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Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel · 2000-01-01 · No. 69 (2000) · p. Seite 13

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Journal
Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
Volume
2000
Issue
No. 69 (2000)
Date
2000-01-01
Page
Seite 13 (sequence 1608)
Language
German
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13 Der Schutz der jüdischen Rechte in Oberschlesien unter dem Mandat des Völkerbundes (1933-1937) (Fortsetzung von Seite 6) wichtigsten Punkte dieses Programms sabotiert wird." 7. Ausschluß von öffentlichen Ämtern: Auf Druck der Gemischten Kommission mußte die Regierung einige Verfügungen ändern und den oberschlesischen Juden sogar 1936 noch das i Wahlrecht zugestehen. Die Bevölkerung Oberschlesiens hat bis Ende 1934 vereinzelt noch jüdische Mitbürger in öffentliche Ehrenämter berufen. Die Lage wurde jedoch zunehmend durch die Diffamierungen und den Terror der Nazis geprägt, so daß Juden seit 1935 nicht mehr zu öffentlichen Ämtern vorgeschlagen wurden. 8. Diffamierung der Juden: Nach der sogenannten "Ritualmordnummer" des "Stürmer" konnte die Gemischte Komission gegen die offensichtliche Diffamierung der Juden einschreiten. Nach §83 des Genfer Abkommens, das den Schutz der Freiheit und des Lebens der Minderheit garantierte, konnte der Vertrieb des "Stürmer"-in Oberschlesien verboten werden. 9. Rassenkunde: Der Unterricht in der Rassenkunde in Schulen Oberschlesiens konnte nach §133 der Genfer Konvention unterbunden werden. Nach §133 waren ebenso alle Lehrbücher, die die religiösen und nationalen Gefühle der Minderheit verletzten, nicht zulässig. 10. Behördliche Schikanen: Die Anmeldepflicht für Versammlungen jeglicher Art konnte den oberschlesischen Juden ebenfalls nicht auferlegt werden. 11. Ausbürgerungsgesetz: Das Gesetz, das vor allem auf die osteuropäischen Juden im Deutschen Reich zugeschnitten war, durfte keine Anwendung finden. 12. Haftmaßnahmen: Die Verhaftung und die Deportation in ein Konzentrationslager konnte in Einzelfällen durch ein Verfahren vor der Gemischten Kommission rückgängig gemacht werden. Es ist deutlich geworden, daß die Gemeinschaft der oberschlesischen Juden vorübergehend um die Durchsetzung ihrer Rechte durchaus erfolgreich gekämpft hat. Dennoch hat sie nicht mehr als eine Atempause erstreiten können. Georg Weissmann, Mitglied des Ausschusses, faßte in einem Bericht im März 1940 die Ergebnisse zusammen und kam resignierend zu dem Schluß: "Der Kampf um das jüdische Minderheitsrecht in Oberschlesien ist - geschichtlich gesehen - letzten Endes eine Episode geblieben." Dennoch, man sollte diese Episode nicht unterschätzen. Erstmals haben sich in Oberschlesien alle Gruppierungen des deutschen Judentums zusammengeschlosseneine Entscheidung, die im übrigen Deutschland erst sehr viel später und damit viel zu spät unter stärkerem Druck der Nationalsozialisten nachvollzogen werden mußte. Die geeinte Judenschaft Oberschlesiens konnte ihre Rechte von der Deutschen Reichsregierung nur deshalb wirksam einfordern, weil sie dabei durch den Völkerbund unterstützt wurde. Die internationale Kontrolle des Abstimmungsgebietes durch den Völkerbund veranlaßte das Deutsche Reich zur Einhaltung seiner Verpflichtungen, vor allem, da es seine Außen- und Sicherheitspolitik nicht gefährden wollte. Wenn die deutsche Regierung den jüdischen Minderheitenschutz bis zu seinem Ende akzeptiert hat, war das nur dadurch zu erklären, daß damit der Schutz der deutschen Volksgruppe in Polnisch-Oberschlesien untrennbar verbunden war. Ostoberschlesien war, nach einem Gutachten des zuständigen Wehrkreiskommandos "mit seinen immer noch starken deutschen Bevölkerungsteilen und angrenzenden Gebieten Polens militärisch als Vorfeld anzusprechen und die deutsche Minderheit demgemäß in ihren Beständen zu erhalten und zu stärken." Aus diesem Grund war die deutsche Regierung sogar an einer Verlängerung des Abkommens interessiert. Der Kampf um die Verlängerung des Minderheitenschutzes