Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Journal
- Yediʿot shel Irgun ʿOle Breslau be-Yiśraʾel
- Volume
- 2000
- Issue
- No. 69 (2000)
- Date
- 2000-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 1599)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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4 Der Schutz der jüdischen Rechte in Oberschlesien unter dem Mandat des Völkerbundes (1933-1937) (Fortsetzung von Seite 3) Rathenau mit einem Hinweis auf Max Warburg, den er in dieser Hinsicht für befähigter ansah als Leo Baeck. Aber Georg Weissmann stieß bei dem Versuch, diesen Rat an die Vorsitzenden der jüdischen Verbände wieterzugeben, auf Unverständnis, hatte der Vorsitzende des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Hirschberg, schon die Bernheim-Petition verurteilt, da diese der "Gesamtheit der deutschen Juden eher schaden" könnte. Aufgrund der Erfahrung, daß die deutsche Regierung offensichtlich nicht gewillt war, die Rechte der Juden zu garantieren, beschloß der Ausschuß, sich deshalb direkt an den Völkerbund zu wenden. Diese Entscheidung hatte eine lange Vorgeschichte, die der immer noch zwischen Hoffnung und Enttäuschung schwankenden Haltung der Ausschußmitglieder gegenüber der deutschen Regierung entsprach. Am 13. September 1933 fand in Königshütte in der Wohnuna von Rabbiner Dr. Kohlberg eine mehrstündige Aussprache zwischen dem Mitglied des "Comite des Delegations Juives", Feinberg und Mitgliedern des Ausschusses statt. Feinberg, der wegen der Bernheim-Petition in Kontakt mit dem Berichterstatter des Völkerbundes stand, wollte mit Rücksicht auf die im Oktober stattfindende Sitzung des Völkerbundes Lester über die Situation vor Ort informieren. Er regte daher an, dem Berichterstatter zur persönlichen Information eine schriftliche Darlegung der Beschwerden zu überreichen. Auf diese Anregung hin sandte der Ausschuß am 16. September 1933 eine Liste seiner Beschwerden an den Völkerbund nach Genf. Damit war ein großer Fortschritt erzielt worden, hatte sich doch dadurch die jüdische Gemeinschaft in Deutschland erstmals direkt an eine internationale Instanz gewandt. Hatte die deutsche Regierung auf die Beschwerden der oberschlesischen Juden bislang nicht reagiert, so war sie nun sofort zur Stelle. Der Staatssekretär im Reichsministerium des Innern, Grauert, kam schon am 20. September 1933 zu Gesprächen mit Vertretern des Ausschusses nach Oppeln und konnte dabei den Ausschußvorsitzenden Arthur Kochmann zu der Zusage bewegen, die internationale Beschwerde telegrafisch wieder z u r ückzuziehen. Der daraufhin zusammengerufene Ausschuß lehnte diesen Schritt jedoch ab, worauf Kochmann sein Ausscheiden aus dem Ausschuß ankündigte. Das aber hätte das Auseinanderfallen der gesamten Koalition zur Folge gehabt. Also beschloß der Ausschuß einen Kompromiß: Das Telegramm wurde zwar abgeschickt, enthielt aber nur noch die Mitteilung, es sei ein Reichskommissar erschienen, der zugesagt habe, "die schwebenden Beschwerden zu erledigen." Als Folge des jüdischen Einlenkens erschien in den Oberschlesischen Zeitungen dann lediglich noch eine kleine Notiz, wonach die von den Gemeindekörperschaften erlassenen Boykottbeschlüsse mit Rücksicht auf das Genfer Abkommen für ungültig erklärt wurden. Das Telegramm der jüdischen Vertreter Oberschlesiens und die darauf bezüglichen Zeitungsmeldungen gaben der Reichsregierung in der Sitzung des Völkerbundes am 30. September dann aber weitgehend freie Hand, die dem Völkerbundsrat nun praktisch unwidersprochen eine Liste all der Dinge vorlegen konnte, die sie bereits getan habe, um ihrer internationalen Verpflichtung zur Restitution der Rechtslage