebräischen Namen “Ahawa weachwa” (Liebe und Bruderschaft) und nannte sich seit 1790 “Gesellschaft, der Brüder”, (Über die Geschichte dieser Gesellschaft, die in der Breslauer Gemeinde eine gewisse Rolle spielte, hat Marcus Brann, der Historiker der schlesischen Juden, 1880 anlässlich des 100jährigen Bestehens dieser Gesellschaft eine Festschrift veröffentlicht). Zu den Begründern und ersten Vorstehern dieser Brüdergesellschaft gehörten der Syndikus der Gemeinde Lewin Benjamin Dohm (zu dessen Nachkommen über die Münchener Familie Pringsheim die Kinder von Thomas Mann gehören) und der bekannte Arzt Dr. Elias Henschel (1755-1839), die beide auch zum Schulkollegium der 1791 im Zusammenhang mit der Emanzipationsbewegung geschaffenen “Königlichen Wilhelmsschule” gehörten. Als Mittelpunkt dieses Vereins diente eine am 23. Okt. 1796 eingeweihte Synagoge (Antonienstrasse 30). Diese 1. Brüdergesellschaft scheint ziemlich exklusiv gewesen zu sein, so dass sich im Jahre 1793 eine weitere Gruppe Breslauer Juden aus der führenden Schicht der Gemeinde zur Gründung einer zweiten Gesellschaft entschloss, die zuerst den hebräischen Namen “Schochre hatob” (= Gesellschaft zur Beförderung des Guten) führte und später “2. Brüdergesellschaft” hiess, wodurch wohl die ideenmässige Verwandschaft mit der 1. Brüdergesellschaft angedeutet werden sollte. Auch diese Gesellschaft richtete sofort einen eigenen Gottesdienst ein, der wohl zuerst in privaten Räumen stattfand. Im Jahre 1798 beauftragten die Vorsteher dieser Gesellschaft bei der Regierung die Genehmigung zur Errichtung einer eigenen Synagoge. Aus dem Bericht der Regierung über diesen Antrag ergibt sich, dass es die Absicht der Regierung war, gemäs dem 1970 für die Breslauer Judengemeinde erlassenen Edikt, die sogenannten Privatbetschulen zu schliessen und an deren Stelle eine einzige öffentliche Synagoge in Breslau zu errichten, um “mittels eines einzigen öffentlichen Bethaus dem öffentlichen Gottesdienst der jüdischen Gemeinde mehr Würde und Feierlichkeit zu verschaffen”. Die Judenkommission befürwortete aber die Erteilung der Konzession, und zwar aus finanziellen Gründen, zumal noch keine Gemeindesynagoge errichtet war. Eine der privaten Synagogen, die sogenannte Oberndorfsche Schul (die sich wohl im Hause des auch als Mohel amtierenden Benjamin M. Oberndorf befunden hatte) war eingegangen, wodurch die königliche Kasse einen Ausfall von 15 Rtl. (als Synagogen-Konzessionsgeld) erlitt. Zum Ausgleich dieses Defizits stimmte die Judenkommission der Errichtung einer neuen Synagoge zu, allerdings unter der Bedingung, dass diese nur solange existieren dürfe, bis eine einzige öffentliche Synagoge in Breslau eröffnet würde. Daraufhin erhielt die zweite Brüdergesellschaft am Von Dr. B. BRILL ING (Münster) 21. Febr. 1800 die Konzession zur Errichtung einer eigenen Synagoge, die sich im Seiler-Hof (Reusche-Gasse 143) befand. In dieser “Schul” amtierten seit Beginn als Vorleser Berel Hundsfeld und als Schulbedienter Schefftel Koppel Welsch. Nach dem Tode des Berel Hundsfeld beantragten die Vorsteher der zweiten Brüdergesellschaft am 18. August 1806 beim Vorsteher-Kollegium der Gemeinde (zu dem übrigens auch der oben erwähnte L. Dohm gehörte), die Funktion des Vorlesers und Kantors dem Schefftel Koppel Welsch zu übertragen. Da nach den damaligen Vorschriften die Kantoren und Vorleser einer Betschule verheiratet sein mussten, beantragten die Vorsteher, dem Schefftel Welsch zugleich auch die Genehmigung zur Trauung mit seiner aus Staedtel (bei Namslau) gebürtigen Braut Esther Marcus zu erteilen. Nach der Zustimmung des Vorsteher-Kollegiums der Gemeinde wurde der Trauschein von der Regierung ausgestellt, so dass die Trauung am 18. Ijar 5567 (26. Mai 1817) in Breslau stattfinden konnte. über die hier geschilderten Vorgänge berichten die folgenden Urkunden, die nicht aus dem leider nicht mehr erhaltenen Archiv der zweiten Brüdergesellschaft stammen, sondern z.T. aus dem Staatsarchiv Breslau und z.T. aus dem Archiv der ehemaligen Breslauer jüdischen Gemeinde. II. URKUNDEN A. Aus dem ehemaligen preussischen Staatsarchiv in Breslau. Rep. MR XV, 10 fol. 13-15 (aus dem Jahr 1798). 