Seit dem Erlaß der Nürnberger Gesetze bemühte sich der Ausschuß verstärkt auch um eine generelle Absicherung der jüdischen Stellung in Oberschlesien über das Minderheitenschutzabkommen hinaus. Zunächst wurde in Kenntnis der deutschen Interessen in Ostoberschlesien versucht, ein Übereinkommen über die Verlängerung des Genfer Abkommens zu^erzielen. Der Völkerbund selbst hatte keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten mehr, da er seine Entscheidung bereits 1921 aufgrund einer Volksabstimmung getroffen hatte. Es lag allein bei den Regierungen Polens und Deutschlands, das Abkommen zu verlängern. Daher versuchten die oberschlesischen Juden, auch auf dem Wege über die deutsche und polnische Minderheit auf die jeweiligen Rgierungen einzuwirken. Sollte eine Verlängerung nicht zu erzielen sein, strebte der Ausschuß eine Übergangsregelung im Sinne des Saarstatuts an. Der Ausschuß bat deshalb auch um Unterstützung beim jüdischen Weltkongreß, vertreten durch Nahum Goldmann. Der Weltkongreß arbeitete darauf hin, Vertreter des englischen, französischen und amerikanischen Judentums für den Schutz der oberschlesischen Juden zu mobilisieren. Goldmann bemühte sich nicht nur in Genf, sondern auch in Paris und London darum, von den Regierungen eine Einwirkung auf die polnische Führung zu erreichen. Der polnische Außenminister, Josef Beck, erklärte jedoch, daß er zwar für das Problem Verständnis habe, daß aber für die polnische Regierung grundsätzliche Erwägungen maßgebend seien, die gegen eine Verlängerung des Genfer Abkommens sprächen. So blieben letztlich alle Anstrengungen und diplomatischen Bemühungen um eine Verlängerung des Genfer Abkommens oder wenigstens um ein Übergangsstatut zur Erleichterung der jüdischen Auswanderung ohne Erfolg. Mit dem 15. Juli 1937 endete der Minderheitenschutz der oberschlesischen Juden endgültig. Die Gleichschaltung Oberschlesiens Der 15. Juli 1937 verlief in Oberschlesien relativ ruhig - es gab keinerlei Ausschreitungen. Hiermit nahmen die Nationalsozialisten auf die internationale Aufmerksamkeit Rücksicht, die das Problem der oberschlesischen Juden gewonnen hatte. Allerdings fanden in der darauffolgenden Woche mehrtägige Boykotte und Kundgebungen statt, die z.B. in Beuthen zu Krawallen vor der Synagoge führten. Die internationale Presse befaßte sich unter der Überschrift: "Antisemitismus in Oberschlesien" besonders mit der Sitiuation der jüdischen Gemeinden, die nun schutzlos geworden waren. Sie beriefen sich auf ein am 3. Juli im Reichsanzeiger veröffentlichtes Gesetz, das für Oberschlesien die Übernahme der deutschen Rassegesetzgebung festschrieb. Zum 31. August sollten alle jüdischen Beamten pensioniert werden, bis zum 30. September mußten alle jüdischen Ärzte und Anwälte ihre Tätigkeit aufgeben. Jüdische "Mischlinge" mußten zum 31. Dezember ihren Dienst quittieren. Deutsche Zeitungen berichteten nur kurz über die Einführung der Rassegesetze in Oberschlesien, um so ausführlicher aber über die Konsequenzen der Aufhebung des Minderheitenschutzes in Ostoberschlesien. Die "Kattowitzer Zeitung" widmete diesem Thema am 15. Juli eine Sonderausgabe, in der auf "die Auslöschung des Deutschtums durch Polen" hingewiesen wurde. Am 5. Oktober wurden die Reisepässe jüdischer Bürger eingezogen. Ihre Neuausgabe mit dem Kennzeichen J wurde erschwert. Die "Jüdische Rundschau" vom 4. Juli 1937 bemerkte hierzu:" Jetzt ist die Frist abgelaufen. Wie das 'Deutsche Nachrichtenbüro' kundgibt, wird nunmehr die 'Gleichschaltung' durchgeführt werden. (...) Die ganze Schwere der schändlichen 'Nürnberger Gesetze' werden die Juden Oberschlesiens übersieh ergehen lassen müssen. Eine neue Auswanderungswelle brotlos gebliebener Juden ist zu erwarten. Es erhebt sich die Frage: Wohin?" Für die Juden in den oberschlesischen Gemeinden begann nun der Leidensweg, der sie über Zwangsarbeit, Deportation und Arbeitslager in die Vernichtung führte. (Geschichte der Juden in Schlesien im 19. und 20. Jahrhundert).

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