Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 1995
- Issue
- No. 59 (1995)
- Date
- 1995-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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STUFEN DER ZERSTÖRUNG (Fortsetzung von Seite 6) Zahl der Breslauer Gemeindemitglieder ging im gleichen Zeitraum durch Emigration, Wegzug und Stenbefäl'le etwa um ein Drittel zurück: Zählte die Gemeindeverwaltung im Dezember 1937 noch 16 582 Mitglieder, so wurden bei der Volkszählung im Mai 1939 noch 10 309 „Glaubensjuden” In Breslau festgestellt. Die Folgen der Emigrationswelle machten sich am Krankenhaus in einem raschen Wechsel innerhalb des ärztlichen und des Pflegepersonals bemerkbar. Erschien das Krankenhaus in den ersten Jahren des Nationalsozialismus vielen der hier Beschäftigten noch als ein vergleichsweise geschützter Ort, an dem man weitgehend unbehelligt von den politischen Entwicklungen seiner Tätigkeit nachzugehen suchte, so hatten die Ereignisse des Jahres 1938 gezeigt, dass auch das Krankenhaus nicht länger Schutz vor Bedrohung und Verfolgung bot. So gaben in den wenigen Monaten zwischen dem 'Herbst 1938 und dem Sommer 1939 mit Ausnahme des chirurgischen Chefarztes alle sechs leitenden Ärzte ihre Arbeit an der 1KVA auf und verliessen Deutschland. Doch nicht nur die leitenden Ärzte, für die es aufgrund ihrer wissenschaftlichen Qualifikation vergleichsweise einfach war, in der Emigration eine neue Arbeitsmöglichkeit zu finden, verliessen das Krankenhaus, auch unter den Assistenzärzten und vor allem dem Krankenpflegepersonal kam es zu einem raschen Personalwechsel. Für das Krankenhaus waren mit dem Weggang eines grossen Teils des Personals erhebliche Probleme 'in der Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes verbunden, da für die zahlreichen eingearbeiteten und mit den Abläufen vertrauten Ärzte und Pflegekräfte nur schwer ein gleichwertiger Ersatz zu finden war. Für die emigrierten Ärzte musste manchmal innerhalb weniger Tage eine Nachfolge gefunden werden, um die Fortführung des Krankenbetriebes zu gewährleisten. Akut bemerkbar machte sich der Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal. Mit der verstärkten Auswanderung seit dem Herbst 1938 wurde es für die IKVA unmöglich, geeignetes und hinreichend ausgebildetes Pflegepersonal zu finden, weshalb man dazu überging, freiwillige Helfer für die Krankenpflege einzustellen. 'Diese mussten Jedoch erst übr einen längeren Zeitraum eingearbeitet werden, was zu erheblichen Versorgungsproblemen am Krankenhaus führte. 'Die mit dem raschen Personalwechsel verbundenen Schwierigkeiten wurden noch verstärkt durch die Tatsache, dass das Krankenhaus in dieser Periode mit einer Vielzahl von Anforderungen konfrontiert wurde, auf deren Bewältigung es überhaupt nicht eingerichtet war. Verdeutlichen lässt sich dies an den in den schlesischen Heil- und Pflegeanstalten untergebrachten Psychiatriepatienten, die, soweit sie Juden im Sinne der nationalsozialistischen 'Rassengesetzgebung waren, seit Ende des Jahres 1938 an die 'IKVA überwiesen wurden. Auf ihre Unterbringung und Versorgung war die IKVA, die über keine psychiatrische Abteilung verfügte, in keiner Weise eingestellt. Gerda Levine, die zu dieser Zeit als Lehrschwester am Krankenhaus arbeitete, erinnert sich an die Schwierigkeiten, die die Aufnahme dieser Patienten zur Folge hatte: „Aus den städtischen Krankenhäusern hat man die psychiatrischen Patienten zu uns gebracht. Und wir waren natürlich darauf nicht eingestellt. Ich weiss z. 'B„ dass wir bei den unruhigen Patienten einfach ein Netz über das Bett haben spannen müssen. Wir hatten ja keine anderen Vorrichtungen.”1) Unter dieser» erschwerten Bedingungen versuchten die verbliebenen Ärzte und Krankenpfleger, den Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten und fontzuführen. Auch wenn, wie Hadda schreibt, „nach der „Kristallnacht” wieder eine gewisse Ruhe eintrat”, lastete auf den Mitarbeitern des Krankenhauses der Druck der sich ständig verschärfenden Verfolgungsmassnahmen gegenüber der jüdischen Bevölkerung: „weder fühlte sich der einzelne Jude sicherer, noch wurde unser Krankenhaus und die jüdische Ärzteschaft von Drangsalierungen verschont”. Der rasche Weggang zahlreicher erfahrener Ärzte und Schwestern führte ebenso wie die zwangsverordnete Aufnahme psychiatrischer Patienten zu ersten Auflösungserscheinungen am Krankenaus, da die t/ersorgung der Patienten zwangsläufig stärker provisorischen Charakter annahm. Gleichzeitig wurde das Krankenhaus durch die Ärztekammer und die Gestapo überwacht. Im Sommer 1938 war als sogenannter Treuhänder des Krankenhauses der Bankdirektor a.D., Carl Schmidt, eingesetzt worden, der den gesamten Krankenhausbetrieb und vor allem die 'Finanzvorgänge kontrollierte. „'Die Tätigkeit dieses Herrn, der ein im Niedergang begriffenes, einst sehr angesehenes Geschäft des 'Grosshandels betrieb, bestand", wie Dr. Hadda sich erinnerte, „darin, ein hohes Gehalt von uns zu beziehen, für das er nichts leistete, als uns zu bespitzeln." Mit der Einsetzung eines Treuhänders im Sommer 1938 war die IKVA endgültig der Kontrolle durch staatliche Behörden unterworfen, die in der Folgezeit daran gingen, das Krankenhaus systematisch auszuplündern. Drei Tage vor Beginn des Zweiten Weltkriegs erging von der Breslauer Staatspollzeistelle der mündliche Befehl, das Krankenhaus binnen 48 Stunden zu räumen, da die Gebäude von der Wehrmacht beansprucht wurden. 