Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 1972
- Issue
- No. 32 (September 1972)
- Date
- 1972-09-01
- Page
- Seite 4 (sequence 2022)
- Language
- German
- Belongs to
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OSTJUDEN IN BRESLAU um das Mandat für die Vertretung im Ministerium zu bitten. Ich gönnte mir eine Viertelstunde Atempause. Dann rief ich einen nach dem anderen telefonisch an. Der erste war Justizrat N. Seine Antwort: ‘‘Ich bin dagegen, aber wenn ich überstimmt werde, muss ich mich fügen.” Zu meiner Überraschung stiess ich bei keinem der anderen auf Schwierigkeiten, alle stimmten zu, ich fuhr nach Berlin. Das Ergebnis der Sitzung im Innen-Ministerium war ein Ministerial-Erlass (vom 1.9.1919), der die rechtliche Situation d. in Preussen befindlichen Ausländer sehr wohlwollend regelte. Ausweisungen waren danach nur noch zulässig, wenn ein Ausländer sich kriminell oder staatsfeindlich betätigte. Unerlaubter Grenzübertritt galt nicht mehr als Ausweisungsgrund. Wohl aber wurde den Behörden das Recht Vorbehalten, den Grenz Übertritt zu verhindern. Das konnte Gegenstand einer ungünstigen Interpretation werden. Denn "verhindern” kann man eine Handlung, solange sie nicht vollendet ist, und es erhob sich die Präge. Wann ist der Grenzübertritt vollendet? Schon wenn der Täter den Fuss über die Grenze gesetz hat? oder wenn er dem ersten deutschen Grenzposten begegnet? Oder erst wenn er an das Ziel seiner Reise innerhalb Deutschlands gelangt? Je nach der Antwort auf diese Frage verminderte oder vergrösserte sich der Bereich, innerhalb dessen der Überläufer ergriffen und ohne förmliches Verfahren über die Grenze zurückgeschoben werden könnte. Die Entscheidung über die Frage ergab sich aus dem Verhalten der Nachbarländer, vor allem Polens. Die polnische Grenzwache nahm die Menschen, die einmal die Grenze überschritten hatten, nicht mehr zurück, und so war also der Grenzübertritt “vollzogen”. Wir hatten damit die Möglichkeit in Händen, eine geordnete u. ungestörte Arbeit für die städtischen Zuwanderer zu leisten. Ich werde über ihren Inhalt berichten. Aber vorher seien noch zwei Ereignisse geschildert, denen es an dramatischem Ablauf nicht fehlte, und die beinahe alles über den Haufen geworfen hätten. Zunächst unternahm die Polizei Breslau noch einmal einen Versuch, sich über den erwähnten Ministerialerlass hinwegzusetzen. Ein Ostjude — nunmehr schon ein “guter Bekannter” — meldete mir eines Morgens, dass die Polizei nachts Massenverhaftungen vorgeriommen habe und die Festgenommenen noch heute vormittags über die Grenze abschieben wolle. Mir war imverständlich, wie ein derartiger Akt der Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Ministers zu erklären sei. Ich fragte bei der Polizei telefonisch an. Man dementierte nicht gerade, verweigerte aber jede Auskunft. Mir blieb nur noch übrig, mich an den preussischen Innen-Minister Wolf gang Heine selbst zu wenden. Aber damals musste man sogar auf “dringende” Telefongespräche viele Stunden warten, und die Sache war doch eilig. Ich rief die Oberpostdirektion an, sagte, dass ich den Preussischen Innenminister sprechen müsse, schilderte kurz den Gegenstand und bat um sofortige Verbindung mit Berlin. Daraufin erhielt ich auf der Stelle das Ministerium und verlangte den Minister selbst zu sprechen. Man sagte mir, er sei nicht zugegen. Ich verlangte nach Ministerialrat Dt. Badt. Antwort. “Er sei in Breslau.” Ich sprach mit der Sekretärin des Ministers, erzählte ihr den Sachverhalt und fragte, wo ich Dr. Badt in Breslau erreichen könnteDie Sekretärin sagte mir, dass sie selbst versuchen wolle, mit Badt in Verbindung zu kommen. Schon wenige Minuten später rief mich Badt