Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 1972
- Issue
- No. 31 (März 1972)
- Date
- 1972-04-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Zwei Breslauer Urteile aus 1936 und 1941 Spricht man von der NS-Justiz, denkt man zunächst an Prozesse mit politischem Inhalt, an sog. “staatsgefährdende Vorgänge” oder an •‘Rassenschande” o d er an formelle Verstösse gegen NS-Sondergesetze überhaupt. Ein Beispiel: Ein jüdischer Radio-Händler hat einen sog. Volks-Empfänger bei Verkauf eines Apparates in Zahlung genommen. Er versuchte, Um billig loszuwerden. Hierdurch verstiess er gegen die Sonder-Bestimmung, Volksempfänger durften nur durch Angehörige der Fachgruppe verkauft werden. Nichtarier durften ihr nicht angehören. Ging das Verfahren mit Freispruch aus, so konte der Beschuldigte in sog. “Schutzhaft” ohne Urteil und Haftbefehl genommen werden, das bedeutete praktisch die Einweisung in ein KZ- Lager. Im Herbst 1936 wurde der Kaufmann M., Inhaber eines bekannten Schuhgeschäfts in der City von Breslau, telefonisch vom Wächter der WACH- und SCHLIESS-Gesellschaft verständigt, in seinem Geschäft wäre nachts eingebrochen worden. Er ging sofort zu seinem Geschäftslokal; zwei Kriminalbeamte nahmen den Tatbestand auf, zerbrochene Scheiben, Unordnung im Lager, das sich im Keller befand. Die beiden Angestellten stellten sofort fest, achtzehn Paar Männerschuhe einfacher Art fehlten im Bestand. In dieser Höhe wurde der Einbruchdiebstahl beziffert und zu den Akten genommen. Wenige Tage später wurden zwei einschlägig Vorbestrafte betroffen, als sie Versuch machten, bei einem kleinen Trödler solche Schuhe billig anzubieten. Sperriges Diebstahlsgut ist schwer gegen Geld loszuwerden. Man hat nicht sofort Abnehmer, die solche Schuhe wirklich verwenden können. Stehler von kleinen Wertsachen haben es leichter. Die beiden Männer gaben den Einbruch bei M. zu, bestritten aber, genau achtzehn Paar mitgenommen zu haben; es wären nur zehn Paar gewesen. In dieser Höhe legten sie ein Geständnis ab. — Gegenüber den Angaben des Ladeninhabers und seiner beiden Angestellten behaupteten sie, dies wäre ein “jüdischer Dreh”, um zu einer höheren Versicherungssumme zu kommen! Natürlich hatte M. ordnungsgemäss den Einbruch seiner Versicherung gemeldet; deren Vertreter sah die Polizeiakten ein, die Gesellschaft ersetzte den Fabrikeinkaufspreis von 18 Paar. Es handelte sich um sehr einfache Arbeitsschuhe. Statt nun sofort die beiden Einbrecher anzuklagen, begann der eifrige Staatsanwalt ein neues Aktenstück, nunmehr gegen M. wegen “Versicherungsbetruges”. M. blieb bei seinen Angaben und denen seiner Angestellen. Jeden Abend wurden im Lager die Schuh-Kartons aufeinandergestellt und abgezählt. Es war einfach, die Fehlmenge festzustellen. Befragt, warum er bisher nicht arisiert hätte, sagte M.) er als Frontkämpfer wäre bisher dazu nicht verpflichtet gewesen. Der Staatsanwalt klagte.'nun M. wegen “versuchten Versicherungsbetruges” an. Der bekante RA SALZ übernahm die Verteidigung, der später in England verstorben ist. Er liess als Zeugen den Versicherungs-Vertreter laden. Dieser, völlig neutral, bestätigte, das M. seine Versicherungsangelegenheiten immer vorbildlich erledigt hatte, die Angabe wegen der 18 Paar wäre völlig glaubwürdig, bestätigt von den