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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2003-01-01 · No. 75 (2003) · p. Seite 6

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2003
Issue
No. 75 (2003)
Date
2003-01-01
Page
Seite 6 (sequence 1739)
Language
German
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Kurt Schilde: Bürokratie des Todes Lebensgeschichten jüdischer Opfer des NS*Regimes im Spiegel von Finanzamtsakten Reihe Dokumente - Texte - Materialien Veröffentlicht vom Zentrum für Antisemitismusforschung der Technischen Universität Berlin, Band 45, Berlin 2002 Am Beispiel der Reichsfinanzverwaltung während der NS-Zeit thematisiert Kurt Schilde deren reibungslose Einbindung in den Prozeß der schrittweisen Entrechtung und fiskalischen Ausplünderung der jüdischen Bevölkerung. Anhand der Karteikarte "Horst Fenichel", die aus einer noch erhalten gebliebenen Kartothek der ehemaligen Vermögensverwertungsstelle des Oberfinanzpräsidenten Berlin- Brandenberg entnommen wurde, hat der Autor die dahinter verborgenen Lebensgeschichten der im Dezember 1942 nach Riga deportierten Familienangehörigen Fenichel/Herschkowitz aus Berlin- Tempelhof (vier Erwachsene, drei Kinder) rekonstruiert. Horst Fenichel, der 1939 als Gesellschafter in den - wahrscheinlich 1939/40 arisierten - väterlichen Betrieb, ein Spezialhaus für Uhrmacher- und Goldschmiedebedarfsartikel, Werkzeuge und Goldwaren, eingetreten war, mußte nach Schildes Recherchen dann als Zwangsarbeiter bei der Deutschen Reichsbahn in Köpenick arbeiten. "Seit der "Arisierung" der Leon Fenichel GmbH dürfte eine völlige Pauperisierung der vorher vermögenden Familie Fenichel stattgefunden haben." Juden mußten gemäß einer Verordnung vom 26. April 1938 in einem umfangreichen Fragebogen ihr Vermögen anmelden, was die Arbeitsgrundlage zur Vermögensabwicklung zugunsten des Reiches werden sollte. Schilde untersucht die Organisation und Verwertung des Vermögens der aus Deutschland ausgewanderten/vertriebenen, der deportierten bzw. ermordeten oder der untergetauchten Juden durch das Reichsfinanzministerium und seiner nachgeordneten Behörden. Ein umfangreicher Archivalienbestand hierzu, oft von Amtsseite treffend als Deportationsakten bezeichnet, stammt aus der ehemaligen Vermögensverwertungsstelle (s.o.), die sich seit 1936 in einem Verwaltungsgebäude am Kurfürstendamm 193-194 befand (heute Oberfinanzdirektion Berlin). Nach einer Zwischenlagerung der rund 45.000 Einzelfallakten, darunter der vom Verfasser herangezogenen Unterlagen zu Horst Fenichel nebst Angehörigen in der Sondervermögens- und Bauverwaltung der Oberfinanzdirektion (nach dem Kriege), dann ab 1989 im Landesarchiv Berlin, befinden sie sich nunmehr im Brandenburgischen Landesarchiv in Potsdam. Die Reichsfinanzverwaltung, so der Autor, habe zahlreiche diskriminierende Massnahmen für jüdische Steuerpflichtige ersonnen. Seit Februar 1938 wurden beispielsweise Ermäßigungen für jüdische Kinder bei der Einkommens-, Lohn- oder Körperschaftssteuer ebenso wie Heirats¬ und Geburtsbeihilfen für Jüdinnen abgeschafft. Ab Januar 1941 wurde zusätzlich zur Einkommens- und Lohnsteuer eine - bereits seit 1940 für polnische Staatsangehörige geltende - "Sozialausgleichsabgabe" auch für deutsche Juden erhoben mit der Begründung, dass deren Einkommen nicht durch Beitrags- und Spendenzahlungen (für NSDAP, NSV, Winterhilfswerk usw) wie bei der übrigen (arischen) Bevölkerung belastet und sie nicht zum Wehrdienst herangezogen würden. Die mit der NS-Herrschaft einhergehende Benachteiligung zog eine zunehmende Auswanderungswelle nach sich. Insgesamt verlor Berlin zwischen 1933 bis 1939 rund 80.000 jüdische Berliner. Zu Beginn der NS-Herrschaft hatte wohl noch eher die Möglichkeit bestanden, größere Teile des Vermögens ins Ausland zu transferieren. Es mußte aber für alle Ausreisewiligen, darunter hauptsächlich Juden, auf deren Vermögen eine Reichsfluchtsteuer (20 %) - seit 1934 von einem Vermögen ab 50.000 RM - entrichtet werden, mit der die aus der Emigration resultierenden Steuerausfälle kompensiert werden sollten. Flankierend hierzu wurden die devisenrechtlichen Bestimmungen verschärft. Ab 1935 wurde z.B. der Höchstbetrag auf 1.000 RM steuerfreies Transfergeld festgesetzt. Darüber hinaus gehende Beträge mußten auf Sperrkonten eingezahlt und über die Deutsche Golddiskontbank bei zunehmend ungünstigerem Wechselkurs eingetauscht werden. Unter Bezugnahme auf einschlägige Literaturquellen resümiert der Autor: "Insgesamt haben die devisenrechtlichen Einschränkungen nach einer Schätzung des Reichswirtschaftsministeriums von 1941 zur Folge, dass insgesamt nur noch 4% des inländischen flüssigen Vermögens der Ausgereisten ins Ausland gelangen. Wenn die Kalkulation stimmt, verbleiben die restlichen 96 % in Deutschland. Sie fließen dann entsprechend der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz der Reichskasse zu." (Nach dieser Verordnung hatte der mit der Auswanderung verbundene Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft den Vermögensverfall zur Folge). Auf Anordnung der Geheimen Staatspolizei mußten die Jüdischen Gemeinden ab März 1940 wöchentlich über die Zahl der Emigranten informieren. Im Oktober 1941 verbot das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) mit einem geheimen Erlaß die Auswanderung für die Dauer des Krieges. In der Folge der Pogromnacht wurde gemäß einer Verordnung vom 12. November 1 938 die Zahlung einer Kontribution von 1 Milliarde RM erhoben (Judenvermögensabgabe). Abgabepflichtig waren alle Juden deutscher Staatsangehörigkeit und diejenigen staatenlosen Juden, die ihr Vermögen gemäß der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens vom 26.4.1938 anzugeben hatten. Es mußten 25% des Vermögens in fünf Raten gezahlt werden. Hinzu kamen 225 Milliarden RM Versicherungsansprüche für die Reparaturen der Pogromschäden die aber nicht den unmittelbar Geschädigten zuflossen, sondern vom Staat beschlagnahmt wurden. Legitimiert wurde diese Kostenabwälzung auf die Juden als (Fortsetzung auf Seite 7)

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