von Breslau aus an. Als ich ihm berichtete, was vorging, versprach er sofortiges Eingreifen. Was weiter geschah, klingt fast, als sei es einer Operette entnbmmen, Dr. Badt begab sich sofort ins Polizei-Präsidium und verlangte im Namen seines Ministers (zu dessen Ressort die Polizei gehörte) sofortige Einstellung der ganzen Aktion. Die Polizei fügte sich und versprach, den Abtransport der Festgenommenen zu unterlassen. Zwei Stunden später setzte sich die Polizei mit Dr. Badt in Verbindung: Es läge ein bedauerlicher Irrtum vor. Nicht die örtliche Polizei, sondern die “Landes-Grenz-Polizei” habe die Verhaftungen vorgenommen, und diese habe in Unkenntnis des Eingreifens von Dr. Badt den Abtransport bereits durchgeführt und die Menschen über die Grenze gesetzt. Wahr an diesem Bericht war, dass der Transportzug bereits an die Grenze gelangt war. Was aber die Polizei verschwieg: Unmittelbar vor der Grenze waren die Festgenommenen bis auf den letzten Mann entflohen und nach Deutschland zurückgeströmt. Wie es möglich war, dass das Wachpersonal auch nicht einen einzigen von ihnen erwischen konnte, habe ich nie erfahren. Weit ernster lagen die Dinge im zweiten Fall:: Der Kapp-Putsch von Anfang 1920 führte in Breslau zu besonders drastischen Ereignissen. Natürlich waren auch hier die “Ostjuden” eines der ersten Opfer. Eine sehr grosse Zahl von ihnen (ich weiss nicht mehr, wie viele es waren) wurde eines Nachts aus ihren Wohnungen geholt und, unbestimmt wohin, verschleppt. Man sagte mir, dass das Militär bei diesen Festnahmen tätig gewe sen war. Mit einiger Mühe konnte ich feststellen, dass eine militärische Einheit der Kapp-Leute, das “Freicorps Lützow” im Gebäude des Freiburger Bahnhofs in Breslau kampierte. Ich begab mich also dorthin. Der Wartesaal war gedrängt voll mit Soldaten, und eine Militärkapelle spielte Märsche in ohrenbetäubenden Fortissimo. Ich verlangte den Kommandanten zu sprechen!, u. man führte mich zu einem ziemlich jungen Offizier. Wir brüllten uns gegenseitig in die Ohren, was wir einander zu sagen hatten. Von ihm erfuhr ich folgendes: Die Festgenommenen seien in den Nebenräumen des Bahnhofs untergebracht, und das Generalkommando werde entscheiden, was mit ihnen zu geschehen habe. Ich ging also zum Generalkommando in der Schweidnitzerstrasse, der Hauptstrasse Breslaus. Etwa 50 Meter vor dem Gebäude des General-Kommandos war ein Drahtverhau quer über die ganze Strasse gezogen, und daran hing ein Schild mit der angenehmen Aufschrift: "Wer weiter geht, wird erschossen.” Ich winkte dem Posten, der vor dem. Hause stand. Er kam heran, und ich sagte ihm, dass ich den Offizier vom Dienst zu sprechen wünschte. Er brachte mich zum Wachtlokal. Dort nahmen mich zwei Soldaten zwischen sich und brachten mich zum Offizier vom Dienst. Er empfing mich mit der Frage: “Weswegen sind Sie verhaftet worden?” Ich erklärte ihm, dass ich mich unbeschränkter Freiheit erfreue, stellte mich vor und erklärte ihm, was ich wollte. Er lief ziemlich nervös von Zimmer zu Zimmer und kam schliesslich zurück mit der Erklärung, dass das Generalkommando von der Festnahme der Ausländer nichts wisse. Ausserdem fügte er hinzu, dass seiner Ansicht nach an Ausweisung vorläufig nicht zu denken sei, da man wichtigere Dinge zu tun habe und auch Transportmittel für einen solchen Zweck nicht opfern könne. Das war immerhin beruhigend. Aber ich wollte mich damit nicht begnügen und ging zum Freicorps Lützow zurück. Dort stellte ich den Offizier zur Rede, warum er mich an eine falsche Stelle verwiesen habe. Darauf sagte er, dass nicht das. General-Kommando, sondern die Festungs-Kommandantur mit der Sache befasst sei. So begab ich mich auch an diesen Ort. Mich empfing