zu genügen. Lester sah sich seitdem außerstande, die Anliegen der Bernheim-Petition weiterzuverfolgen, und verwies weitere Beschwerden an die Gemischte Kommission in Kattowitz. Der Völkerbund und der generelle Schutz von Minderheiten Mit der Erledigung der Bernheim-Petition war für die Mitgliedsstaaten des Völkerbundes die Diskussion um den Minderheitenschutz aber erst generell entfacht worden. In der Sitzung der VI. Kommission wurden sich die beteiligten Staaten Anfang Oktober 1933 jedoch nicht einig darüber, ob es einen generellen Schutz von Minderheiten unter Aufsicht des Völkerbundes überhaupt geben sollte. Zwar lehnten alle. Völkerbundsmitglieder den deutschen Standpunkt bezüglich der Juden ab, aber sie wollten sich auch nicht auf einen internationalen und generellen Schutz von Minderheiten - aus Angst vor Konflikten in den eigenen Ländern - einlassen. Nach der Ablehnung des Generalisierungsvorschlags gab es deshalb erst recht keine völkerrechtliche Handhabe mehr, um die Maßnahmen der deutschen Regierung den Juden gegenüber zu verurteilen. Allerdings änderte auch der Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund am 3. Oktober 1933 nichts an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der Genfer Minderheitenschutzverträge. Die Arbeit der Gemischten Kommission in Kattowitz Der Ausschuß des oberschlesischen Synagogengemeindeverbandes sandte am 30. September 1 933, zeitgleich mit.der abschließenden deutschen Darlegung der Bernheim-Petition, abermals ein Telegramm nach Genf, in dem es hieß, daß sich trotz der von Staatssekretär Grauert gegebenen Zusagen die Situation der Juden nicht geändert habe. Lester konnte jetzt den Ausschuß aber nur noch auf den Weg weiterer Beschwerden beim Völkerbund verweisen. Zuständig war dann der vom Völkerbundsrat eingesetzte Präsident der Gemischten Kommission in Kattowitz, Calonder. * Calonder hatte sich bereits am 1. April 1933 persönlich von den Auswirkungen des Judenboykotts überzeugt und bei der deutschen Regierung protestiert. Die Mitglieder des Synagogengemeindeverbandes waren deshalb davon überzeugt, es bei Calonder mit einem Menschen zu tun zu haben, der "aufrichtig gewillt war, uns zu helfen". Unterstützt wurden sie außerdem auch zeitweilig durch den deutschen Staatsvertreter bei der Gemischten Kommission, van Husen. Dieser lehnte als Katholik den Nationalsozialismus ab und wurde deswegen schon 1934 durch ein Parteimitglied ersetzt. Von der Gemischten Kommission wurden unter der Präsidentschaft Calonders etwa 150 Beschwerden der jüdischen Minderheit verhandelt. Soweit sie nicht auf dem Verhandlungswege erledigt werden konnten, mußten sie in einem ausführlichen Verfahren vor der Gemischten Kommission unter Vorsitz Calonders in Kattowitz entschieden werden. Der Kommission gehörten zwei deutsche und zwei polnische Mitglieder an. Im Anschluß an die nicht öffentlichen Verhandlungen beriet * Calonder mit den Mitgliedern der Kommission, hatte aber die Entscheidung allein zu treffen. Das Deutsche Reich wurde durch den Leiter des Minderheitsamtes, Gospos, vertreten. Als ehemaliger Zentrumsabgeordneter hatte er für den jüdischen Standpunkt zumeist wohlwollendes Verständnis. Als Verbindungsmann zur Gemischten Kommission und Ratgeber des Ausschusses wirkte der frühere Oberpräsident der Provinz Oberschlesiens, Hans Lukaschek. Die Durchsetzung des jüdischen Minderheitsrechts Am 6. August 1934 gab Calonder den Mitgliedern des Ausschusses einen Empfang, auf dem er mit Genugtuung über die einzelnen Ergebnisse berichtete. Im einzelnen war Beschwerden auf folgenden Gebieten stattgegeben worden: (Fortsetzung auf Seite 5) smssmssmsmsmsssmmsmist SSSSSSSSaSSSS