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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2002-01-01 · No. 73 (2002) · p. Seite 10

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2002
Issue
No. 73 (2002)
Date
2002-01-01
Page
Seite 10 (sequence 1697)
Language
German
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Tanzt der Teufel mit? Vergnügungen und Zerstreuung in der jüdischen Gesellschaft des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit "Ach wie bitter und traurig sieht es heute bei chassene [Hochzeit] aus, wieviel leschon hara und lezanuss [Klatsch und Gespött] wird gesprochen und dann erst wird ein satonim [Teufels]-Tanz aufgeführt. Weiber und Männer, gemischt tanzen sie miteinander, die Begierde und Leidenschaften flammen auf wie ein feuerspeiender Berg und verzehren guf [Körper] und neschume [Seele], Und dass auf eine[r] Tanzunterhaltung keine divre tauro [Toraworte] gesprochen und keine mizwoss geübt werden, braucht nicht gesagt zu werden, aber zu aveross [Sünden] ist Gelegenheit und Zeit, daher wer ein wenig jüdisches Gefühlt besitzt, sol meiden solche chasseness [Hochzeiten]. Und mit seinem ganzen Einfluss dahin wirken, dass diese abscheulichen Tanzunterhaltungen aufhören sollen." So anschaulich beklagt Jehuda Kraus, ein ungarischer, in jiddisch gefärbtem Hochdeutsch schreibender Autor des 19. Jahrhunderts, die Gebräuche auf den Hochzeitsfeiern seiner Zeit. Dass es sich bei diesem beklagenswerten Übel nicht um etwas Neues, Unjüdisches handelt, wie er es andeutet, zeigen die Bücher aus dem Genre der Moralliteratur, hebräisch Sifrut hamussar, die im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit höchst penible Vorstellungen darüber verbreiteten, was im Umgang zwischen Männern und Frauen, beziehungsweise Jungfrauen und Junggesellen, als fromm zu gelten hatte. Uber das reale gesellschaftliche Leben sagen solche Morallehren allerdings nur wenig aus. Sie beschreiben ja nicht die Lebenswirklichkeit ihrer Zeit, sondern geben ihr ein Ideal vor. Ob sich hieran viele Menschen hielten, ja sogar, ob die Autoren stets selbst ihre eigenen Anweisungen befolgten, das steht auf einem ganz anderen Blatt. Allgemein akzeptierte und von den meisten eingehaltene Regeln müssen nicht so wortreich beworben werden, wie es hierfür die strengen Normen der Frömmigkeit im Umgang der Geschlechter miteinander geschieht. Manche Autoren, gerade aus der frühen Neuzeit, als aufgrund der verbilligten Buchproduktion vermehrt volkssprachliche und volksnähere Bücher geschrieben werden, geben uns eine recht gute Vorstellung von den tatsächlichen, offenbar eher freizügigen Sitten und Gebräuchen. Und zwar geben sie uns diesen Einblick dort, wo die Moralisten ihren Zeitgenossen ihrer Ansicht nach kritikwürdiges, aber leider verbreitetes Verhalten ankreiden. Unter Verwendung moralischer Sentenzen aus Talmud und Midrasch belehren solche Autoren ihre Leser, dass Mann und Frau, sofern sie nicht miteinander verheiratet sind, am besten gar nicht miteinander sprechen. Jeder Kontakt mit und der Anblick des anderen Geschlechts gilt ihnen als potentielle Versuchung. Nicht nur tatsächliche Unzucht wollen sie durch eine von Ruth Berger weitgehende Trennung der Geschlechter verhindert wissen, sondern auch unzüchtige Gedanken. Allein diese sind schon Sünde genug und hinterlassen dunkle Flecken auf der Seele. Sefer ha-gan, erstmals erschienen 1579, teilt etwa mit, das bloße Anblicken einer verheirateten Frau gehöre "zu den schlimmsten Sünden nach der Tora". Ein Gräuel in den Augen von Mussar-Autoren, und eine sehr beliebte Vergnügung der jüdischen Bevölkerung, war also, wie wir sahen, der Tanz. Getanzt wurde in den jüdischen Gemeinden Deutschlands, Italiens und Polens, seltener in denen des Orients. Man tanzte vor allem auf Hochzeiten und an den Festtagen, aber auch bei anderen Anlässen, wobei Juden nicht unbedingt unter sich blieben. Das letztere wurde nicht immer gern gesehen. Im Jahr 1580 jedenfalls verbot die Gemeinde Padua unter Androhung einer saftigen Geldstrafe "jedem Mann und jeder Frau aus unserer Gemeinde, mit jemandem zu tanzen, der nicht unserer Nation angehört", und zwar weder "bei Tänzen, die in Häusern von Juden stattfinden, noch bei solchen in ihren Häusern". Denunzianten