Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 1992
- Issue
- No. 56 (1992)
- Date
- 1992-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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DER GORLITZER JUDENEID Von ESTER SCHOLTZ „Görlitz“, schreibt Dr. Willy Cohn, Breslau, im Israelitischen Familienblatt vom 20. August 1932, „diese Stadt ist der Hauptort der preussischen Oberlausitz und zeichnet sich durch eine einzigartige Lage aus. Kaum eine andere Stadt Schlesiens hat so viele Anlagen und Schmuckplätze aufzuweisen, wie diese Stadt“.1 In diesem Jahre, kurz vor der Regierungsübernahme durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933, umfasst die Synagogengemeinde 460 Seelen. Im Oktober 1938 leben noch 207 jüdische Einwohner, nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes nicht ein Jude mehr in dieser Stadt. Von der Zeit an läuft die Oder-Neisse-Grenze durch die Stadt, sie ist geteilt in einen deutschen (zur damaligen DDR gehörenden) und einen polnischen Teil. 1919 wurde der Bau der neuen Synagoge in der Otto-Müller-Strasse beendet. In der Nacht zum 9. November 1938 wurden die Innenräume in Brand gesetzt; das Feuer wurde aber gelöscht, und der Bau blieb erhalten. Nach 1945 diente er als Lagerhaus u.a. für das Görlitzer Stadttheater. Um den Erhalt kümmerte sich niemand, das Gebäude verfiel, heute erinnern nur noch die mühsam zusammengehaltenen Aussenmauern an das einst prächtige Gebäude. Der jüdische Friedhof existiert noch und hat bis jetzt die Stürme der Zeit überstanden. Seit Gründung der Stadt um 1220 gab es Juden, das beweist die Judengasse, die in einem Stadtplan aus dieser Zeit erwähnt wird. Kurz nach 1300 erscheinen auch Judenschule und „Judenkirchhof“? Die Juden genossen die Privilegien des Görlitzer Kaufbuches, das im Jahre 1305 angelegt wurde und hatten ihren Eid in einer besonderen Form abzulegen.3 Der Aufenthalt der Juden in Görlitz fand sein vorläufiges Ende im Jahre 1350. Am 25. Juli 1350 schenkte Karl IV. die Synagoge samt allem Zubehör dem Apotheker Chunrad und dessen Erben4. Von kurzen, vorübergehenden Aufenhalten abgesehen, hat es über 450 Jahre gedauert, bis Juden sich in der Stadt wieder ansiedeln konnten. 1849 lebten 111, im Jahr 1912 612 Juden in der Stadt. Im Jahr 1910 erscheint im „Neuen Lausitzischen Magazin“ ein Aufsatz von Conrad Borchling über „Das Alter des Görlitzer Judeneids“. Bei seiner Arbeit im Archiv der Stadt, dessen Leitung in den Händen von Prof. Dr. Jecht lag, war er auf eine Handschrift des Görlitzer Rechtsbuches gestossen, dessen Entstehung um 1305 herum datiert wird. Das Rechtsbuch schloss noch ein paar kleinere Eintragungen ein, Bruchstücke von Gebeten, Minneliedern und den Görlitzer Judeneid auf Blatt 1 v. „Sie sind von verschiedenen Händen zu verschiedenen Zeiten eingetragen worden, die älteste dieser Eintragungen ist offenbar der Judeneid“.5 Dem Schreiber des Eides bestätigt Borchling eine ältere Schreibgewohnheit als bei dem Schreiber des Rechtsbuches selbst zu erkennen war. Nach seinen paläographischen Untersuchungen sollte der niedergeschriebene Judeneid älter als das Rechtsbuch selbst sein und damit, so Borchling, nahe an den ältesten Judeneid aus Erfurt heranrücken." Nach seiner Berechnung ist die Niederschrift des Görlitzer Judeneides um 1300 oder gleich nach 1300 ahzusetzen. Die Stellung, die der Görlitzer Judeneid innerhalb der Literatur über die Judeneide des Mittelalters einnimmt, ist durch Müllenhoff-Scherer in dem umfangreichen Kommentar zum Erfurter Judeneid genau bestimmt worden.1 Nach Borchling gehört der Görlitzer Eid zu der kleinen Gruppe älterer Judeneide, die sich durch knappen Umfang und eine strenge Gliederung von den späteren, mit allerlei Zusätzen versehenen Fassungen der Rechtsbücher abheben. Er fügt seiner Arbeit den — diplomatisch" — genauen Abdruck des Görlitzer Judeneides zu. Die Zeilen der Handschrift sind beibehalten und auch alle Abkürzungen, übergeschriebene' Buchstaben etc. Des man dich suldich des bistu vnsuidihe, Daz dir got zo helfi der himel vde erdi giswf vnde lovb vde gras vde als dir ginad adonay vdi sini ginedichi Gotheit vde als du di ce ninmur. mvzis bihaldin di got gap moizi vf dem bergi zv sinay an der stenin tafilin op dn nicht reht vde, war habis zo mvizi dich anigen das vreisliche gisveti daz geziane ginch do her dv gabi vo naama vntphinc op dv niht rechti vnde wäre habis zo muzi dich dv erdi wirslindin vde dez fwr vibren nen daz datan unde abironvirbra ti un ir mani daz swerstu vffe de fünf buchin moizi bi dem abraham ysaac vnde yacop; '*%■»«ij Steh FtIVii v!i4ibsXbttprffr fcahttuef vfv ijL; vitit L'vt< vfce fbt. .dr PllW^tnab ämw tttu mischt- ^orher vSr.dt'bu bt«" nt «um;.-. Ivojejf L thaibt'tt ingor tuvtütllivf i\axy .IaiLw* ikum Ciftfth op btt tuhr wfr vtv \v.\>" tyktt'ju? tuvf^v Steh äiu qctv baC *vnTtfJtfH<r gtfvctv atu- ItgpmcF» fco f\ev'ibv vfc vturjihuic-a}t fcv tutir vorhn xr "fc-vn-« ItalxCxo tnviybtrh b\> fi-fct u-f(tM-btti. vfcc fwtr feaew afwwt \vv-btn ti *5tv tr roatu bäte fkswfht vt&j-'ö«' Hsuef tntfcfltn# Uvfcvut. afnst, .^>Caac vnfcc'j'Aefcf (Dass du dessen, dessen man dich beschuldigt, unschuldig bist, dazu verhelfe dir G“tt, der Himmel und Erde schuf und Laub und Gras und alles (sonst). Dir seien der Herr und seine gnadenvolle G“ttheit gnädig Du must die Gebote einhalten, Die G“tt auf dem Berg bei Sinai Moses auf der steinernen Tafel gab. Wenn du nicht recht und wahr (sprichst), dann wird dich die furchtbare Krankheit anfallen, die (Gechasi bekam), als er die Gaben von Naaman empfing. Wenn du nicht recht und wahr hast (sprichst), so wird dich die Erde verschlingen und das Feuer wird dich verbrennen, das Datan und Abiram verbrannte und viele mit ihnen. Das schwöre auf die fünf Bücher Mose bei Abraham, Isaak und Jakob). (Unautorisierte Übersetzung von Helga Neumann, Würzburg) Varia 8, so die Signatur, unter der das Rechtsbuch im Archiv der Stadt zu finden war, wurde 1943 „ausgelagert“, d.h. in Sicherheit vor Kriegseinwirkungen gebracht. Aus dem Bergungsort wurde diese historische Quelle entwendet. Für den Sommer 1989 plante ich einen Aufenthalt in meiner Geburtsstadt Görlitz, in der ich bis zu meinem 17. Lebensjahr mit Eltern und Geschwistern wohnte, um mich im Ratsarchiv mit der Geschichte der Juden in Görlitz zu beschäftigen. Da erreichte mich eine Zeitungsnotiz aus Görlitz, der zu entnehmen war, dass „staatliche Stellen dem Rat der Stadt“ das verschollene Rechtsbuch übergeben hatten, ohne Auskunft darüber zu geben, wie das Buch nach so langer „Odyssee“ wieder an seinen alten angestammten Platz gelangte. Bei meiner Arbeit im Archiv hatte ich ihn dann vor mir, diesen kostbaren Band: 23 cm hoch, 16,5 cm breit, die lederüberzogenen Holzdeckel umfassen 103 pergamentene Blätter, auf einem von ihnen der Görlitzer Judeneid. 1 „Mit Jüdischen Augen durch deutsche Lande“ erschienen im Israelitischen Familienblatt vom 20. August 1932 von Dr. Willy Cohn, Breslau. 2 „Zur Geschichte der Juden in der Oberlausitz im Mittelalter“ von Hermann Knothe in „Neues Archiv für Sächsische Geschichte“, Bd. II (1881). 3 Richard Jecht, „Geschichte der Stadt Görlitz“, 1. Band, 1926. 4 Knothe, „Zur Geschichte der Juden in der Oberlausitz“. 5 Borchling, Conrad, „Das Alter des Görlitzer Judeneids“, aus; „Neues Lausitzisches Magazin“, Bd. 88, S. 246—255, Görlitz, 1910. “ ebenda. 1 Müllenhoff-Scherer, „Kommentar zum Erfurter Judeneid, Denkmäler“, 3. Ausg. Bd. 2, S. 465—474, in: „Literatur der Judeneide d. Mittelalters“, Staatsbibliothek, Berlin. 8 Borchling, Conrad, „Das Alter des Görlitzer Judeneids“ . aaaaaaai ■ a BiaaBiiiiaaianiBaaBaB 15