'In Verhandlungen mit der Wehrmacht konnte die Krankenhausleitung erreichen, dass die IKVA zur Unterbringung ihrer nicht transportfähigen Schwerstkranken vorläufig das auf dem Grundstück des Krankenhauses befindliche Siechenheim benutzen konnte. Verbunden war dies mit der Auflage, das Siechenheim durch einen 60 m langen, 2J/i m hohen, mit stacheldraht versehenen Bretterzaun vollständig von dem überigen Krankenhauskomplex abzutrennen. Für die Aufnahme der insgesamt 150 Patienten, die sich zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus befanden, war das Siechenheim allerdings zu klein. Alle gehfähigen Patienten wurden daher entlassen; für die verbliebenen fünfzig bettlägrigen Patienten hingegen wurden im Siechenheim zwei Stockwerke geräumt und notdürftig mit Krankenbetten ausgestattet: „Was das bedeutete, kann sich nur vorstellen, wer diese Notunterkunft selbst gesehen hat. In nicht mehr als sechs Räumen wurden die Schwerstkranken so untergebracht, dass zwischen den einzelnen Betten gerade genug iRaum übrig blieb, um dem Ärzte- und Pflegepersonal Zutritt zu ermöglichen. Die leichter Kranken wurden auf den Korridoren der beiden uns zur Verfügung stehenden Etagen und in den *) 'Mündliche Mitteilung vom 6. Februar 1988. iBaderäumen untergebracht. Der grosse Vorraum der Toilette diente als Verbandsraum.”‘) 'Noch während das Krankenhaus geräumt wurde, hatten Wehrmachtsangehörige mit der Inbesitznahme der Gebäude begonnen. Eine der ersten Massnahmen war die vollständige Zerstörung der Krankenhaussynagoge, bei der der Toraschrein, das Betpult und die Bänke in vandalischer Weise zerschlagen wurden, um hier anschliessend einen Vorratsraum für Küchengeräte einzurichten. Auch der auf der Kuppel des Leichenhauses befindliche Davidstem wurde entfernt. 'Die gesamte Einrichtung des Krankenhauses musste der Wehrmacht überlassen werden; lediglich die Mitnahme einiger Medikamente und von Verbandsmaterial war den Ärzten und Schwestern gestattet worden. Wenige Wochen nach der Beschlagnahme des Krankenhauses, am 8. November 1939, wurde die IKVA auf Anordnung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD in die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland eingegliedert. Wie alle anderen zu diesem Zeitpunkt noch in Deutschland bestehenden jüdischen Wohlfahrtsanstalten verlor die IKVA damit ihre juristische Selbständigkeit und wurde Teil der offiziell im Sommer 1939 gebildeten Reichsvereinigung. Gegen die mit der Eingliederung verbundenen Übernahme des Eigentums der IKVA durch die Reichsvereinigung legte zunächst der Breslauer Oberbürgermeister Einspruch ©inmit dem Ziel, zumindest Teile des Vermögens in die Verfügung der Stadtverwaltung zu bekommen. Diese Möglichkeit 'bestand seit einem im 'Mai 1939 vom 'Reichsminister des Innern' verfügten Runderlass, demzufolge paritätische, d.h. nicht ausschliesslich Juden gewidmete Stiftungen „in die Hände deutscher Verwaltungsmitglieder zu überführen” und deren Satzungen dahingehend zu ändern sind, „dass nur noch deutsche Volksgenossen betraut werden". Auf der Grundlage dieses 'Erlasses war bereits im Sommer 1939 das erst ein Jahr zuvor eröffnete Altersheim Louis und Fanny Hille'sche Stiftung in den Besitz der Stadt übergegangen. Im 'Falle des Vermögens der IKVA scheiterte das Vorhaben jedoch, da, wie der 'Regierungspräsident in seinem Bescheid vom 12. Februar 1940 feststellte, die IKVA eine „rein jüdische Stiftung (ist). 'Das Stiftungskapital wurde zweifellos ausschliesslich von Juden aufgebracht. Mitglieder der Gesellschaft konnten nur Juden sein.” Deutlich wird hieran das Ausmass, in dem von den verschiedenen städtischen und staatlichen Instanzen die systematische Ausplünderung und Bereicherung an dem noch existierenden „jüdischen Vermögen" betrieben wurde. Mit der Bechlagnahme und der sich daran anschliessenden Plünderung des Krankenhauses wurde der Spielraum Jüdischer Selbsthilfe immer enger”; die notwendigen medizinischen und sozialen Unterstützungsmassnahmen mussten unter äusserst provisorischen Bedingungen durchgeführt und auf das Allernotwendigste beschränkt werden. -¥. Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme des Krankenhauses lebten in Breslau noch etwa 10 000 Juden, von denen viele, wie es in einem Expose (Fortsetzung auf Seite 9) ") Hadda, Die letzten Jahre; S. 5. Wie aus einer Aufstellung vom 28. Oktober 1939 hervorgeht, waren in den 22 Zimmern des Siechenhauses, denen ursprünglich je eine Person gelebt hatte, insgesamt 66 Betten aufgestellt worden; ZIH, WB 830 (unfol.). 8