solchen Treibens wird die Hälfte der Strafzahlung versprochen. Die Morallehrer empfanden selbst die rein jüdischen Tanzvergnügen als Problem: Sie waren ein profanes, ein sinnliches Vergnügen, und schlimmer noch, sie führten zwangsläufig zu engem Kontakt zwischen nicht miteinander verheirateten Männern und Frauen. Zu allem Übel, schreibt Jechiel Epstein um 1680, seien die Frauen bei solchen Anlässen auf das Schönste gekleidet und geschmückt, und wenn sie dann noch dank der Bewegung mit einem fremden Mann rote Wangen bekämen, nehme die Begierde ihres Tanzpartners überhand und das Treiben lasse sich von Hurerei rein gar nicht mehr unterscheiden. Kurzum, gemischtgeschlechtliche Tanzveranstaltungen sind aus der Sicht der jüdischen Morallehrer der Zeit in hohem Maße zu missbilligen. Nichtsdestoweniger scheint das Laster unausrottbar. Der Brant spigl von Moses Altschul-Jeruschalmi, im Prag des späten 16. Jahrhundert entstanden, geißelt den Übelstand bereits als tief verwurzelte Sitte, wie auch allgemein das Beieinandersitzen und das gemeinsame Trinken von Männern und Frauen in der Öffentlichkeit und auf Festveranstaltungen. Früher, in Ägyptenland, da seien die jüdischen Frauen noch keusch gewesen, behauptet Altschul in einer für Sittenprediger typischen Idealisierung der Vergangenheit. Heute aber gehe es weniger sittsam zu, so das nicht einmal die ältere Generation seiner Zeit seine Morallehren unterstützen mag: "un' di alten weren ^verhindern] es nit. un wenn man di alten an ret drum do sprechen si es is ain jugent kan im nit ain alten köpf auf setzen." Dennoch lassen die Moralschriftsteller in ihrem rhetorischen Kampf gegen das Tanzvergnügen nicht nach. Der erwähnte Jechiel Epstein mahnt die Leser seines 1685 in Frankfurt gedruckten Werks: Wenn auch gemischtes Tanzen bei festlichen Anlässen allgemeiner Brauch, sei's doch keine Entschuldigung es auch zu tun. Im frühen 18. Jahrhundert beschwert sich der aus Polen stammende Zvi Hirsch Koidanover in seinem ebenfalls in Frankfurt gedruckten Qav ha-jaschar über Geselligkeiten, bei denen "Männer und Frauen, Junggesellen und Jungfrauen zusammen in einem Zimmer sitzen... und in einem Reigen Männer und Frauen zusammen tanzen." Bei solch einer Festlichkeit tanze der Teufel mit. Leider, muss Koidanover konstatieren, sei "diese Sünde in den meisten Provinzen Polen-Litauens anzutreffen." Ein weiteres Reizthema für die Moralliteratur ist die Sitte romantischer Treffen von Verlobten. Wohl fanden die meist im Elternhaus eines der beiden statt, doch ließ man den Brautleuten dabei nicht selten Gelegenheit auch zu unbeobachteter Zweisamkeit - in jedem Fall sittenwidrig in den Augen strenger Moralisten: Die Gefühle, die hier in glücklicher Erwartung kommender Freuden ganz bewusst angefacht wurden, schienen ihnen für Unverheiratete, und das sind Verlobte nun einmal, schlicht unzulässig. Die Mehrheit der Zeitgenossen sah das jedoch offenbar anders. Die Moralbücher bemäkeln jedenfalls einhellig die Renitenz, mit der wider alle Kritik an den Verlobtentreffen festgehalten wird, und das Fehlen jeglichen Unrechtsbewusstseins in der Bevölkerung. Jeschajahu Horowitz (1565-1630) schreibt, es sei "Brauch in dieser verderbten Generation", dass die Verlobten nicht nur beieinander säßen, sondern sogar Zärtlichkeiten und Küsse tauschten, und zeigt sich erstaunt, dass "die Gelehrten unserer Zeit diese Sünde zulassen, ohne ihr einen Riegel vorzuschieben." Von einem tatsächlichen Versuch, das moralische Ideal per Gemeindedekret durchzusetzen, wird im 16. Jahrhundert aus Arta, einer sephardischen Gemeinde im südlichen Epirus, berichtet. Ein Teil der Gemeinde weigerte sich, das von einer Mehrheit der Gemeindeleitung beschlossene Verbot der Verlobtentreffen als bindend anzuerkennen, und wandte sich um Hilfe an die berühmten halachischen Autoritäten Salonikis, darunter Josef Taitazak. "Man soll nicht", befand dieser, "so [schwere] moralische Beschränkungen erlassen, dass niemand in der Lage ist, sich daran zu halten." Bis ins 19. Jahrhundert ändert sich das Bild in den Quellen kaum. Besorgte Morallehrer verdammen die Sitte, örtliche Gemeinden erlassen gelegentlich Verbote, doch offenbar ohne jede nachhaltige Wirkung.

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