Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2004
- Issue
- No. 76 (2004)
- Date
- 2004-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Formen jüdischer Vergemeinschaftung in Breslau (Fortsetzung von Seite 15) Gemeindeorganisationen verlangte, wurden in Breslau durch Vereine betrieben: Die Chewra Kadische, mittlerweile in "Israelitische Kranken- Verpflegungs-Anstalt und Beerdigungs- Gesellschaft" zu Breslau (IKVA) umbenant, sorgte als Eigentümer des Friedhofes für das Beerdigungswesen, während die verschiedenen Synagogen und Betstuben durch verschiedene Vereine, die sich häufig zu diesem speziellen Zweck gebidet hatten, getragen wurden. Die Gemeinde selbst war hierdurch auf den Status eines auf freiwilliger Basis zusammengetretenen Vereins mit karitativer Zielsetung zurückgefallen, wie dies Gedalja Tiktin, Rabbiner des “altgläubigen" Teils der Breslauer Juden, in wenn auch polemischer Absicht, so jedoch zutreffend charakterisierte: "[...] unterm 11. August 1848 [hat] die Commission zur Regulirung der Gemeinde-Angelegenheiten [...] eine Ansprache an die Mitglieder der Gemeinde erlassen, worin deutlich ausgesprochen wird, daß für die Folge der Cultus von der Gemeinde-Verwaltung völlig ausgeschlossen sei, die Gemeinde nur als Band einer freien Association bleibe, und ihr Vorstand nichts anderes als das Comite eines Vereins zu wohltätigen Zwecken zu betrachten sei." Infolge des sich über mehrere Jahre hinziehenden Steuerboykotts war die Gemeindeverwaltung gezwungen, die meisten ihrer Aktivitäten aufgrund fehlender finanzieller Mittel einzustellen, so daß die Gemeinde als Organisation faktisch nicht mehr existierte. Das Vakuum, das durch die Auflösung des Gemeindeverbandes entstand, wurde in wachsendem Maße durch die verschiedenen kleinen Betstuben, vor allem aber durch die Vereine gefüllt, die nunmehr den entscheidenden organisatorischen Rahmen abgaben, innerhalb dessen die verschiedenen Strömungen sich organisierten und agierten. Dies wurde besonders deutlich, als im Jahre 1844 nach dem Tode des Oberrabbiners S. A. Tiktin der Teil der Gemeinde, "welcher sich zu den Synagogen des hergebrachten Ritus hält", dessen Sohn Gedalja zu ihrem Rabbiner ernannte und seine staatliche Anerkennung als Gemeinderabbiner auch gegen den Widerstand des reformorientierten Gemeindevorstandes durchsetzte. Vorsteher von 11 der 17 in Breslau existierenden Synagogen bzw. Betstuben, unter ihnen derjenige der zweitgrößten Synagoge in der Stadt, die von der zweiten Brüdergesellschaft getragen wurde, stellten sich hinter Tiktin, während sich die Anhänger des Reformrabbiners Geiger in der Synagoge "Zum weißen Storch" sammelten, die von der Gesellschaft der Brüder" betrieben wurde. Die durch den Wegfall der gemeindlichen Wohlfahrtseinrichtungen entstandenen Lücken in der Armen- und Wohlfahrtspflage wurden weitgehend durch die Aktivitäten karitativer Vereine, und hier an erster Stelle der "Israelitischen Kranken-Verpflegungs-Anstalt und Beerdigungs-Gesellschaft", gedeckt. Sie vor allem sorgte für die Aufrechterhaltung und Fortführung der bestehenden Unterstützungseinrichtungen durch verstärkte Mobilisierung ihrer Mitglieder und wurde so zu einem zunehmend wichtigeren Faktor innerhalb der Breslauer jüdischen Öffentlichkeit, wozu nicht zuletzt ihre Neutralität in religiös strittigen Fragen beitrug. Beendet wurde die Krise des Breslauer Gemeindeverbandes schließlich zu Beginn der fünfziger Jahre im Gefolge des Gesetzes von 1847, das erstmals seit 1812 das Parochialprinzip für die neu zu konstituierenden Synagogengemeinden in Preußen vorschrieb. Demzufolge mußte jeder innerhalb des Bezirks einer Gemeinde lebende Jude dieser beitreten und hierfür Steuern abführen. Der im Gefolge dieser Neuregelung konstituierte Breslauer Gemeindeverband führte seit 1856 lediglich die Aufsicht über die karitativen Einrichtungen der Gemeinde, während ihm die Aufsicht über sämtliche “auf den Kultus bezügliche [...] innere [...] Einrichtungen sowie das Religions- Unterrichts-Wesen der Synagogen- Gemeinde" entzogen und zwei besonderen Kultuskommissionen überwiesen worden war. Durch die Konstituierung zweier Kultusverbände, die die Rabbinerwahl, die Form des Gottesdienstes und nicht zuletzt das Schulwesen nach ihren jeweiligen Vorstellungen selbst regelten, unter dem Dach eines gemeinsamen Gemeindeverbandes war eine endgültige Spaltung der Breslauer jüdischen Gemeinde vermieden worden. Im Hinblick auf die Binnenstrukturen der Breslauer Juden entscheidender und prägend war, daß im Verlaufe dieser Auseinandersetzungen sich ein grundlegender Funktionswandel vollzogen hatte, dem anfänglich die traditionellen Vereinigungen wie die Chewrot und wenig später auch die Gemeindeorganisation unterlagen. Im Verlaufe dieses Prozesses, der durch die zunehmende religiöse Pluralisierung innerhalb der jüdischen Gemeinden ausgelöst worden war, mußten diese zentralen Einrichtungen des traditionellen jüdischen Gemeindeverbandes ihre regulierende und autoritative Rolle in Kultusfragen aufgeben, die nunmehr von freiwilligen Assoziationen übernommen und für den jeweiligen Mitgliederkreis geregelt wurden. In den zum Teil sehr konfliktreich verlaufenen Auseinandersetzungen zwischen "altgläubigen " und neologischen Strömungen kam den Vereinen eine zentrale Funktion zu, aus der sich ihre führende Rolle, die sie seit den vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts im Leben der jüdischen Gemeinden einnahmen, erklärt: Bildeten sie einerseits eine Alternative zu den bis dahin das soziale und religiöse Leben regelnden Gemeindeverbänden, die einen Zusammenschluß der verschiedenen (Fortsetzung auf Seite 17)