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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1995-01-01 · No. 59 (1995) · p. Seite 10

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1995
Issue
No. 59 (1995)
Date
1995-01-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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STUFEN DER ZERSTÖRUNG (Fortsetzung von Seite 9) feld mit dem Staatl. Gesundheitsamt in ßrieg (...) ins Benehmen setzen. Bei der starken Besetzung der (Krankenanstalten in Brieg mit Kriegsversehrten sollen die Einweisungen möglichst in eine Krankenanstalt in Breslau erfolgen." 'In der Mehrzahl der Fälle wurden diese Patienten in das jüdische Krankenhaus gebracht. Im Herbst 1941 schliesslich begann die Breslauer Gestapo mit dem Abtransport der letzten ca. 6000—7000 Juden in die Vernichtungslager. Am 21. und 22. 'November 1941 wurden aufgrund vorbereiteter Listen mindestens 877 Personen durch die Gestapo verhaftet, darunter auch zahlreiche Mitarbeiter des Krankenhauses wie Dr. Hadda berichtet: „Am 21. November wurde mir gegen 6.30 früh vom Krankenhaus telefonisch mitgeteilt, dass wir nicht operieren könnten, da wir kein Personal hätten. Eine halbe 'Stunde später wurde ich mit meiner Frau in meiner Wohnung verhaftet, um, wie mir der Polizeibeamte erklärte, abtransportiert zu werden. Wir blieben bis Mittag in Haft, wurden dann infolge sofortiger Intervention des 'Gemeindevorstandes entlassen. Immerhin war der grösste Teil des Personals uns genommen, und es gelang erst innerhalb von Wochen, Ersatz zu schaffen.” Oie Zusammenstellung der Transporte, die nach Auschwitz, Sobibor, (Riga und nach Theresienstadt gingen, erfolgte in Breslau. Während die in Grüssau, Riebnig und Tormersdorf 'Internierten zunächst nach Breslau gebracht und dort bis zu ihrem endgültigen Abtransport in zwei Sammellagern untergebracht wurden, erhielten die noch in der Stadt verbliebenen Juden von der Gestapo die Aufforderung, sich zwei Tage vor Beginn der Transporte in den beiden Sammellagern einzufinden. Als Sammelstellen dienten das ehemalige Versammlungshaus der jüdischen Gesellschaft der Freunde sowie die traditionsreiche Storchsynagoge in der Wallstrasse. Bei der Zusammenstellung der Transporte wurden zur Betreuung der zur Deportation vorgesehenen Menschen besonders die Ärzte und Schwestern des Jüdischen Krankenhauses von der Gestapo herangezogen. Sie mussten die zumeist alten und kranken Menschen auf die Deportationen vorbereiten, indem sie ihnen beim Packen ihrer wenigen verbliebenen Besitztümer halfen und sie mit Essen und anderen Notwendigkeiten versorgten. Karla Wolff, die im (Haus der Gesellschaft der Freunde als Pflegerin arbeitete, beschreibt in ihren Erinnerungen die Verhältnisse in den Breslauer Sammellagern: „Die Menschen wurden im „Freundessaal" gesammelt, wo schon lange keine kulturellen Vorstellungen und auch keine Schule mehr stattfanden. 'Dorthin kamen sie mit ihren Rucksäcken von 10 kg. (...) Dort wurden sie registriert, aufgerufen, gesammelt und herumgestossen. (...) Ich gehörte zu den 'Helfern im „Freundessaal”. Da mussten Rucksäcke umgepackt werden, jeder wollte noch soviel wie möglich mitnehmen. Es war aber nur ein Gepäckstück erlaubt. Kinder mussten beruhigt werden, ältere Leute brauchten Hilfe, und dann wurde eine Kartoffel-Rübensuppe ausgeteilt, die unten im Keller von zwei Frauen gekocht wurde. Sie blieben meist eine, manchmal zwei Nächte in „Freundessaal". Es gab Matratzen auf der Erde oder Tische und Stühle. Nicht alle hatten Platz zum Liegen, aber wer könnte schon schlafen?”s) Auch iDr. Hadda musste in seiner Eigenschaft als leitender Arzt des Krankenhauses regelmässig an den Transportvorbereitungen teilnehmen. Seit dem Beginn der Transporte war der gesamte Alltag im Krankenhaus zunehmend von der Zusammenstellung und dem Abgang der Deportationszüge beherrscht. Die medizinische Versorgung und Betreuung der Patienten zielte nicht mehr auf die Wiederherstellung ihrer Gesundheit, sondern die Transportfähigkeit wurde zum einzig gültigen Kriterium, an dem sich die Tätigkeit des Krankenhauspersonals zu orientieren hatte. Ärzte und Pflegepersonal befanden sich in dem unauflöslichen Dilemma, dass es, wie K. Hartung es ausgedrückt hat, „letztendlich gleich war, was getan wurde (...), auch wenn es im bedrohten Augenblick überdebens-iwichtig sein mochte: Wie lange schützte eine Scheinoperation vor dem Transport? Und die 'Heilung, machte sie nicht transportfähig?” In welcher Zwangslage sich die am Krankenhaus Beschäftigten befanden, lassen die Aufnahmebestimmungen für das Berliner Jüdische Krankenhaus erahnen, die auf Initiative der Gestapo im Herbst 1942 erlassen wurden und Gültigkeit für alle zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden jüdischen Krankenhäuser im Deutschen Reich hatten. Darin heisst es u. a.: „Jeder zur