Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 1995
- Issue
- No. 59 (1995)
- Date
- 1995-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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das Jüdische STUFEN DER ZERSTÖRUNG (Fortsetzung von Seite 2) Verhältnis umgekehrt: von den 180 Patienten waren 110 jüdisch und 70 nichtjüdisoh. Der Rückgang der Patientenschaft 'ist also vor allem auf das 'Fernbleiben nichtjüdischer Patienten zurückzuführen, der durch die vermehrte Inanspruchnahme des 'Krankenhauses durch jüdische Patienten nicht ausgeglichen wurde. Darüber hinaus trugen auch staatliche Massnahmen zum (Rückgang der Patienten an der IKVA bei. So wurde etwa im Sommer des Jahres 1935 in der städtischen Fürsorge 'Breslaus die Regelung eingeführt, dass jüdisohe Wohlfahrtsempfänger, die Anspruch auf städtische 'Fürsorgeleistungen hatten, diesen verwirkten, wenn sie sich im jüdischen Krankenhaus behandeln 'Messen. Dies galt auch für die in der Haus-Armenkrankenpflege der IKVA versorgten Fürsorgeempfänger, die im Falle eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes in eine städtische Anstalt überwiesen werden mussten. Die Aufnahme armer jüdischer Kranker in dl'e 'IKVA war seit diesem Zeitpunkt nur möglich, wie es in einem Rundschreiben der IKVA an die Ärzte hiess, “wenn die Kur- und Verpflegungskosten von dritter Seite (Angehörige, Hilfsausschuss für jüdische Kranke oder sonstige Organisationen) übernommen werden und die Zahlung sofort geleistet oder schriftlich garantiert wird." Um wenigstens einem Teil der von dieser 'Regelung 'Betroffenen eine 'Behandlung im jüdischen Krankenhaus zu ermöglichen, war daraufhin von führenden Gemeindemitgliedern der Hilfsausschuss für 'jüdische Kranke gegründet worden, dessen primäres Ziel es war, durch freiwillige Spenden einen Fonds zu schaffen, aus dem die Behandlung mittelloser Kranker im jüdischen Krankenhaus finanziert wurde. Die IKVA ihrerseits hatte für die vom Hilfsausschuss überwiesenen Kranken einen ermässigten und weit unter den Selbstkosten des Krankenhauses liegenden Pflegesatz eingeräumt. Die Bedeutung dieser Einrichtung wird erst richtig deutlich, wenn man berücksichtigt, dass die jüdische Bevölkerung in Deutschland in dieser Zeit einer rasch voranschreitenden Verarmung unterlag. Das Ausmass der durch den organisierten Boykott verursachten zunehmenden Arbeitslosigkeit und Vermögensverluste in der jüdischen 'Bevölkerung ist nur wenig bekannt; einen gewissen Eindruck hiervon vermitteln aber die Zahlen der im Rahmen der Jüdischen Winterhilfe unterstützten Personen: Zwischen 1935/36 und 1937/38 erhielten etwa 20— 25% aller in Deutschland lebenden Juden Unterstützungen aus den Mitteln dieser Einrichtung. Diese Zahlen, die sich vor allem auf die Arbeitsberichte der Reichsvereinigung stützen, vermitteln allerdings insofern ein unvollständiges Bild, als sie den 'Grad der Verarmung in den einzelnen Gemeinden, die die Hauptlast der jüdischen Wohlfahrtspflege trugen, nur unzureichend wiedergeben. In der Breslauer Synagogengemeinde beispielsweise wurden zu 'Beginn des Jahres 1935 rund 45% aller Gemeindemitglieder durch das lokale jüdische Wohlfahrtsamt betreut gegenüber etwa 30% Im Jahre 1929; dJh., fast die Hälfte aller Gemeindemitglieder war bereits 1935 in irgendeiner Form auf Unterstützungsleistungen durch das jüdische Wohlfahrtsamt angewiesen. Auch die Zahl der in der Stadtkrankenpflege der IKVA versorgten Personen stieg von 467 im Jahre 1933 auf schliesslich ca. 2000 im Sommer 1939 an. Oie Schwierigkeiten, vor die das Krankenhaus angesichts der wachsenden Verarmung der jüdischen Bevölkerung gestellt war, werden deutlich an der Ende 1936 geführten Diskussion um eine Senkung der Kosten für die Stadtkranken. Vorgeschlagen wurde die Erhebung einer zusätzlichen, von den 'Stadtkranken zu zahlenden Gebühr für jedes ausgestellte Rezept, was jedoch mit Rücksicht auf die Bedürftigkeit dier Empfänger a'bge'lehnt wurde. Ebenfalls diskutiert wurde die Möglichkeit, die Stadtkranken, die mehrheitlich Empfänger der städtischen Fürsorge waren, im Falle kostspieliger Behandlungen an die städtischen 'Fürsorgeärzte zu verweisen. Auch dies wurde abgelehnt mit der Begründung. ,,dass es sich gerade bei den Empfängern von städtischer 'Wohlfahrtspflege um die Ärmsten der Armen, die unsere 'Hilfe in Anspruch nehmen, handelt und dass es sicherlich vom jüdischen Standpunkt betrachtet eine Härte wäre, gerade diesen Wohlfahrtsempfängern die Fürsorge durch jüdische Ärzte zu entziehen. Im übrigen ist die Versorgung der Stadtkranken mit Arzt und Arzneien eine soziale Aufgabe, die unsere Cihewra Kadischa seit mehr als 200 Jahren als eine ihrer wichtigsten Aufgaben erfüllt hat. (...) Schliesslich sei noch betont, dass die unbemittelten und minderbemittelten Gemeindemitglieder mehr als je das Bedürfnis empfinden, sich von jüdischen Ärzten behandeln zu lassen f...)