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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1972-04-01 · No. 31 (März 1972) · p. Seite 15

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1972
Issue
No. 31 (März 1972)
Date
1972-04-01
Page
Seite 15 (sequence 15)
Language
German
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Rings um di Für jeden Breslauer war die “Graupe” ein feststehender Begriff. Es handelte sich um den grossen .Gebäudekomplex, der sich von der Graupenstrasse über den Stadtgraben bis zum Museums platz hingog und in welchem die Staatsanwaltschaft, das Landgericht, das Amtsgericht und das Untersuchungsgefängnis — die eigentliche "Graupe” — untergebracht waren. Aus meiner langjährigen Betätigung in Gruss-Brassel — erst als Student, dann als Referendar und schliesslich als Anwalt — sind einige heitere Szenen haften geblieben, die mir berichtenswert erscheinen: Es soll mal ein Fremder nach Breslau gekommen sein, welcher sich bei einem Einheimischen erkundigte, wo denn das Gericht liege. Die Antwort lautete: “Auf der Graupenstrasse”. Der Fremdling wunderte sich: “Das ist ja komisch; in den meisten Städten liegt das Gericht doch auf der Gerichtstrasse.” Der witzige Breslauer, eine keineswegs timpliche Lerge, erwiderte darauf bloss: “Nu, sagen Sie mal, sind denn “Graupen” ken Gericht?" Vor einer Zivilkammer wurde ein komplizierter Rechtsstreit geführt. Vertreter der Parteien waren die Rechtsanwälte Lachmann und Scheie. Als der Vorsitzende im Schlusstermin das Urteil verkündete, stellte sich heraus, dass das Urteil weder den Erwartungen des Klägers noch denen des Beklagten entsprach. Beide Anwälte machten daher recht verblüffte Gesichter, worauf Landgerichtsdirektor X. schmunzelnd kommentierte: “Ja, da staunt der Lachmann und der Scheie wundert sich!” In der Kammer desselben Vorsitzenden hatte einmal der Anwalt des Klägers mit grosser Überzeugungskraft seine Argumente vorgetragen. Darauf beugte sich der Vorsitzende zu einem der Beisitzer, Assessor Z. und sagte: “Der Kläger hat recht.” Dann plädierte der Anwalt des Beklagten. Er legte sich mächtig ins Zeug, entkräftete die Beweisführung des Klägers und gab der Sache einen gänzlich anderen Aspekt. Als er geendet hatte, flüsterte der Versitzende wieder zu dem Beisitzer: “Der Beklagte hat recht.” Darauf reagierte der Assessor ganz verwirrt: “Aber, Herr Landgerichtsdirektor, die können doch nicht b e id e recht haben.” Dazu bemerkte der Vorsitzende abschliessend: “Da haben Sie auch recht!” Zwei Rechtsanwälte, die sich beide als Politiker des Zentrums einen Namen gemacht hatten, also allgemein bekannt waren, seien erwähnt, nämlich Geheimrat P o r s c h und Bürgermeister Herschel. Bezüglich dieser beiden gab es eine treffliche Scherzfrage, welche lautete: "Unterscheiden die zwee sich eigentlich sehr stark?”. Die Antdort lautete: “Ach, gar nich so sehr: denn der Porsch hat ein “P’ vorm Oarsch, und der Herschel hat ein “H” vorm Ärschel!” Amtsgerichtsrat R., ein etwas betagter und wenig welterfahrener Herr, hatte im Jahre 1929 das Dezernat für Verkehrsunfälle. In einer Verhandlung schilderte der Angeklagte, in welcher Weise er mt seinem Auto durch die Strassen gefahren sei, u. gebrauchte dabei den Ausdruck: “Ich gab Gas’; oder: “Ich nahm das Gas weg.” Darauf unterbrach ihn der -Richter und fragte ganz