Mannheim
Compact Memory

Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1978-10-01 · No. 44 (Oktober 1978) · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1978
Issue
No. 44 (Oktober 1978)
Date
1978-10-01
Page
Seite 5 (sequence 2374)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/7411685-7412598-7412639--0760-7412644
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Geschichte der Familie Nothmann Schluss DIE FAMILIE BERNHARD Die Familie Bernhard, aus der meine zweite Frau Gertrud (geb. 1897) stammt, kommt aus der Stadt Goldberg, einem kleinen Ort in der Nähe von Güstrow im früheren Grossherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Sie gehört zu den jüdischen Familien, die gegen das Ende des 17. Jahrhunderts in Mecklenburg eingewandet sind. Juden haben zwar auch schon im Mittelalter in Mecklenburg gewohnt. Sie haben aber nach der Sternberger Juden-Verbrennung des Jahres 1493, dem Abschluss eines Strafverfahrens wegen '‘Hostienschändung”, sämtlich das Land verlassen. Die später Eingewanderten kamen im 17. Jahrhundert, nach dem dreissigjährigen Kriege, ins Land und zwar meist aus Polen. Als den Stammvater der Familie Bernhard keimen wir Nathan Behrend, der in einer Steuerliste, der “Spezifikation aller vom Jahre 1749—1760 priviligierten Schutzjuden” genannt wird. Danach hat er einen Schutzbrief und das “Handelsprivileg auf die Stadt Goldberg” am 26.2.1759 erhalten. An Steuern hatte er 12 Thaler jährlich zu bezahlen. Dafür durfte er mit den wenigen, den Juden erlaubten Waren Handel treiben und 2 Knechte halten. Der Name “Behrend”, aus dem später “Bernhard” enstand, ist die Form, die der im jüdischen Osten übliche Name “Bär”, der regelmässige Zusatzname zum biblischen “Isaschar”, in Norddeutschland gewöhnlich erhielt. Weiter ist von Nathan Behrend nichts bekannt. Er scheint vor 1769 gestorben zu sein, denn sein Name fehlt ln dem Verzeichnis der Schutzjuden, das der mecklenburgische Staatsrat Tychsen, Professor der morgenländischen Sprachen ln Rostock und nebenbei ein eifriger, aber erfolgloser Judenmissionar, Im Jahre 1769 mit Hilfe eines 1767 aufgenommenen Registers verfasst hat. Sein Sohn Levin Behrendt (1744—1819) erwarb im Jahre 1813 in Goldberg das Staatsbürgerrecht und nahm gleichzeitig den Namen “Bernhardt” an. Das tat er auf Grund der “Landesherrlichen Constiution zur Bestimmung einer angemessenen Verfassung der jüdischen Glaubensgenossen in den Herzoglichen Landen, vom 22. Februar 1813. Das ist das mecklenburgische Emanzipationsgesetz, das der aufgeklärte und fortschrittlich gesinnte Herzog den widerwilligen Ständen (Adel und Städten) in der Bedrängnis der “Franzosentid” für eine kurze Geltungsdauer abgerungen hatte. Die adligen Grundbesitzer, die in Mecklenburg allmächtige “Ritterschaft”, befürchtete von der Judenbefreiung, wie von allen revolutionären Neuerungen, eine Verkürzung seiner mittelalterlichen Vorrechte; und wovor die städtischen Zünfte Angst hatten, das sagten sie selbst in ihrer Protesterklärung vom Jahre 1811; "der freie Jude wird den ihm eigentümlichen Handelsgeist zur Verdrängung aller Handelschaft der Christen ausbilden”. Das Gesetz von 1813 war nur ein “lichter Zwischenraum”. Mecklenburg blieb das ganze 19. Jahrhundert hindurch der alte mittelalterliche Feudal- und -Patrimonialstaat in Reinkultur. Bauern und Arbeiter waren dort nahezu