beiden Angestellten. M. wäre ofensichtlich in so geordneten Verhältnissen, dass ihm ein “Verdienst” durch Mehrangabe von acht Paar Arbeitsschuhen nicht zuzutrauen wäre. In den ganzen Jahren der Geschäftsverbindung hätte es niemals auch nur die geringste Unstimmigkeit gegeben. Die Einbrecher wurden aus der Haft vorgeführt und waren wegen ihrer Vorstrafen nicht eidesfähig. Sie tönten mm: trotz Ihrer Vorstrafen und des Einbruches könnten sie als “gute Volksgenossen” nicht zulassen, dass die deutsche Versicherungsgesellschaft hier geschädigt würde. Sie blieben dabei, nur zehn Paar gestohlen zu haben. Der Staatsanwalt würdigte zwar die Bekundung des Versicherungsvertreters; aber dieser wäre doch von M. irgendwie abhängig, dieser wäre sein Kunde! Die beiden Einbrecher dagegen, so meinte der Ankläger, häten sowieso mit harter Strafe zu rechnen und daher gar kein Interesse daran, ob sie wegen Diebstahls von zehn oder achtzehn Paar bestraft würden. Im Strafmass wäre das unerheblich. Diese “Zeugen” wären daher, auch uneidlich vernommen, voll glaubwürdig. Und er begründete einen hohen Strafanspruch gegen den bisher völig unbescholteteh Kaufmann M. Dr. SALZ nahm kein Blatt vor den Mund, sprach nicht sehr lang, aber kräftig, logisch und überzeugend. Das Urteil lautete auf Freispruch. Der Vorgang erschien wohl der Gestapo nicht wichtig genug, um nun M. in Schutzhaft zu nehmen. Aber sie veranlasste unverzüglich eine eingehende und gründliche und unfreundlich durchgeführte Steuer-Kontrolle. Sie zog sich Monate hin, verlief aber ergebnislos. M. und seine Frau hatten schwere Monate von Unruhe und Sorge durchzumachen. Zwei Jahre später verkauften sie das Geschäft an einen arischen Konkurrenten, der die Ware noch nicht einmal zum Fabrikeinkaufs-Preise zu übernehmen brauchte. Im grossen Geschehen spielt dieser Vorgang kaum eine Rolle, über die Betroffenen hinaus. Er zeigt aber die damalige Rechts-Unsicherheit von Juden, besonders wenn sie noch irgendwie am Wirtschaftsleben beteiligt waren. Schwerwiegender war ein anderer Vorgang, August 1941, vor genau dreissig Jahren geschehen. Ab Kriegsbeginn waren arbeitsfähige Juden Rüstungsbetrieben zugewiesen worden. Auch der 21-jährige B. arbeitete seitdem bei den FAMO- (Fahrzeug- und Motorwerken) — Werken, neben Linke-Hofmann. Er war bei der Expedition eingesetzt. Dort mussten schwere und sperrige Metallgegenstände aufgeladen und transportiert werden. Hierbei hatte er einen Unfall und kam mit Beinbruch ins Krankenhaus, war dann noch einige Zeit krank geschrieben. Zu einem fröhlichen Unterhaltungsabend mit musikalischem Programm lud unser Verband am 29. November 1971 ein. Geboten wurden imvergessene und unvergessliche Melodien aus Oper und klassischer Operette, gesungen von dem charmanten Künstlerpaar Selina Alfandari (Sopran) und Mordehai Ben-Schachar (Bariton). Man hörte Soli und Duette, hochkünstlerisch .vorgetragen, die Opernfreunde erlebten eine bezaubernde Rückschau auf Mozart, Maillard, Beethoven u.a., die Operettenlieder waren ebenfalls eine Rückblende auf Kalman, Lehar, Millöcker, Robert Stolz. Die jungendliche und schöne Sängerin erfreute durch ihre entzückende Vortragsart und der beliebte Sänger war ebenfalls so recht in seinem Element. Die hervorragende Begleiterin war Rena Gelman. Vorher