erstaunt: “Sagen Sie mal, Angeklagter, Sie sprechen da imer von Gas; fahren Sie denn nicht mit Benzin?” Dieser Vorfall — fast als Justizkrise gewertet — hatte zur Folge, dass verschiedene Richter von Amtswegen an einem Fahrlehrgang teilnehmen mussten. Zu diesen gehörte auch Oberlandesgerichtsrat O., welcher im Referendarexamen als äusserst streng berüchtigt war. Schon viele Rechtse „Graupe" kandidateni waren bei ihm durchgerasselt. Wie gross war daher die Schadenfreude, als sich bei Beendigung des Lehrganges herausstellte, dass der strenge Examinator in dieser Prüfung durchgefallen war. Bei einer Vernehmung wurde eine waschechte Lerge vom Richter gefragt: “Sind Sie Verheiratet?” Die Frage wurde bejaht. Der Richter fragte weiter: “Mit wem denn?” Darauf erhielt er die Antwort: Mit einer Frau.” Erbost bemerkte der Judex: Das ist doch klar — man kann doch bloss mit einer Frau verheiratet sein.” Die Replik: “Sagen Sie das nicht, Herr Richter. Meine Schwester ist beispielsweise mit einem Manne verheiratet.” Amtsrichter X. war kein Muster des Fleisses. Deshalb bekniete er die Parteien mit grossem Erfolge so lange, bis sie einen Vergleich schlossen. Um die streitbaren Gegner weich zu kriegen, hatte er sich ein wirksames Mitei ausgedacht. Inj dem Verhandlungszimmer stand am Ofen eine Bank. Wenn die Parteien sich nicht einigen wollten, dann stellte er die Sache zurück und forderte sie auf, auf der Bank Platz zu nehmen, um sich die Sache noch einmal zu überlegen. In den meisten Fällen waren die Kampfhähne infolge der vom Ofen ausgestrahlten Hitze nach kurzer Zeit mürbe und gingen auf den Einigungsvorschlag ein, um nicht noch länger am Ofen schmoren zu müssen. Eines Tages war als Kläger ein biederer Handwerksmeister erschienen. Auch er wurde auf die Ofenbank genötigt, um so vergleichsbereit gemacht zu werden. Nach längerer Zeit wurde er gefragt, ob er nun zur Einigung bereit sei. Darauf erklärte er bloss: “Nee, Herr Amtsgerichtsrat; ich bin Bäckermeester, mir macht die Hitze nischt aus!” Ein anderer Amtsrichter, der gleichfalls möglichst viele Vergleiche zustandebringen wollte, wendete mit Erfolg folgende Methode an: Wenn die Parteien trotz eindringlichen Zuredens keinen Vergleich schliessen wollten, dann tönte der Richter mit Stentorstimme: “Wenn Sie zu keiner Einigung kommen, dann muss ich eben jetzt kontradiktorisch mit Ihnen verhandeln! ” Dieses unverständlich-drohende Fremdwort jagte den Parteien meist einen derartigen Schrecken ein, sodass sie nun doch noch einig wurden. Ein junger Assessor führte eine seiner ersten Verhandlungen in Zivilsachen. Es war üblich, dass der Landgerichtspräsident, welcher kurz “Der Alte” hiess, diese Assessoren ab und zu vom Zuhörerraum aus überhörte. Ein Anwalt, der am Richtertische stand, hatte den Präsidenten kommen sehen. Dem Assessor war noch nicht aufgefallen, dass er überhört werden sollte. Der Anwalt schob daher dem Assessor schnell einen. Zettel zu, auf welchem stand: “Der Alte kommt!” Der erstaunte Assessor besah sich den Zettel und fragte laut: “Was soll den das heissen, der Alte komt?” Darauf ertönte die Stimme des Präsidenten aus dem Zuhörerraum: “Der Alte ist schon da!” Im Anwaltszimmer wurden alle diese Histörchen fleissig kolportiert. Als ich meine Anwaltstätigkeit gerade erst begonnen hatte, stellte der Kollege Danziger folgende Fragen an