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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2003-01-01 · No. 75 (2003) · p. Seite 7

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2003
Issue
No. 75 (2003)
Date
2003-01-01
Page
Seite 7 (sequence 1740)
Language
German
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7 (Fortsetzung von Seite 6) Erstattung der für den Einsatz von Feuerwehr, Polizei, Straßenreinigung usw. entstandenen Unkosten, für die Regulierung der auch "Ariern" entstandenen Schäden oder als Ausgleichsabgabe für wirtschaftlich schwache Juden, die diese zu regulieren nicht in der Lage waren. Neben der Rolle der den Oberfinanzdirektionen angegliederten Vermögensverwertungsstellen - deren Aufgaben ganz oder teilweise auch an örtliche Finanzämter delegiert wurden - untersucht der Autor die Mitwirkung weiterer an der Ausbeutung Beteiligter: Gestapo, Banken, Versicherungen, Gerichtsvollzieher, Hausverwaltungen u.a. Die Richtlinienkompetenz für die Liquidierung der jüdischen Menschen lag beim RSHA, das am 27.9.1939 als Zusammenfassung der Ämter der Sicherheitspolizei - Gestapo, Kripo, Grenzpolizei, Sicherheitsdienst - gebildet wurde. Die örtliche Organisation wurde den Staatspolizeileitstellen übertragen. Im Zusammenhang mit den "Richtlinien zur technischen Evakuierung der Juden in das Generalgouvernement" vom RSHA (1941) und der hierzu e i n g e I e i t e t e n Maßnahmen zur Ghettoisierung der Entrechteten in "Judenwohnungen" und "Judenhäuser" wird mit dem "Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden" vom 29. Mai 1941 die formell korrekte Aneignung der zurückgelassenen Vermögenswerte und letzten Habseligkeiten der Deportierten geregelt. Die Vermögenserklärungen, die vor der Deportation der Gestapo, die die Juden abholte, ihre Wohnungen versiegelte, den Hausverwaltungen die Schlüssel übergab, einzureichen waren, wurden nach Vollzug der Vermögensverwertungsstelle zusammen mit den Transportlisten als Bestätigung, dass das Vermögen der dort aufgeführten Personen "durch Einziehung dem “Reiche verfallen” ist, übermittelt. Die Finanzbehörden unterrichteten auf M u s t ervordrucken Banken, Grundbuchämter usw. , forderten die Sparguthaben ein, übernahmen evtl, vorhandene Grundstücke und Gebäude. Das zurückgelassene beschlagnahmte Wohnungsinventar konnte von den Behörden selbst genutzt, an die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt weitergegeben oder auch versteigert werden. Der Autor geht davon aus, dass "bis 1945 in 184 großen und kleinen Transporten über 50.500 Berliner Jüdinnen und Juden verschleppt" wurden. "Rechnet man die 5.000 Ausgewanderten dazu, die in den bestzten Ländern wieder vom Holocaust eingeholt werden, lassen sich mindestens 55.696 jüdische Opfer nachweisen, die zwischen 1933 und 1945 in dieser Stadt gelebt hatten und ermordet oder in den Tod getrieben werden. Diese Zahl entspricht rund einem Drittel der 'jüdischen' Bevölkerung von 1933 . . . Von den Deportationen verschont geblieben sind in Berlin ... nur 1.290 Menschen; zusätzlich 4.700 Personen, die durch 'Mischehen' geschützt gewesen sind, und in den Untergrund gehen rund 1.400. Von den Deportierten überleben nur 1.900 die Konzentrationslager. Im Sinne von rechtskräftigen Verurteilungen ist trotz Anklagen gegen acht Angehörige der Stapoleitstelle Berlin "keiner der für die von Berlin abgehenden Deportationstransporte Verantwortlichen . . . bestraft worden." Auch der ehemalige Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk, von 1932 bis 1945 in diesem Amt, kam noch relativ glimpflich davon. Er wurde 1946 vor dem Nürnberger Militärtribunal der Alliierten angeklagt. Zur fiskalischen Enteignung der Juden und den auszufülllenden Vermögenserklärungen sagte er aus, dies sei notwendig gewesen, "um den Eigentümern zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen, ihren Besitz zurückzufordern oder Entschädigungen zu beanspruchen". Er wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt, aber bereits 1951 auf Anordnung des US-Hochkommissars entlassen. Er starb 90-jährig 1977 in Essen. Bzgl. des Vermögensraubes gibt es, so der Autor, trotz Registrierung der Einzelwerte "insgesamt nur unvollständige Angaben", zumal die zugrundeliegenden Akten zum Teil nicht mehr vorhanden sind. Nach Schätzung von Kurt Schilde auf der Grundlage von zugänglichen Zahlen aus Akten der Nürnberger Militärgerichte (Dokument "NG-4904") aus den Jahren 1938-40 und 1942-44 soll die Ausbeute "weit mehr als zwei Milliarden RM" - die in den Zahlentabellen nicht aufgeführten Werte für die Jahre 1941 und die ersten Monate 1945 extrapoliert/hinzugerechnet - betragen haben. Hinzu käme die Reichsfluchtsteuer, von der zum überwiegenden Teil jüdische Auswanderer betroffen waren (Summe 1933-45: 941 686 RM), nicht zu vergessen die Ausbeute aus den okkupierten Staaten, die Arisierungsgewinne bzw. die Ausgleichszahlungen der neuen Erwerber für die "Schnäppchen" an den Staat. Dennoch, so der Autor unter Bezugnahme auf einschlägige Quellen, habe die Ausplünderung der Juden keine kriegswichtige Bedeutung, sondern eher weltanschauliche Gründe gehabt. Neben der systematischen weiteren Erforschung "des gigantischen Kapitaltransfers" wäre ein weiteres Desiderat der Forschung, so Schilde, statt der einseitigen (überwiegenden) Beschäftigung mit den Opfern die Täterbiographien mehr in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken, zumal auch in der Finanzverwaltung Kontinuitätslinien über das Jahr 1945 hinaus erkennbar gewesen seien. Bemerkenswerte personelle Veränderungen hätten sich auch bei der Beamten- und Angestelltenschaft in den Finanzbehörden kaum ergeben: "Falls es häufiger gelungen ist, mit der Betonung der persönlichen Integrität und fachlichen Kompetenz die Verantwortung für die Beteiligung an den Vermögensverwertungen und Verbrechen zu vertuschen und damit die Wiedereinstellung herbeizuführen, ist nach dem Mai 1945 ein zweifaches Dilemma eingetreten: Zum einen haben die überlebenden Opfer bei der Bearbeitung von Wiedergutmachungs-, Rückerstattungs¬ und Entschädigungsangelegenheiten sich teilweise mit demselben Personal auseindersetzen müssen, das vordem an ihrer Ausplünderung beteiligt war." -Das hier abgehandelte Phänomen des “rechtmäßigen Unrechts” mit all seinen "Gesetzen", Verordnungen, Erlassen, Verfügungen - ein "weites Feld" fürwahr! Wir warten auf neue Forschungsergebnisse! Susanne Römer Die Mahnung" 1.7.2003

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