."1 Bei der abschliessenden Beratung der Frage wurde schliesslich darauf verwiesen, dass „seitens des Jüdischen Wohlfahrtsamtes, abgesehen von Ausnahmefällen, die Verweisung der städtischen Wohlfahrtsemplänger an die städtischen Fürsorgeärzte nicht gewünscht wird.”. Angesichts des politischen und sozialen Klimas wurde seitens der IKVA also auf die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen verzichtet und die daraus resultierenden zusätzlichen 'Belastungen trotz der finanziellen Situation der Anstalt durch vermehrte Selbsthilfemassnahmen ausgeglichen. Darüber hinaus war die IKVA aufgrund ständig steigender Nachfrage auch zu einer Erweiterung ihrer Altenpflegeeinrichtungen gezwungen. Bereits 1936 war in der Jüdischen Zeitung die Forderung nach einem Ausbau der Altenpflege erhoben worden, da „ja überhaupt, so bedauerlich es sein mag, die Fürsorge für unsere Alten in Zukunft eine der wichtigsten Gemeindeeinrichtugen werden wird (...)." Die steigende Nachfrage in diesem Bereich war eine direkte Folge der durch die nach 1933 einsetzenden Binnenwanderung und Emigration bewirkten Veränderungen der Altersstruktur und des Sozialprofils der jüdischen Gemeinden im Deutschen Reich. Vor allem jüngere 1 Auszug aus dem Protokoll der Vorstandssitzung der!KVA vom 20. Dezember 1936; ZIH, WR 626 (unfol.). Menschen — und unter ihnen mehr Männer als Frauen waren es, die Deutschland in den ersten Jahren des Nationalsozialismus verliessen. Viele von ihnen mussten ihre Eltern und älteren Verwandten zurücklassen in der Hoffnung, sie später nach'kommen lassen zu können. Auswanderung und Geburtenrückgang führten dazu, dass sich unter der ständig abnehmenden jüdischen Bevölkerung im 'Reich der Anteil der über 65jährigen zwischen 1933 und 1939 verdoppelte, während sich der Anteil der Kinder (bis 14 Jahre) halbierte. Ende 1938 bildeten die über 50jährigen schon fast die Hälfte der noch in Deutschland verbliebenen Juden.;, i ( Die 'Folge dieser Entwicklung war ein seit der zweiten Hälfte der dreissiger Jahre in Breslau ebenso wie in vielen anderen Gemeinden zu beobachtender Ausbau von Alterspflegeeinrichtungen: Als Anfang 1936 die gynäkologische Abteilung des Breslauer Krankenhauses mit den anderen Stationen in dem Hauptgebäude des Krankenhauses zusammengelegt wurde, eröffnete die IKVA in dem freigewordenen Gebäude ein Altersheim mit zunächst 49 Plätzen. Parallel dazu wurden in der bereits bestehenden Alters-Versorgungs-Anstalt sowie dem ilsraetlitischen Si'echenheim durch Umbauten zusätzliche Plätze geschaffen. Diese Tendenz zum Ausbau der Altenpflege setzte sich nach dem Novemberpogrom 1938 in verstärktem Umfange fort: Innerhalb von nur zwei Jahren wurden im Jüdischen Waisenhaus, einem im Besitz der Jüdischen Gemeinde befindlichen Haus im Stadtzentrum sowie in dem 'Beate- Guttmann-Heim Unterbringungsmöglichkeiten für ältere pflegebedürftige Personen geschaffen. Auch die im Jahre 1938/39 eröffneten zwei privaten Altersheime arbeiteten eng mit der IKVA zusammen. Die zwischen 1933 und 1937/38 vollzogene Ausrichtung 'der IKVA auf die Versorgung der durch zunehmende Verarmung und Überalterung gekennzeichneten jüdischen Bevölkerung verdeutlicht den tiefgreifenden Wandel, dem die Anstalt in Reaktion auf die nationalsozialistische Jude.ipolitik unterlag und der sie zu einer zentralen Selbsthilfeeinrichtung der Breslauer jüdischen Bevölkerung werden liess. Die veränderte Funktion der Anstalt erstreckte sich darüber hinaus auch auf die berufliche Selbsthilfe für entlassene jüdische Mediziner, die wie die anderen freien Berufe zu dem frühesten und am stärksten von der nationalsozialistischen Verfolgungspoifitik Betroffenen gehörten. Bereits am 7. April 1933 war von der nationalsozialistischen Regierung das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums'' erlassen worden, aufgrund dessen zahlreiche jüdische und politisch missliebige Beamte und Angestellte aus dem öffentlichen Dienst entlassen wurden. In Breslau war Im Vorgriff auf den Erlass dieses Gesetzes am 29. März 1933 28 jüdischen Ärzten, die in städtischen Krankenhäusern arbeiteten, zum 8.4. ibzw. 30.6. des Jahres gekündigt worden. Um zummindest einigen von ihnen die Möglichkeit der Weiterarbeit zu geben, richtete die IKVA in den Jahren 1933 bis 1935 mehrere neue Stationen und zusätzliche Stellen am Krankenhaus ein, die von aus dem öffentlichen Dienst (Fortsetzung auf Seite 6) 4