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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 1991-01-01 · No. 55 (1991) · p. Seite 3

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
1991
Issue
No. 55 (1991)
Date
1991-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Die Enistehun Fortsetzung von Seite 2) scheinlich dasselbe Schicksal gehabt zu haben wie jenes 1625 den portugiesischen Juden aus Hamburg ausgestellte Privileg, das diesen Juden erlaubte, sich in den Städten Troppau und Jägerndorf in Oberschlesien niederzulassen und dort Handel und Wandel zu treiben. Niemand bediente sich dieses Privilegs, das nur als Urkunde, bzw. als evtl. Garantie gegen eine befürchtete Ausweisung, in den Archiven aufbewahrt blieb. In den zahlreichen Urkunden des Breslauer Stadtarchivs aus der Zeit des 30jährigen Krieges werden auch Juden erwähnt. Aber alle Juden, die darin erwähnt werden, sind fremde, zu Handelszwecken vorübergehend in Breslau weilende Juden, die sich auch durch die Kriegsereignisse nicht abschrecken Hessen. Als im Jahre 1635 die schwedischen und sächsischen Soldaten die Dominsel geräumt hatten, begann der Handel der Juden mit Breslau stärker zu werden. Am 7. Mai 1635 erliess daraufhin der Breslauer Rat eine Judenordnung bezüglich der Markttage, an denen es den Juden erlaubt wäre, die Stadt zu betreten. In dieser Ratsverordnung behielt sich der Rat das Recht vor, während der Kriegszeiten zum Besten der Stadt einzelnen Juden den Eintritt in die Stadt zu erlauben. Dieser Satz wurde von Brann irrtümlicherweise dahin ausgelegt, dass es sich hier bereits um die Erlaubnis zur Niederlasung von Juden in der Stadt Breslau handele. Die richtige Auslegung dieses Satzes ist die, dass die Juden Breslau auch ausserhalb der Marktzeiten aufsuchen konnten, und zwar auf Grund einer speziellen Genehmigung des Rates, wobei es sich stets um fremde Juden handelte, die dringede Geschäftsangelegenheiten in Breslau abzuwickeln hatten. Die Niederlassung der Juden in Breslau fällt also nicht in die Zeit des 30jährigen Krieges und ist auch nicht auf Grund eines städtischen Beschlusses erfolgt. Sie beginnt erst ungefähr 20 Jahre nach diesem Ratbeschluss, ungefähr 200 Jahre nach der Vertreibung der Juden aus Breslau im Jahre 1453. II. Der Faktor, der die Niederlassung der Juden in Breslau ermöglichte und durchsetzte, war der Druck der wirtschaftlichen Interessen der kaiserlichen Behörden, die sich dabei nicht um den Widerstand der Breslauer Kaufleute kümmerten. Der Beginn der Breslauer jüdischen Gemeinde ist verbunden mit der Tätigkeit der kaiserlichen Münze in Breslau, die nach dem Dreissigjährigen Krieg grosse Schwierigkeiten bei der Beschaffung der zur Münzprägung benötigten Edelmetalle und speziell des Silbers hatte. Schon im 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts hatte sich die Breslauer kaiserliche Münze jüdischer Münzlieferanten bedient, die aber wegen des Widerstandes des Rates nach kurzer Zeit Breslau wieder verlassen mussten. Der verstärkte Einfluss der kaiserlichen Ämter nach dem 30jährigen Kriege machte sich auch bezüglich der von der kaiserlichen Münze benötigten jüdischen Münzlieferanten bemerkbar, die jetzt trotz des Widerstandes der städtischen Behörden geschützt und mit Privilegien versehen wurden. Im Jahre 1687 vermerkten die Ältesten der Breslauer Kaufmannschaft, dass die entgegen den Stadtgesetzen vor 30 Jahren erteilte Niederlassungsgeg der Jüdischen Gemeinde... nehmigung für die Breslauer Juden den Breslauer Bürgern viel Schaden zugefügt hätte. Dieses Datum, d.h. das Jahr 1657, entspricht den Tatsachen und dürfte das Jahr bezeichnen, in dem der erste Jude sich ständig in Breslau niedergelassen hatte. Hach dem 30jährigen Krieg, wurde, wie gesagt, der Mangel an Silber und Gold für die Münzen besonders fühlbar, und der Pächter der Breslauer Münze, Georg Beichhart, teilte dies der Breslauer Kammer mit. Im Jahre 1651 riet ihm daraufhin die Kammer, sich zur Behebung des Mangels an Edelmetall an Lieferanten, seien es Christen oder Juden, zu wenden. Der Pächter der kaiserlichen Münze in Breslau, der wohl nur auf diese Anweisung gewartet hatte, wandte sich an den Juden Zacharias Lazarus, der ungefähr 1656 offiziell zum Münzlieferanten der Breslauer kaiserlichen Münze ernannt wurde. Die Münzrechnungsbücher aus den Jahren 1656 und 1659 beweisen, dass Zacharias Lazarus in jener Zeit einer der Hauptlieferanten der kaiserlichen Münze war. Zusammen mit anderen jüdischen Lieferanten beschaffte Zacharias in jenen Jahren fast 50% des gesamten Münzsilbers, das für Münzzwecke angekauft wurde. Zwar sind die Münzrechnungsbücher aus den weiteren Jahren bis zu seinem Tode Im Jahre 