zeigte die zehnjährige Idith Meschulam ihre hervorragenden Künste als Pianistin in Werken von Bernstein, Villa-Lobos und Beethoven. Die Programmleitung und humorvolle Ansage von Julius Sachs wurde von dem übervollen Saal höchst beifällig aufgenommen. Dieses sein Pro- Er humpelte an einem Stock und wirkte nach aussen fast wie ein Kriegsverletzter in. Zivil. Er war leider sehr leichtsinnig, ging oft abends aus, obwohl Juden ab 20 bezw. 21 Uhr das Verlassen der Wohnung durch die Gestapo untersagt war. Er besuchte auch Lokale und ging eines Abends zu einer Strasen-“Dame” in der Krullstrasse, nahe Reusche Strasse. Was sich dort im Zimmer abspielte, war nicht genau zu klären. Die Frau behauptete, B. häte sie bedroht, habe den Radioapparat ihr auf den Kopf schlagen wollen usw. B. dagegen erklärte, die Frau hätte immer noch mehr Geld haben wollen, ihn mit Anzeige bedroht, und so wäre es zu einem Handgemenge gekommen. — Zuhälter und Polizisten kamen auf die Hilferufe der Frau. B. wurde sofort verhaftet und angeklagt: Raubversuch unter den verschärften Bestimmungen der Verdunkelung, versuchte Rassenschande, mehrere Verstösse gegen Bestimmungen der Polizei usw. Nach einigen Tagen wurde das Urteil an den Anschlagsäulen und in den Zeitungen veröffentlicht: Todesstrafe, schon wegen des Gewaltverbrechens im Kriege während Verdunkelung, versuchte oder erschlichene Rassenschande, und was noch alles aufgezählt wurde. — In der FAMO sprach man viel über dieses Urteil. Niemand wagte Kritik an dem Urteil, aber niemand verteidigte es ausdrücklich. Allgemeine Ansicht: Leichtsinn höchstens Grades, Unüberlegtheit, wahrscheinlich war die Strassenfrau die Schuldige, war sie wirklich so schutzbedürftig? Wenige Tage später wurde das Urteil vollstreckt, und die Hinrichtung wurde wiederum auf rotem Papier veröffentlicht. Ein Polizist übergab früh um 6 Uhr eine kleine Schachtel mit Asche der Mutter B. am Eingang des Friedhofes Cosel. Die Beisetzung erfolgte völlig formlos, ohne dritte Personen und Ansprache. Die beiden Verfahren sind kaum miteinander zu vergleichen. Aber sie in Erinnerung zu bringen, ist gerade nach 35 bezw. 30 Jahren durchaus angebracht. Viele haben die schlimmen Ereignisse der NS- Zeit allmählich vergessen, denken nur an Fragen der Wiedergutmachung oder Rückerstattgung. Aber man darf diese unter dem Mantel des NAZI- Unrechts geschehenen Vorgänge nicht vergesen; auch jüngere Leute solten sie kennen lernen. Dr. Franz Unikower 607 Langen Oberlinden: Anemonenweg 21 gramm hatte “Atmosphäre”. Erich Lewin begrüsste im Aufträge des leider erkrankten ersten Vorsitzenden Emst Tauber die Breslauer u. Schlesier die Gäste und die Vertreter der befreundeten Landsmannschaften in gewohnt warmer und herzlicher Art. Der Abend war ein besonderer Erfolg. M. L. TEL-AVIVER KÜNSTLER-CHRONIK Fredi Durra, der beliebte israelische Kabarettist, in Breslau geboren, gastiert zur Zeit mit seinem Non-Stop-Zweistunden-Programm in den Jüdischen Gemeinden Berlin, Düsseldorf, Dortmund, Hamburg, Aachen, Köln, Münster, Frankfurt, Amsterdam und Sender Rias mit grösstem Erfolg. Am Flügel: Curt Maas. Im Herbst wird der Künstler im Rahmen der Lach- und Schiessgesellschaft und an 38 Abenden bei den Stadtbezirksämtem Berlin auftreten. J. S. Heiterer Kontaktabend der Breslauer 7