mich: “Was ist der Unterschied zwischen einem Richter und einem Anwalt?” Da ich keine Antwort wusste, klärte er mich wie folgt auf: “Beim Richter ist die Hauptsache: objektiv! beim Anwalt ist die Hauptsache: Objekt hoch! Zu Anfang des Krieges war ein Anwalt sofort als Reserveoffizier eingezogen worden. Er wollte jedoch vor dem Landgericht noch einen wichtigen Termin wahrnehmen, bevor er einrückte, und erschien zu der Verhandlung in Uniform. Er entschuldigte sich bei dem Vorsitzenden, dass er nicht in der Robe verhandle, sondern in Uniform. Darauf meinte der Vorsitzende verschmitzt lächelnd: “Herr Rechtsanwalt, Sie haben so oft hier vor uns uninformiert gestanden; warum sollen Sie nicht einmal uniformiert auf treten! ” Nun noch einiges vom Oberlandesgericht, dem prächtigen Barockgebäude am Ritterplatz: Dort stand bekanntlich ein Denkmal des berühmten Juristen Suarez, des Schöpfers des Preussischen Allgemeinen Landrechts. Ein Fremder, der das Denkmal betrachtete, jedoch nicht Bescheid wüste, welche Persönlichkeit das Standbild darstellen sollte, stellte eine entsprechende Frage an einen gerade vorbeigehenden Polizisten. Darauf gab der brave Hüter der öffentlichen Ordnung folgende treffliche und für Gruss-Brassel klassische Antwort: “Das weess ich ooch nich so genau; ich glaube, das is een gewisser Suchantke!” Die köstliche Schnoke pflegte der bekannte Repetitor Wendriner gerne zu erzählen. Im O.L.G. fanden die Referendarprüfungen statt. Während der Mittagspause suchten die geplagten Rechtskandidaten die Gaststätte auf, welche gegenüber dem Oberlandesgericht and der Ecke der Promenade lag. Da man in dieser Kneipe sehr oft die verstörten und angstgeplagten zukünftigen Referendare erblicken konnte, führte dieses Lokal von alters her den bezeichnenden Namen: “Cafö Angst”! Als ein Kandidat einmal durchgefallen war, begab er sich zur Kasse des Oberlandesgerichts. Vor langer Zeit galt nämlich die Bestimmung, dass ein durchgefallener Prüfling die Hälfte der Prüfungsgebühr zurückerhielt. Der arme Pechvogel nahm also von dem Justizbeamten die ihm zustehende Summe entgegen und quittierte freudestrahlend mit den Worten: “Das ist mein erstes selbstverdientes Geld!” Eine dritte Stätte, welche der Justizverwaltung unterstand, war die Strafanstalt in der Kletschkaustrasse. Gegenüber diesem weniger schönen als festgemauerten Gebäude befand sich eine kleine Kneipe, in welcher er nicht gerade die Blüte der Geselschaft verkehrte. Die Stammgäste setzten sich zum grosen Teil aus denjenigen zusammen, welche zeitweilig in dem gegenüberliegenden grossen Justizgebäude Wohnung nehmen mussten. Wenn einer dieser Herren dort entlassen wurde, setzte er meist sofort das in der Haftzeit verdiente Geld in. der Kneipe um; auch wurde nach Möglichkeit gleich das nächste “Ding” verabredet. Diese interesante Gaststätte trug einen Namen, der bezeichnend ist für den trockenen Humor einer Breslauer Lerge. Sie hiess nämlich: “Die weisse Weste”! Dr. jur. Albert Bitter 465 Gelsenkirchen, Hauptstr 26. STATTONER — BOOKSELLER Josef Freyhan formerly Dr. Wilhelm Freyhan 63431 Tel-Aviv, Ben Jehudastr. 60 empfiehlt: Lehrbücher, Lehrmittel NEUESTE LANDKARTEN IN ALLEN MASSTAEBEN Special •‘Abteil.: Israel Reiseführer TEL. 280564 ★ Hartung: “Deutschland Deine Schlesier vorrätig” 15

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