1. Bericht der Breslauischen Kriegs- und Domänen-Kammer betr. die von der sogenannten 2. jüdischen Brüderschaft nachgesuchte Konzession zur Haltung einer Betschule bei ihrem Institut. Breslau, 30.3.1798. Die sogenannte 2. Brüderschaft bei der hiesigen Judengemeinde hat um Concession zur Errichtung einer besonderen Betschule für ihre Mitglieder gebeten. Der 14. § des Edikts vom 21. Mai 1790 beabsichtet (!) zwar, dass die einzelnen Privat-Betschulen eingehen, und dagegen eine einzige öffentliche Betschule errichtet werden soll; wahr schein - lich aber ist dieses noch nicht sobald zu realisieren, und wir haben daher von der hiesigen Juden- Commission Bericht erfordert, ob die Errichtung dieser Betschule, dem vorerwähnten ediktmässigen Zwecke, mittels eines einzigen öffentlichen Bethauses dem öffentlichen Gottesdienst der jüdischen Gemeinde mehr Würde und Feierlichkeit zu verschaffen, besonders hinderlich ist, oder sonst noch ein Anstand dagegen obwaltet. Die Juden-Commission bevorwortet aber in ihrem diesfälligen Bericht die Erteilung der nachgesuchten Concession, und zwar umsomehr, da die Oberndorfer Schule eingegangen ist, und die Königliche Casse dadurch einen Ausfall von 15 Rtl. leidet; indessen trägt sie zugleich darauf an, bei Erteilung dieser Concession zur Bedingung zu machen, dass sie sogleich aufhören soll, wenn in der Folge eine einzige öffentliche Betschule errichtet wird. , Wenn es nun mit Errichtung dieser letzteren nach der wiederholten Versicherung der Juden- Commission wirklich noch Anstand haben dürfte, so wird wohl nach unserem unvorgreiflichen Dafürhalten die Errichtung dieser besonderen Betschule gegenwärtig noch zu bewilligen sein; und submitiren wir daher den Antrag der 2. Brüdergesellschaft zu Euer Hochgräflichen Excellenz [Graf v. Brüdergesellschaft Hoym] Hohen Genehmigung hiermit ganz gehorsamst. Übrigens wird wohl diese Betschule ebenso wie die ehemalige Oberndorfsche zu einem jährlichen Canon von 15 Rt. verbindlich gemacht werden können, solange überhaupt noch diese intollerante Abgabe nicht allgemein abgeschafft wird. Referent: Herr Kriegsrat Neumann. 2. Brief des dirigierenden Ministers Schlesiens, des Grafen von Hoym an die Breslauische Kriegs- und Domänen-Kammer. Breslau, 18.4.1798 an ein Kgl. Preussische Breslauische Kammer wegen des Concessionsgesuchs der sogenannten 2. Brüderschaft, zur Erhaltung einer Betschule bei ihrem Institut. Auf den Bericht eines Hochlöbl. Collegii vom 30. v.M. bin ich bei angeführten Umständen zufrieden, dass der sogenannten 2. Brüdergesellschaft bei der hiesigen Judengemeinde die zur Errichtung einer besonderen Betschule für ihre Mitglieder nachgesuchte Concession unter der Bedingung: dass solche sogleich aufhören muss, wenn in der Folge eine einzige öffentliche Bethschule errichtet würde; und gegen Entrichtung eines jährlichen Canonis von 15 Rtl. zur Kgl. Casse, wie silcher bei der eingegangenen ehemaligen Oberdorfs Schule stattgefunden, erteilt werden könne, weshalb denn ein hochlöbliches Collegium das Weitere zu besorgen belieben wolle, gez. Hoym. B. Aus dem Archiv der ehemaligen Synagogengemeinde Breslau: Akten betr. Trauungserlaubnisse 1806 Hochedelgebohrene! Hochzuverehrende Herrn Ältesten und Vorsteher einer Ibl. hiesigen Gemeinde! Der Schefftel Koppel Welsch, welcher, wie bekannt, bereits 13 Jahr als Schulbedienter bey der 2ten Brüderschule bedient ist, soll nunmehr auch die Function eines Vorlesers bei derselben übernehmen, indem der zeitherige Vorleser, der alte Berel Hunsfeld, genannt, unlängst verstorben ist. Wenn nun bekanntermassen die Cantoren und Vorleser einer Betschule immer verheiratete Personen sein müssen, der gedachte Schefftel Koppel Welsch auch bereits mit einem Mädchen, namens Esther Marcus, welche aus Staedtel gebürtig ist, am hiesigen Orte aber schon länger als 15 Jahr in Diensten sich befindet, sich zu verehelichen versprochen hat, und wir daher, um ihm wie gedacht, die Function als Vorbeser übertragen zu können, wünschen dass derselbe seine eheliche Verbindung mit erwähnter seiner Braut sobald als möglich vollziehen möchte, so haben ein löbl. Collegium der Herrn Ältesten und Vorsteher wir hierdurch ganz ergebenst bitten wollen, den hierzu erforderlichen Trauschein geneigtest für denselben zu erwirken. Wir glauben umso sicherer hoffen zu können, dass ein löbl. Collegium keinen Anstand nehmen wird, diesem unserem Gesuche zu genügen, da der Welsch denen sämtlichen verehrungswürdigen Mitgliedern gewiss auch hinlänglich bekannt sein wird, und dieselben davon überzeugt sein werden dass er ein völlig unbescholtener und sehr ordentlicher Mensch, und da er ein allhier eingeborener ist, seiner Qualification, um zu einem solchen Dienste, wozu er fähig ist, employirt zu werden, hoffentlich auch weiter nichts entgegensteht. Wir bitten nochmals ganz ergebenst um möglichste Beschleunigung und haben die Ehre, mit vollkommenster Hochachtung zu sein Ew. Hochedelgebohrene ganz ergebenste Die 2te Brüderschaft durch ihre Vorsteher (gez.) Gottschalk Abr. Wartenberg. (Forts. Seite 9) 8

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