Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2000
- Issue
- No. 69 (2000)
- Date
- 2000-01-01
- Page
- Seite 5 (sequence 1600)
- Language
- German
- Belongs to
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5 Dar Schatz der jüdischen Rechte in Oberschlesien unter dem Mandat des Völkerbundes (1933-1937) (Fortsetzung von Seite 4) 1. Boykott: Das Genfer Abkommen befaßte sich nur mit den Maßnahmen von staatlichen Behörden, es bot aber keinen ausdrücklichen Schutz gegen parteiliche Willkür. Calonder stellte sich jedoch auf den Standpunkt, daß nach dem "Gesetz über die Einheit von Partei und Staat" vom 1. Dezember 1933 beide identisch seien und die Regierung daher die unterschiedliche Behandlung der polnischen und jüdischen Minderheit in Oberschlesien zu unterbinden habe. Eine Rede, die der Vorsitzende der Industrie- und Handelskammer für die Provinz Oberschlesien, Bergassessor Radmann, 1933 vor der konstituierenden Vollversammlung seiner Gesellschaft hielt, macht jedoch deutlich, daß auch die Reichweite der Beschlüsse der Gemischten Kommission ihre engen Grenzen hatte: "Zum ersten Male seit Jahrhunderten", führte Radmann aus, "wird der Kampf gegen das Judentum auch auf dem Gebiete der Wirtschaft geführt. Er wird geführt mit einer Disziplin, wie sie einzig in der Weltgeschichte dasteht. Gerade diese Disziplin wird uns den Erfolg bringen, den alle anderen antisemitischen Bewegungen in den vergangenen Jahren nicht aufweisen konnten, eben weil sie ohne Disziplin gegen das Judentum ankämpften (....)" Viele Bürger ließen sich jedoch auch durch die nationalsozialistische Propaganda und Gewaltakte nicht davon abhalten, weiter in jüdischen Geschäften zu kaufen. Dies geschah jedoch mit Rücksicht auf die Inhaber wie auf die eigene Person zumeist unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen. Diese Haltung muß in der Bevölkerung so verbreitet gewesen sein, daß sich am 3. März 1937 der "Oberschlesische Wanderer" auf der ersten Seite mit den "Juden im schlesischen Handel" beschäftigte und darauf hinwies, daß deutsche Angestellte häufiger ihren Namen für eine jüdis.che Firma "hergeben" würden. Die Bevölkerung wurde deshalb aufgefordert, mehr Wachsamkeit z.B. auf Lieferwagen ohne Firmenschild zu verwenden, die Ware jüdischer Geschäfte in neutralen Verpackungen ins Haus lieferten. Die Solidarität vieler nichtjüdischer Mitbürger hat die jüdischen Vertreter des Ausschusses bestärkt, in ihren Bemühungen um die Durchsetzung ihrer Rechte nicht nachzulassen. 2. Arier- und R as se n g es et ze: Die Nationalsozialisten versuchten, die Geltung des Minderheitenrechts auf möglichst wenig Personen zu beschränken. Dennoch mußten sie auf Anweisung der Gemischten Kommission im Regierungsamtsblatt bekanntmachen, daß alle Ausnahmebestimmungen für Nichtarier, sowohl in den bereits erlassenen wie auch in den künftigen Gesetzen und Verordnungen des Reiches, im Abstimmungsgebiet keine Geltung besitzen. Durch die Verfügung vom 29. Oktober 1935 mußte ferner anerkannt werden, daß die sogenannten "Nürnberger Gesetze" für das Abstimmungsgebiet keine Anwendung finden. Trotzdem wurden die im September 1935 erlassenen "Nürnberger Gesetze" für viele Juden in Oberschlesien zum Signal dafür, daß ein Bleiben in Deutschland nicht länger möglich war. Die möglichen Konsequenzen der "Gesetze zum Schutz der deutschen Ehre und des deutschen Blutes“ wurden durch den international beachteten "Fall Teichgräber", der sich in Beuthen abspielte, jedem hinlänglich deutlich. In Beuthen wurde ein arisches Mädchen, das mit einem Juden verlobt war, nachdem ihm von SA-Horden die Haare geschoren worden waren, unter Johlen der Volksmenge durch die Straßen gezerrt und schließlich in Schutzhaft genommen, wobei die Polizei völlig versagte. Die französische Presse ("Le temps") behandelte den Fall ausführlich. Auch die jüdische Minderheit legte Beschwerde ein. Präsident Calonder erreichte zumindest, daß ein Teil der Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Auch wurde die Polizei nun verpflichtet, bei antijüdischen Ausschreitungen einzuschreiten. Unter dem Eindruck der Rassegesetze verstärkte sich die jüdische Auswanderung aus Oberschlesien. Die Zionisten sahen in dem (Fortsetzung auf Seite 6) Vit _ Synagoge von Gleiwitz; erbaut 1861, 1938 bis auf das Kellergeschoß zerstört.