rechtlos. Von einem öffentlichen Recht in modernem Sinne war dort nicht die Rede. Was sich so nannte, war ein System nutzbarer Privilegien für die adligen Grundherren. Diese verhinderten auch, solange es irgendwie möglich war, selbst gegen den Willen der Landesfürsten, jede bürgerliche Besserung der Juden. So wurde auch das Gesetz von 1813 niemals ganz ausgeführt und nach den Befreiungskriegen bei der „Restauration“ der legitimen Gewalten auf Betreiben der Ritterschaft am 11. Sept. 1817 kurzerhand aufgehoben, “bis der Deutsche Bund die versprochene gleichförmige Gesetzgebung für die deutschen Israeliten einführen würde”. Der Deutsche Bund hatte keine Eile, seine Versprechen einzulösen, und so blieben die Mecklenburger Israeliten Schutzjuden alten Schlages bis zum Bundesgestz vom 3. Juli 1869, durch das Bismarck die Gleichberechtigung der Konfessionen in ganz Deutschland einführte. Als Sohn eines solchen rechtlosen Schutzjuden wurde noch mein Schwiegervater Karl Bernhard im Jahre 1859 geboren. Levin Bernhardt war zweimal verheiratet und hatte sieben Kinder, von denen der älteste Sohn Behrend Levin (1784—1855) im Zeitpunkte der Emanzipation bereits selbständig war und deshalb neben seinem Vater Bürgerrecht und Namen erwarb. Er nannte sich seitdem Behr Bernhardt. In den “Mecklenburg-Schwerin'schen Anzeigen”, die am 27.5.1813 die neuen Staatsbürger aus der Stadt Goldberg bekanntgaben, sind demgemäss Vater und Sohn mit dem alten und dem neuen Namen aufgeführt. Behrend Levin erscheint dort mit dem Namen “B. Bernhardt”. Diesen Namen hat das von ihm gegründete Wollhandelsgeschäft bis zum Jahre 1925 als Firma geführt. Da das Staatsbürgerrecht nicht praktisch wurde, musste sich Bernhardt im Jahre 1816 ein neues Handelsprivileg nebst Schutzbrief ausstellen lassen. Darin wird er wieder Behrend Levin genannt. Empfindlicher war für ihn die darin ausgesprochene Einschränkung seines Handlesgeschäfts. Von der versprochenen Handels- und Gewerbefreiheit war keine Rede. Er durfte nur “den Hausierhandel durch Packentragen aufs glatte Land” treiben, die öffentlichen Jahrmärkte beziehen und Landesprodukte zum Wiederabsatz an Kaufleute ankaufen, dagegen in Städten (einschliesslich seines eigenen Wohnortes Goldberg) nicht hausieren und nicht “zum Nachteil anderer Kaufleute seine Waren anpreisen"; er musste vielmehr warten, dass die Kaufliebhaber zu ihm ins Haus kamen oder ihn rufen Hessen. Auf Grund einer neuen Konzession von 1817 in der er nun Behr Bernhardt genannt wurde, und für die er 9 Reichsthaler jährlich zahlte, durfte er einen Knecht halten. Sein Vater Levin Bernhardt, der ebenfalls eine Konzession zum Hausiererhandel besass, war mit Rücksicht auf sein Alter begünstigt, so dass er “bis Johanni 1819 von Zahlung der Rekognition frei” sein sollte. Diesen Zeitpunkt hat Levin Bernhardt nicht mehr erlebt, er starb am 15.4.1819. Seine Witwe, Schöne Levin Bernhardt (1771—1842) überliess den Hausiererhandel gänzlich dem Stiefsohne. Dafür eröffnete sie ln Goldberg ein Ladengeschäft mit “allerlei Ellenwaren”, das später der aus Levins zweiter Ehe stammende Sohn Joseph (1802—1878) fortführte. Behr Bernhardt ging bald daran, seinen Geschätsbetrieb zu erweitern. 