Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2002
- Issue
- No. 72 (2002)
- Date
- 2002-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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12 Zur Geschichte der ostdeutschen Juden Erinnern, bewahren, nicht vergessen Juden lebten in Oberschlesien seit dem frühen Mittelalter. Sie siedelten entlang der Handelswege, die von Westen über Görlitz, Breslau, Krakau oder Lemberg nach Osten führten. Hier boten sie ihren Glaubensgenossen Unterkunft und trieben selbst Kleinhandel in den ländlichen Gebieten Oberschlesiens. Oberschlesien diente im 10. und 11. Jahrhundert vielen Juden auch als neue Heimat, als sie vor den Verfolgungen durch die Kreuzzüge aus den westlichen Gebieten Europas fliehen mußten. Sie brachten die deutsche Sprache nach Osten, die bis in die Neuzeit ihre Muttersprache blieb. In über vierzig schlesischen Ortschaften bildeten sich bis zum 12. Jahrhundert jüdische Gemeinden. In den größeren Gemeinden wurden auch jüdische Friedhöfe angelegt, wie in Neisse, Ziegenhals oder Ratibor, die von den Nachbargemeinden mitgenutzt werden konnten. Erst mit dem Aufblühen der städtischen Kaufmannschaft, der Gilden und der Zünfte trübte sich die Gemeinschaft von Christen und Juden. Die in Breslau tagende Provinzialsynode strebte 1267 zur Stärkung ihrer religiösen, aber auch politischen und wirtschaftlichen Position die Absonderung der Juden durch Kennzeichen auf der Kleidung, geschlossene Wohnviertel und besonderes Handelsrecht an. Und dies, obwohl Friedrich II. 1236 ein Judendekret erlassen hatte, das die Juden als "servi camere nostre" direkt dem Landesherren unterstellte. Doch die Städte hatten durch ihre Wirtschaftskraft oft die Macht, Judenprivilegien nach ihrem eigenen Gutdünken zu vergeben. So war die rechtliche Stellung der Juden im Mittelalter ein aus verschiedenartigen Begründungen und Beschränkungen zusammengestelltes Privilegienrecht. Doch in Oberschlesien selbst kam es in dieser Zeit noch nicht zu Verfolgungen der Juden, die in ganz Westeuropa, aber auch in Breslau und Schweidnitz, als Brunnenvergifter und Verursacher der Pest verfolgt wurden. Im Jahre 1348 ließ der vom Papst als Missionar der Hussiten gesandte Johannes von Capestrono in Breslau sogar Juden als Hostienschänder auf dem Scheiterhaufen verbrennen. Einige oberschlesische Städte nutzten die judenfeindliche Situation ihrer Zeit, um von ihren Landesherren das "ius de non tolerandis iudaeos zu" erwirken, so Neisse, Troppau, Ratibor, Oberglogau, Leobschütz, Falkenberg und Neustadt. Eine bedeutende Ausnahme stellte die Stadt Zülz dar, deren große jüdische Gemeinde dank des Einsatzes des Oberschlesien von Adelheid Weiser Landesherren, der Fürsten von Poskrowski, niemals unter Verfolgungen und Vertreibungen zu leiden hatte. Daher gilt Zülz für die oberschlesischen Juden bis heute als der "Makom Zadik", der Heilige Ort. Sogar als Rudolf II. auf Druck der Fürstentage 1582 alle Juden aus Schlesien vertrieb und festlegte, "die Judenschaft if v.v-v Die große Synagoge von Kattowitz vor dem Krieg solle sofort, bei Verlust ihrer Hab und Güter aus Schlesien weichen und in Zukunft nur noch auf offenen Jahrmärkten ihr Gewerbe treiben" dürfen, blieb die Gemeinde von Zülz bestehen. Die Freiherren von Poskrowski, die auf die wirtschaftliche Tätigkeit der Juden angewiesen waren, erreichten, daß durch eine kaiserliche Instruktion die Sonderstellung der Zülzer jüdischen Gemeinde festgeschrieben wurde, da nämlich ihr Wohnrecht direkt an die unmittelbaren eigentümlichen Herrschaften des Kaisers gebunden war. Die meisten der 1582 ausgewiesenen Juden zogen sich ins benachbarte polnische Königreich zurück, wo ihnen weitreichende Privilegien zugesichert wurden. Von dort aus setzten sie ihre Handelstätigkeit auf den offenen Jahrmärkten in Oberschlesien fort. Nach dem Dreißigjährigen Krieg war die jüdische Wirtschaftskraft auch bei deutschen Stadt- und Landesherren in Oberschlesien wieder gern gesehen. Juden übernahmen wieder die Pacht von Schünken, Brennereien, Mühlen, Zöllen und anderen Regalien. Sie wurden zur Stütze der Landstände, die mit den jüdischen Abgaben eine finanzielle Unabhängigkeit gegenüber der Landesherrschaft besaßen. Erst Karl IV. strebte danach, die Judenpolitik der einzelnen Städte und Landesherren zu vereinheitlichen, um durch ein einheitliches Steueredikt selbst mehr von der Handelstätigkeit der Juden zu profitieren. Sie wurden zu einer Duldungssteuer, der "Toleranzsteuer" veranlagt, im Gegenzug wurden ihnen der Aufenthalt und die Ausübung eines Gewerbes erlaubt. Das verschaffte dem Staat nicht nur sichere Einnahmen, sondern vertrieb auch alle armen Juden aus dem Land. Aber den Einfluß der Landstände, die auf die Einnahmen von "ihren" Juden nicht verzichten wollten, konnte Karl IV. damit nicht ausschalten. Daher wies er 1738 alle nichtprivilegierten Juden aus Schlesien aus. Schon 1740 konnte jedoch ein neuer Herrscher in Schlesien begrüßt werden, in den das Judentum große Hoffnungen setzte. Friedrich II. gals als aufgeklärter Monarch, wenngleich nicht als Freund der Juden. Dennoch wußte er ihre Wirtschaftskraft, vor allem den jüdischen Osthandel, zu nutzen. Um die Judenschaft von der Willkür der Landstände unabhängiger zu machen, setzte er 1744 eine neue Judengesetzgebung durch. Er setzte das Landrabbinat als Selbstverwaltungsform der jüschen Gemeinden ein und schuf 1750 und 1754 das "Judenreglement", das die Besteuerung des einzelnen Juden gemäß seiner wirtschaftlichen Position regelte. Die Durchsetzung ihrer Privilegien verdankten die Juden in besonderem Maße einem Mann, der seine Immediatstellung zum preußischen König häufig zu ihren Gunsten ausnutzte, dem schlesischen Provinzialminister C. G. Heinrich Graf von Hoym (1739-1807). Doch erst in nachfriderizianischer Zeit erreichte Hoym, daß auf seine Anregung hin ein neues "Judenreglement" geschaffen wurde, das die volle Berufs- und Handelsfreiheit der Juden sicherte. Mit dem sog. Emanzipationsedikt vom 11. März 1812 wurden die Juden schließlich zu vollwertigen Bürgern im preußischen Staatswesen erklärt und durften nach dem Gesetz nun alle Berufe ergreifen. Die jüdische Religion war jedoch nicht als gleichwertig anerkannt, und die bis dahin bestehende Gemeindestruktur der ober¬ und niederschlesischen Landjudenschaft war aufgelöst worden. Als Reaktion hierauf wurde, wenn auch erst spät, am 13. April 1840 - nach der Zurücknahme der liberalen (Fortsetzung auf Seite 13)