ein Kriegsgerichtsrat in Uniform. Als ich mich vorstellte erwiderte er: “Wir kennen uns.” Ich wusste nicht, wen ich vor mir hatte, und bat um seinen Namen. Er weigerte sich zunächst, aber schliesslich gab er nach und sagte “Rechtsanwalt Schmidt”. Jetzt erkannte ich ihn: Es war ein Reichtsanwalt der in einem Breslauer Nachtlokal einen antisemitischen Exzess verübt hatte, und den ich deswegen gebeten hatte, mich nicht mehr zu grüssen. Es war nicht gerade angenehm, ausgerechnet mit diesem Mann über meinei Sache zu verhandeln. Ich konnte auch keine klare Antwort von ihm nerausholen. Aber einige Tage später wurde er auf seinem Posten durch einen anderen Ariwalt abgelöst, u. dieses Mal war es ein Mensch guter Gesinnung, ich erreichte bei ihm die Freilassung aller Festgenommenen. Nun aber ist es an der Zeit, ein Bild davon zu geben, worin die Tätigkeit des Jüdischen Arbeiterfürsorgeamtes bestand. Wenn man es auf eine einheitliche und umfassende Formel bringen will, so kann man wohl sagen: Wir wollten den ostjüdischen Flüchtlingen das Recht zum Aufenthalt sichern und ihnen dazu helfen, sich in die umgebende Welt einzuordnen und wirtschaftlich einzu - gliedern. Mit sozialer Hilfe, d.h. mit finanzielle:: Unterstützung, hatten wir nichts zu tun; das wa:r Sache des Wohlfahrtsamtes der Synagogen-Ge neinde. Wer unerlaubt über die Grenze kam und dabei ertappt wurde, der kam zunächst in Polizei Gewahrsam. Mitunter machte die Polizei selbst uns davon Mitteilung; besonders wenn es sich um “Jugendliche” handelte, regte die Polizei an, dass wir uns für sie “verbürgen” sollten, damit sie freigelassen werden konnten. Der Sinn dieser Bürgschaft (die ich Dutzende von Malen unterschrieb) ist mir niemals klar geworden. Im übrigen erfuhren wir von einer solchen Festnähme immer auf irgend eine — oft unerklärliche — Weise. Sobald ein Überläufer festgenommen war, erfuhren es auf rätselhafte Weise seine schon in Breslau befindlichen Landsleute und meldeten es uns. Diese Befreiung aus der ersten Haft war stets Sache unserer Hilfsstelle. Ich erinnere mich, dass ich einmal (es war wohl 1920) am Erew Jom Kippur gegen Mittag die Nachricht erhielt, drei jüdische Ausländer seien beim Grenzübertritt festgenommen worden. Ich sprach am frühen Nachmittag bei der Polizei vor und erwirkte ihre sofortige Freilassung. Zu Kol-Nidrej erschienen sie in der Alten Synagoge in der Antonienstrasse (die einmal das Bethaus der konservativen Richtung der Gemeinde gewesen war, inzwischen privatem Gottesdienst diente und von den Ostjuden bevorzugt wurde). Die Anwesenheit der drei soeben aus dem Gefängnis befreiten Menschen wurde sofort allgemein bekannt und gab dem Gottesdienst eine besondere Weihe; mein Freund Isaac Plessner fungierte in jener Synagoge als — ehrenlamtlicher — Chasan, und ich bewunderte immer die Innigkeit seines Gebetes; aber nie habe ich die echte u. tiefe “Kawohne” in seinem Gebet so empfunden wie an jenem Abend. Meist hatte der "Eindringling” Strafverfahren zu bestehen. Wir stellten einen Verteidiger, nämlich einen der Rechtsanwälte, die sich uns für solche Zwecke uneritgeltlich zur Verfügung gestellt hatten. Die Strafen waren meist milde. Oft war der Flüchtling mit falschen Papieren gekommen und unter falschem Namen polizeilich gemeldet. Wenn er Papiere aus seiner Heimat brachte (z.B. weil er heiraten wollte), musste diese weitere strafbare Handlung (die den Namen “intellektuelle Urkunden-Fälschung” führte) eingestanden werden. Sie wurde eigentlich mit einigen Wochen Gefängnis bestraft aber oft erreichten wir bei d. Polizei, dass sie die Eintragung in ihren Registern formlos berichtigte, ohne Strafanzeige zu erstatten. Das Wichtigste war, den Flüchtlingen eine 4