Aufnahme kommende Patient muss Auskunft darüber geben, ob ihm eine Wohnungskündigung zugestellt oder bereits eine Transport-Nummer erteilt 'ist. (...) Hat ein Patient eine Wohnungskündigung oder eine Transport-Nummer, so darf er nur dann aufgenommen werden, wenn dies nach strenger ärztlicher Indikationsstellung notwendig ist, insbesondere bei lebensbedrohenden Zuständen. Es genügt hierbei im allgemeinen nicht allein die medizinische Indikation. Um Beispiele anzuführen: a) Bei einem Patienten, der an einer chronischen Blinddarmentzündung leidet, kann eine medizinische Indikation zur Entfernung des Blinddarms vorliegen; hat ein derartiger Patient eine Wohnungskündigung oder bereits eine Transport-Nummer, so wird die Operationsgenehmigung abgelehnt, da die Operation aufschiebbar ist. b) Ein Patient, der seit vielen Monaten an einem reifen grauen Star leidet und sich erst zur Operation entschliesst, wenn er die Wohnungskündigung oder bereits eine Transport- Nummer erhalten hat, wird nicht aufgenommen. (...) d) Dagegen wird einem Patienten, bei dem es sich um nachgewiesenen Krebs handelt, z.'B. um einen Brustkrebs, die Genehmigung zur Operation erteilt, da hierbei ein Aufschub medizinisch nicht vertretbar ist; dazu kommt, dass in solchen Fällen die Abwanderung nur um 4—6 Wochen hinausgeschoben wird. e) Eine Patientin, die an einem Myom leidet (einem gutartigen Geschwulst der Gefaärmut- ■*) Karla Wolff, 'Ich blieb zurück. Die Überlebensgeschichte der Tochter einer christlichen Mutter und eines jüdischen Vaters im Nazideutschland und ihr Neuanfang in Israel, o. O. (Langen) o. J. (1990), S. 26. ter), wird Im allgemeinen nicht aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt nur dann, wenn die operative Entfernung zur 'Beseitigung bestehender lebensbedrohender Blutungen erforderlich Ist. f) Ebenso wird ein Magengeschwür beurteilt. Eine Aufnahme erfolgt in diesem Falle nur dann, wenn das Magengeschwür zu einer lebensbedrohenden Blutung oder zu einem Durchbruch in die Bauchhöhle geführt hat."’) Patienten, deren Deportation unmittelbar bevorstand, durften nur noch dann in das Krankenhaus aufgenommen werben, wenn sie akut lebensbedrohlich erkrankt waren; alle übrigen waren, so die Konsequenz dieser Bestimmungen, zurückzuweisen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wurde genauestens von der Gestapo überwacht und kontrolliert. In Breslau beispielsweise waren sämtliche Abteilungen des Krankenhauses seit Beginn des Jahres 1942 dazu verpflichtet, alle neu aufgenommenen Patienten aus Breslau innerhalb von 24 Stunden bei der Gestapo unter Angabe der Kenr.kartennummer, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift zu melden; das Gleiche galt im Falle ihrer Entlassung. Zu Beginn des Jahres 1943 war das Krankenhaus neben der ßezirksstelle der Reichsvereinigung die einzige noch bestehende jüdische Einrichtung in der Stadt Breslau. Die unter der Bezeichnung „Jüdische Kultusvereinigung” bestehende Breslauer Gemeinde war zusammen mit den beiden anderen ehemaligen Grossgemeinden in Frankfurt a. M. und Hamburg am 6. November 1942 in die (Reichsvereinigung eingegliedert worden. Durch die zahlreichen Transporte im Jahre 1942 war die Zahl der noch in Breslau lebenden Juden auf etwa 200 Personen zurüokgegangen, die fast alle im ehemaligen Gemeindezentrum, wo auch das Krankenhaus untergebracht war, sowie in den angrenzenden 'Häusern zusammengepfercht lebten. Nachdem im Frühjahr 1943 die drei schlesischen Internierungslager aufgelöst worden waren, ging die Gestapo daran, die letzten in (Breslau lebenden Juden, zum grössten Teil Insassen der jüdischen Altersheime, zu deportieren. Reichsweit wurden am 10. Juni 1943 die letzten bestehenden jüdischen Einrichtungen, insbesondere die Reichsvereinigung und ihre Bezirksstellen, aufgelöst und ihr Vermögen eingezogen. Am gleichen Tag wurden auch die letzten Patienten des Breslauer Jüdischen Krankenhauses in einem geschlossenen Transport nach Theresienstadt gebracht. ,Das Verladen der alten Menschen für diesen Transport (...) ist eine meiner schwersten Erinnerungen. Auf Tragbahren wurden Oie meisten in den Hof getragen, dort auf die Erde gelegt und in Decken und Mäntel eingepackt. Die meisten verstanden nicht, was eigentlich vor sich ging und schrieen, schimpften, jammerten vor sich hin (...), sie schlugen um sich und wollten nicht aus ihren warmen Betten heraus. Die ganze Nacht sassen und lagen diese alten, kranken' Menschen im kalten Hof der Synagoge, im Morgengrauen wurden sie verladen. Das war das Ende.”10) 'insgesamt 161 Personen kamen mit diesem Transport in das Lager Theresienstadt. Wenige Tage später, am Morgen des 16. Juni, wurden die (Forteetzung auf Seite 11) “) RA, Abtn. Potsdam, 75 C Re 1, Nr. 759, f. 111 r. + v. ,”) Wolff, Ich blieb zurick (Anm. S. 31). 10

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