1813 gab er sein Hausiererprivileg zurück und liess sich dafür ein anderes erteilen für den „An- und Verkauf von Landesprodukten, nebst Knecht und Wagen mit Pferd zu bedienen”. Sein Name wird in diesem neuen Privileg “Bernhard” geschrieben, und diese Schreibweise hat der Familienname seitdem behalten. Der Aufschwung, den das Geschäft nahm, ist daraus zu ersehen, dass Behr Bernhard im Jahre 1837 ein Haus kaufen konnte. Am 9.1.1837 erhielt er die Konzession zur “eigentlichen Erwerbung” eines Wohnhauses in Goldberg. Bis 1828 hatten die Juden überhaupt keinen Grundbesitz in Mecklenburg erwerben dürfen. Seitdem wurde es einzelnen angesehenen Juden gestattet, wenn sie hochvermögende Fürsprecher hatten und einen tüchtigen Batzen bezahlten. Über die Verhältnisse, unter denen ein Jüdischer Kaufmann in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts in Mecklenburg lebte, unterrichtet die unvergleichliche Schilderung, die der plattdeutsche Dichter Fritz Reuter in seinen “Ollen Kamellen", “Ut mine Stromtid” von Land und Leuten seiner Heimat gegeben hat. Der dort mit sichtlicher Zuneigung des Dichters gezeichnete Handelsmann Moses ist ein lebensgetreues Abbild des Salomon Isaac aus Stavenhagen (MecklenburgrSchwerin’sche Anzeigen vom 15.5.1813), dessen Familie seit 1816 “Salomon” hiess. So ähnlich wie diesen Moses mit seiner drolligen, noch recht ostjüdisch gefärbten Sprechweise und den gesunden Geschäftsgrundsätzen haben wir uns auch B. Bernhard aus Goldberg vorzustellen. “Ich bin gewesen en Geschäftsmann von Jugend an, zuerst mit dem Packen, und dann mit de Perdukten und mit de Wull, und zuletzt mit das Geld, und als en Geschäftsmann will ich sterben, aber als ein vorsichtiger!" Behr Bernhard, der mit Doris Lazarus aus dem mecklenburgischen Städtchen Plau (1785—1865) verheiratet war, hatte aus dieser Ehe 8 Kinder, deren ältestes Saul B. (1817—1866) ist. Auch der Sohn Saul wurde ein vorsichtiger Geschäftsmann, wie er dies selbst in seinen Aufzeichnungen mehrfach hervorhebt. Aber er hat die Firma B. Bernhard durch Fleiss und Unternehmungsgeist zu hoher Blüte gebracht. Im Jahre 1813 kam er, kaum 14 jährig in das väterliche Geschäft. Er hat später erzählt, wie er als Junger Mensch in die Dörfer gezogen ist, um die Wolle aufzukaufen, die er im einfachen Schubkarren nach der Stadt brachte. Aber sobald er Einfluss auf die Leitung des Geschäftes bekam, ging er an dessen Erweiterung. Dafür gewann er einen Kreditgeber, an dessen Hilfe er sich Leben lang dankbar erhielte. Das war der Bankier Salomon Heine in Hamburg (1767— 1844), der Onkel des Dichters Heinrich Heine. Diesem berühmten Neffen war, wie man bei ihm lesen kann, der reiche Onkel nicht freigebig genug. Aber eine offene Hand besass der Onkel dann, wenn er mit einem vertrauenswürdigen Geschäftsfreund zu tun hatte. Als solchen hat er den Jungen Saul Bernhard geschätzt, und wenn dieser ihn in Hamburg besuchte, mit der einfachen Reisemütze unter die Zylinderhüte der feinen Hamburger Kaufleute tretend, so öffneten sich auf die Vorstellung “Bernhard aus Goldberg” sogleich die Türen zum Kontor des Chefs. Die Firma B. Bernhard handelte nach wie vor hauptsächlich mit Wolle, deren Erzeugung in Deutschland damals noch bedeutend war (später ging sie infolge der Einfuhr ausländischer WoUe und der Baumwolle stark zurück; daneben wurden auch viele andere Landesprodukte umgesetzt, namentlich Getreide und Felle. Das Geschäft wurde ausgebaut (Fortsetzung auf Seite 6) 5

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.