1686 nicht erhalten, so dass wir seine Tätigkeit nicht nachprüfen können; aber es scheint, dass seine Tätigkeit für die Münze auch weiterhin von grösster Wichtigkeit war, denn nach seinem Tode wurde sein Teil auf seinen Sohn Lazarus Zacharias übertragen, der auch als offizieller Münzlieferant weiter tätig war. Zacharias Lazarus (mit seinem hebräischen Namen: Serach ben Eleasar ha-lewi) stammte aus der böhmischen Gemeinde Nachod, wo er ein Haus besass. Nachdem er mit seiner Tätigkeit als kaiserlicher Münzlieferant begonnen hatte, Hess er sich ln Breslau wohnhaft nieder und Hess auch seine Familie dorthin nachkommen, die also die erste in Breslau ansässige Judenfamilie war. Trotz des Widerstandes des städtischen Rates gegen seine Niederlassung fühlte er sich unter dem Schutz der kaiserlichen Münze in Breslau so sicher, dass er nach dem Brande seines Hauses in Nachod Im Jahre 1663 auf das Recht verzichtete, es neu aufzubauen. In seinem Hause in Breslau wurde eine Synagoge eingerichtet, die erste ständige Gebetsstätte der Juden in Breslau seit dem Mittelalter. Diese Synagoge existierte in Breslau bis zu ihrer gewaltsamen Zerstörung im Jahre 1938. In der historischen Literatur war bisher der Nime des Zachrias Lazarus, des Begründers der Breslauer jüdischen Gemeinde, nicht 'bekannt. Nur sein Sohn Lazarus, der seinen Titel und seine Aufgabe erbte und ebenso das Niederlassungsrecht In Breslau, wird von Brann erwähnt, der ihn allerdings Irrigerweise mit dem Wiener Hofjuden Lazarus Hirschel identifizierte. III. Die Niederlassung der Juden in den Vorstädten von Breslau begann erst nach ihrer Niederlassung in der Stadt. Diese Vororte waren kleine Dörfer, die ausserhalb der Jurisdiktion der Stadt lagen und Besitz von Klöstern bzw. Stiften waren, deren Jurisdiktion sie unterstanden. Während des 30jährigen Krieges war, wie bereits oben gesagt, ein Verweilen in diesen Orten mit Lebensgefahr und steter Bedrohung durch die Soldateska verbunden. Erst lange Zeit nach Ende dieses Krieges ergab sich die Möglichkeit, in ihnen zu leben und sich dort zu ernähren. Die Besitzer dieser Dörfer empfingen gerne in ihren verödeten Orten neue Ansiedler und darunter auch Juden, die Steuern zahlen und zur Entwicklung der Orte beitragen konnten. Dio erste Kunde über den Aufenthalt von Juden in den Vors.ädten von Breslau stammt aus dem Jahre 1667, 10 Jahre nach der Niederlassung des ersten Juden in Breslau. Die Fleischerzunft beschwerte sich am 9. Juli 1667 über zwei jüdische Fleischer, die in den Vororten der Stadt wohnten, der eine auf dem Boden des Matthiasstifts, der andere auf dem des Vinzenzstifts. Diese beiden Juden werden in dieser Eingabe als gefährliche Konkurrenten dargestellt, die den in der Stadt wohnhaften zünftigen Fleischern Schaden zufügen. Das Datum dieser Beschwerde entspricht der Überlieferung, die noch im 18. Jahrhundert bei den Nachkommen einer der ältesten Breslauer Jüdischen familien, der Familie Kuh, lebendig war. Nach dieser Überlieferung Hess sich der Ahne des Breslauer Zweiges dieser Prager Familie, Moses Abraham Kuh, im Jahre 1665 unter der Jurisdiktion des Matthiasstifts nieder. Die zahlreichen Beschwerden der Breslauer Kaufmannschaft und der Zünfte über die Niederlassung und Tätigkeit der Juden in den Vorstädten übten keine Wirkung aus. Die geistlichen Stifte, die diese Dörfer verwalteten, griffen nicht in die wirtschaftliche Tätigkeit der Juden ein, deren Zahl allmählich stieg. Im Jahre 1706 wurden 84 Juden auf dem Gebiete des Matthiasstifts und 48 auf dem Gebiete des Vinzenzstiftes gezählt. In diesen Vororten wurden auch kleine Gebetstuben eingerichtet, die erstmalig 1677 erwähnt werden. IV. Die Stadt Breslau erkannte die in ihren Mauern wohnenden Juden nicht als eine eigene Korporation an, obwohl sie sich als eine solche konstituiert hatlen. Gemäss der Auffassung der Stadt Breslau waren die einzelnen privilegierten Juden nur ad personam und auf bestimmte Zeit zugelassen, aber sie hatten kein Privileg, das ihnen einen kollektiven Zuhammenschluss erlaubte. Dagegen besassen die jüdischen Gemeinden in den Vorstädten einen gewissen gesetzlichen Status. Der erste Breslauer Rabbiner, Baruch (Benedikt) Wesel-Gomperz, amtierte nicht in der Stadt Breslau, sondern auf dem Elbing im Gebiete des Vinzenz- und Matthiasstiftes. Seine Wahl zum Rabbiner wurde durch den Prälaten des Matthiasstifts bes'ätlgt. Erst im Jahre 1744, nach der Eroberung der Stadt Breslau durch die Preussen, wurde die dortige jüdische Gemeinde laut Edikt vom 6. Mai 1744 als eigene Körperschaft anerkannt und Baruch Wesel als Rabbiner der Breslauer jüdischen Gemeinde bestätigt. 3

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